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    Fristen eingehalten? Juristischer Beistand erforderlich

    Pfaff und Schlauder: Anwohner wollen widersprechen

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    An die 40 Besucherinnen und Besucher hat Karl Wolf am Mittwochabend in der Pizzeria Roma begrüßt. Dabei ging es um die mögliche Nutzung der ehemaligen Pfaff-und-Schlauder-Fabrik an der Berneckstraße als Asylbewerberunterkunft. Wolf hatte als ein Betroffener zu einer Versammlung eingeladen.

    Schramberg. Seit Montag waren bei den Anwohnerinnen und Anwohnern per Postzustellungsurkunde Schreiben des Baurechtsamtes der Stadt eingegangen. Inhalt: „Nachbarschaftsbeteiligung gemäß § 55 Abs 1 LBO“.

    Darin informierte die Baurechtsverwaltung die Anlieger, dass die Firma Immobilienkonzept Bodensee plane in dem ehemaligen Fabrikgebäude eine Asylunterkunft einzurichten. (Wir haben berichtet.)

    Laut Anschreiben können die Angeschriebenen die Pläne im Rathaus einsehen und Einwendungen vorbringen. In einem Formblatt können die Anlieger auch erklären, dass sie nichts einzuwenden hätten.

    Die Katz de Bomm nuff?

    Wolf freute sich über die „Vielzahl der Besucher“. Es sei in den vergangenen Monaten ja viel durch die Presse gegangen. Im Juni habe Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr, die Leute „ins kalte Wasser geschmissen“, obwohl sie ja schon im Januar von den Plänen des Landratsamtes gewusst habe.

    Sie habe sinngemäß gesagt: „Ja, das kommt jetzt halt.“ Wolf kritisiert, dass Eisenlohr nicht schon im Januar auf den Vorstoß des Landratsamtes reagiert hat. „Sie hat offenbar die Brisanz nicht erkannt. Jetz isch d’Katz de Bomm nuff.“

    Karl Wolf moderierte den Abend. Foto: him

    Doch noch Möglichkeiten, das Projekt zu kippen

    Es sei schade, dass sie nicht schon im Januar widersprochen habe. Dann hätte das Landratsamt den Mietvertrag nicht geschlossen, ist Wolf überzeugt. Er habe in der Bürgerfragstunde im Gemeinderat immer wieder nachgefragt. Aber erst im Herbst sei dann Bewegung in die Sache gekommen.

    Der Gemeinderat habe dann über die Konkretisierung des Sanierungsplans Bühlepark versucht, „das Projekt zu kippen“.  Im Oktober hatte der Rat die Sanierungsziele insoweit konkretisiert, dass nun ausdrücklich dort steht, Flüchtlingsunterkünfte seien nicht gewünscht. Zuvor hieß es, man strebe eine gehobene Wohnbebauung an.

    Kontakt zu Fachanwältin

    Wolf berichtete, er habe im Früherbst die Fühler ausgestreckt, welcher Anwalt in einer solchen Sache fit wäre. Ihm sei eine Anwältin aus Heidelberg empfohlen worden. Diese habe ihm gemailt, sie bräuchte die Bauantragsunterlagen. Dann könne sie prüfen, ob Einwendungen erfolgreich wären.  Danach könne man entscheiden.

    Max Rapp erkundigte sich, wann der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde eingegangen sei. Laut Landesbauordnung muss diese die Anlieger nämlich innerhalb von fünf Arbeitstagen informieren. Auf einem Lageplan sei ein Eingangsstempel vom 14. Dezember zu sehen. Ein anwesender Gemeinderat war sicher, dass die vollständigen unterlagen bei der Stadt erst in den letzten Tagen eingegangen sein.

    Für die Einsprüche habe man vier Wochen Zeit, betonte Wolf, man habe also Zeit. Es sei auch möglich zunächst formlos zu widersprechen und die Begründung nachzureichen, so Rapp.

    Kein Schnäppchen

    Eine Teilnehmerin wollte wissen, wie viel die Anwältin koste. Wolf ging von einem Stundensatz von gut 300 Euro aus. „Das ist kein Schnäppchen.“ Gemeinsam ließe sich das aber machen. Würde das Projekt umgesetzt, habe dies Auswirkungen auf die Immobilienwerte im Umkreis, auf die Mieter und das Wohnquartier.

