Die mögliche Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Pfaff und Schlauder Fabrik an der Berneckstraße war auch im Schramberger Gemeinderat Thema: Zunächst hatte Karl Wolf und Max Rapp in der Bürgerfragestunde nachgehakt. Dann hatten mehrere Fraktionssprecher das Thema in ihren Haushaltsreden aufgegriffen.
Schramberg. Karl Wolf, der selbst als Hausbesitzer betroffen ist, fragte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr nach dem aktuellen Sachstand und einer E-Mail, die sie den Anliegern geschrieben hatte.
Eisenlohr antwortete, die E-Mail habe sich auf einen Bericht in der NRWZ bezogen. Darin sei eine Fehlinformation oder falsche Vermutung zu finden. Die NRWZ hatte gefragt, weshalb ein Bauantrag bearbeitet werde, wenn die Sanierungssatzung dem doch widerspreche.
(Anmerkung in eigener Sache: Am Dienstagmorgen hatte die NRWZ genau diese Frage an die Verwaltung gerichtet. Als bis 12 Uhr keine Antwort kam, habe ich nochmals nachgefragt und eine weiterer Stunde bis zur Veröffentlichung eingeräumt. Am Mittwochmittag beantwortete Eisenlohr die Frage – und die NRWZ korrigierte ihre ursprüngliche Darstellung.)
Eisenlohr erläuterte, der Gemeinderatsbeschluss zum Bühlepark werde „vollumfänglich umgesetzt“. Das Bauantragsverfahren müsse aber durchgeführt werden. Die Baugenehmigung und die sanierungsrechtliche Genehmigung würden zwar im selben Haus, aber von unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet. „Unser Beschluss wirkt sich auf die sanierungsrechtliche Genehmigung aus.“
Eisenlohr: „Alles richtig gemacht“
Der Gemeinderat hatte im Herbst die Sanierungssatzung konkretisiert. Bisher hieß es, man wünsche ein „attraktives Wohnquartier und Wohnumfeld“, nun steht da außerdem, eine Flüchtlingsunterkunft sei nicht erwünscht: „Ausschluss von Sammelunterkünften“. Eisenlohrs Fazit: „Unsere Baurechtsbehörde hat alles richtig gemacht.“
Da auch die Frage nach den Benachrichtigungsfristen aufgekommen sei, wolle sie auch dazu etwas sagen. Die Landesbauordnung sieht vor, dass die Anwohner innerhalb von fünf Arbeitstagen zu unterrichten sind, nachdem die Bauunterlagen vollständig eingetroffen sind. Im Schramberger Fall betrage die Frist zehn Tage, erklärte Eisenlohr.
Man hätte direkt vor Weihnachten informieren müssen. Wegen der Feiertage und der nur dünn besetzten Büros zwischen den Jahren wäre dann aber die „Vier-Wochen-Frist“ für die Einsprüche verkürzt worden. Man habe bürgerfreundlich handeln wollen und deshalb erst jetzt die Anwohner informiert.
Beide Genehmigungen erforderlich
Max Eugen Rapp, ebenfalls Anwohner an der Berneckstraße, wollte von Eisenlohr erfahren, was geschehe, wenn die beiden Anträge nicht gleichzeitig entschieden würden und der Bauantrag genehmigt, die Sanierungsgenehmigung aber versagt werde.
Nach einigem Zögern antwortete Eisenlohr: „Eine der beiden Genehmigungen reicht nicht, man braucht beide, um nutzen zu können.“