    Es sei nicht förderlich so viele Geflüchtete in diesem Bereich unterzubringen. Er habe kein Problem mit diesen Menschen, versicherte er. Es gehe darum, dass sie auf diesem Fleck konzentriert würden. „Es ist alles wieder nur in der Talstadt.“

    Ähnlich sah es Esko Skoko, der selbst als Kriegsflüchtling in den 90er Jahren aus Bosnien nach Schramberg gekommen war. Es sei absurd, dort 250 Menschen unterzubringen.

    Zum weiteren Vorgehen vereinbarte die Runde, dass die Berechtigten Einsicht in die Unterlagen nehmen und dann rechtzeitig Widerspruch einlegen. Am kommenden Mittwoch werde man erneut zusammenkommen und das weitere Vorgehen besprechen. Wolf kündigte an, er werde im Gemeinderat am Donnerstag Fragen stellen.

    Lageplan mit Eingangsstempel. Foto: him

    Fristen eingehalten?

    Zur Frage, wann die Bauvorlagen vollständig bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, antwortet Pressesprecher Hannes Herrmann: „Leider können, wie immer, konkrete Detailinformationen aus laufenden Bauantragsverfahren nicht erteilt werden.“

    Allgemein könne er aber sagen: „Da in Schramberg die Baurechtsbehörde bei Bauantragsverfahren sowohl die Aufgaben ‚der Gemeinde‘ als auch ‚der Baurechtsbehörde‘ wahrzunehmen hat, ist die Frist, in der die Angrenzer/Nachbarn gemäß LBO zu hören sind: 10 Tage.“

    Grundsätzlich habe die Stadt darauf geachtet, dass die Schreiben zur Nachbarschaftsbeteiligung nicht kurz vor Weihnachten rausgeschickt werden. Nach Zustellung des Schreibens laufe nämlich die vierwöchige Frist für Einwendungen seitens der Angrenzer beziehungsweise Nachbarn. „Da über Weihnachten die städtischen Stellen geschlossen sind und auch viele Bürger sich im Urlaub befinden, hat die Verwaltung entschieden, die Schreiben im neuen Jahr zu verschicken.“

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das interessiert diese Woche

    An die 40 Besucherinnen und Besucher hat Karl Wolf am Mittwochabend in der Pizzeria Roma begrüßt. Dabei ging es um die mögliche Nutzung der ehemaligen Pfaff-und-Schlauder-Fabrik an der Berneckstraße als Asylbewerberunterkunft. Wolf hatte als ein Betroffener zu einer Versammlung eingeladen.

    Schramberg. Seit Montag waren bei den Anwohnerinnen und Anwohnern per Postzustellungsurkunde Schreiben des Baurechtsamtes der Stadt eingegangen. Inhalt: „Nachbarschaftsbeteiligung gemäß § 55 Abs 1 LBO“.

    Darin informierte die Baurechtsverwaltung die Anlieger, dass die Firma Immobilienkonzept Bodensee plane in dem ehemaligen Fabrikgebäude eine Asylunterkunft einzurichten. (Wir haben berichtet.)

    Laut Anschreiben können die Angeschriebenen die Pläne im Rathaus einsehen und Einwendungen vorbringen. In einem Formblatt können die Anlieger auch erklären, dass sie nichts einzuwenden hätten.

    Die Katz de Bomm nuff?

    Wolf freute sich über die „Vielzahl der Besucher“. Es sei in den vergangenen Monaten ja viel durch die Presse gegangen. Im Juni habe Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr, die Leute „ins kalte Wasser geschmissen“, obwohl sie ja schon im Januar von den Plänen des Landratsamtes gewusst habe.

    Sie habe sinngemäß gesagt: „Ja, das kommt jetzt halt.“ Wolf kritisiert, dass Eisenlohr nicht schon im Januar auf den Vorstoß des Landratsamtes reagiert hat. „Sie hat offenbar die Brisanz nicht erkannt. Jetz isch d’Katz de Bomm nuff.“

    Karl Wolf moderierte den Abend. Foto: him

    Doch noch Möglichkeiten, das Projekt zu kippen

    Es sei schade, dass sie nicht schon im Januar widersprochen habe. Dann hätte das Landratsamt den Mietvertrag nicht geschlossen, ist Wolf überzeugt. Er habe in der Bürgerfragstunde im Gemeinderat immer wieder nachgefragt. Aber erst im Herbst sei dann Bewegung in die Sache gekommen.

    Der Gemeinderat habe dann über die Konkretisierung des Sanierungsplans Bühlepark versucht, „das Projekt zu kippen“.  Im Oktober hatte der Rat die Sanierungsziele insoweit konkretisiert, dass nun ausdrücklich dort steht, Flüchtlingsunterkünfte seien nicht gewünscht. Zuvor hieß es, man strebe eine gehobene Wohnbebauung an.

    Kontakt zu Fachanwältin

    Wolf berichtete, er habe im Früherbst die Fühler ausgestreckt, welcher Anwalt in einer solchen Sache fit wäre. Ihm sei eine Anwältin aus Heidelberg empfohlen worden. Diese habe ihm gemailt, sie bräuchte die Bauantragsunterlagen. Dann könne sie prüfen, ob Einwendungen erfolgreich wären.  Danach könne man entscheiden.

    Max Rapp erkundigte sich, wann der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde eingegangen sei. Laut Landesbauordnung muss diese die Anlieger nämlich innerhalb von fünf Arbeitstagen informieren. Auf einem Lageplan sei ein Eingangsstempel vom 14. Dezember zu sehen. Ein anwesender Gemeinderat war sicher, dass die vollständigen unterlagen bei der Stadt erst in den letzten Tagen eingegangen sein.

    Für die Einsprüche habe man vier Wochen Zeit, betonte Wolf, man habe also Zeit. Es sei auch möglich zunächst formlos zu widersprechen und die Begründung nachzureichen, so Rapp.

    Kein Schnäppchen

    Eine Teilnehmerin wollte wissen, wie viel die Anwältin koste. Wolf ging von einem Stundensatz von gut 300 Euro aus. „Das ist kein Schnäppchen.“ Gemeinsam ließe sich das aber machen. Würde das Projekt umgesetzt, habe dies Auswirkungen auf die Immobilienwerte im Umkreis, auf die Mieter und das Wohnquartier.

    Es sei nicht förderlich so viele Geflüchtete in diesem Bereich unterzubringen. Er habe kein Problem mit diesen Menschen, versicherte er. Es gehe darum, dass sie auf diesem Fleck konzentriert würden. „Es ist alles wieder nur in der Talstadt.“

    Ähnlich sah es Esko Skoko, der selbst als Kriegsflüchtling in den 90er Jahren aus Bosnien nach Schramberg gekommen war. Es sei absurd, dort 250 Menschen unterzubringen.

    Zum weiteren Vorgehen vereinbarte die Runde, dass die Berechtigten Einsicht in die Unterlagen nehmen und dann rechtzeitig Widerspruch einlegen. Am kommenden Mittwoch werde man erneut zusammenkommen und das weitere Vorgehen besprechen. Wolf kündigte an, er werde im Gemeinderat am Donnerstag Fragen stellen.

    Lageplan mit Eingangsstempel. Foto: him

    Fristen eingehalten?

    Zur Frage, wann die Bauvorlagen vollständig bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, antwortet Pressesprecher Hannes Herrmann: „Leider können, wie immer, konkrete Detailinformationen aus laufenden Bauantragsverfahren nicht erteilt werden.“

    Allgemein könne er aber sagen: „Da in Schramberg die Baurechtsbehörde bei Bauantragsverfahren sowohl die Aufgaben ‚der Gemeinde‘ als auch ‚der Baurechtsbehörde‘ wahrzunehmen hat, ist die Frist, in der die Angrenzer/Nachbarn gemäß LBO zu hören sind: 10 Tage.“

    Grundsätzlich habe die Stadt darauf geachtet, dass die Schreiben zur Nachbarschaftsbeteiligung nicht kurz vor Weihnachten rausgeschickt werden. Nach Zustellung des Schreibens laufe nämlich die vierwöchige Frist für Einwendungen seitens der Angrenzer beziehungsweise Nachbarn. „Da über Weihnachten die städtischen Stellen geschlossen sind und auch viele Bürger sich im Urlaub befinden, hat die Verwaltung entschieden, die Schreiben im neuen Jahr zu verschicken.“

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