Erneut haben sich etwa 30 Anwohnerinnen und Anwohner getroffen, um über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit einer Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Fabrikgebäude Pfaff und Schlauder zu beraten. Eingeladen hatte Karl Wolf.
Schramberg. Er wolle die Planungsunterlagen zunächst von den Rechtsanwälten bewerten lassen, erklärte er. Dazu habe er alle ihm vorliegenden Pläne, Gutachten und Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens an die Heidelberger Fachanwälte Nicolle Heitsch und an den Schramberger Anwalt Mathias Hörnisch weitergegeben.
Juristen prüfen
Nach deren Einschätzung werde man über einen Widerspruch entscheiden, so Wolf zur NRWZ. Eine erste Stellungnahme erwarte er nach der Fasnet. Dabei würden sich sicher auch Anhaltspunkte für Einwände ergeben, die die Anwohner vorbringen sollten. Gewichtiger als nur emotionale Einwände seien „materiell-rechtliche Einwände“.
Ausführlich diskutierte man auch über die Kostenfrage für das Verfahren. Wolf wies dabei auf die Wertminderung hin, die wegen eines solchen Flüchtlingsheims für die Immobilien im Umfeld zu erwarten sei. Ein Immobilie für 100.000 Euro sei dann vielleicht nur noch 80.000 Euro wert.
Deshalb sollten die Anwohner ein paar 100 Euro für die gemeinsame Sache aufbringen, auch wenn der Ausgang des Verfahrens ungewiss sei. „Wir haben inzwischen ein Sonderkonto eröffnet für das Verfahren“, berichtet Wolf. Je mehr Eigentümer mitmachen, desto weniger müsse der einzelne beisteuern.
Fünf Schritte
Weil bei der dritten Versammlung einige neue Gesichter zu sehen waren, hat Rechtsanwalt Hörnisch noch einmal die möglichen Verfahrensschritte beschrieben: Schritt 1: Die Angrenzer und Anwohner werden im Bauantragsverfahren angehört und können ihre Einwände vorbringen. Das läuft derzeit. Schritt 2: Wenn das Baurechtsamt eine Baugenehmigung erteilt, können Anlieger dagegen Widerspruch einlegen. Schritt 3 wäre gleichzeitig beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung für den Baubeginn zu beantragen.
Wenn die Baurechtsbehörde den Widerspruch zurückweist, könne man dagegen klagen. Das wäre Schritt 4. Bei einer Abweisung der Klage wäre als Schritt 5 Berufung dagegen beim Verwaltungsgerichtshof möglich.
Gemeinsames Ziel: Flüchtlingsunterkunft hier verhindern
„Jeder kann bei jedem Schritt gegebenenfalls aussteigen“, betonte Hörnisch. Ob die Einwände eine Chance haben, könne er in diesem Stadium nicht sagen. Positiv sei aber, dass die Anlieger, der Gemeinderat und die Stadtverwaltung ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die Flüchtlingsunterkunft in der Pfaff und Schlauder-Fabrik zu verhindern.
Stadt und Gemeinderat plädieren stattdessen für eine dezentralere Unterbringung der Geflüchteten in den drei anderen großen Schramberger Stadtbezirken Sulgen, Tennenbronn und Waldmössingen Damit soll die Talstadt entlastet werden. Anwalt Hörnisch wies aber darauf hin, dass die Stadt gegenüber der Baurechtsbehörde – dies ist eine Landesbehörde – nicht weisungsberechtigt sei.
Frist einhalten
Er riet eindringlich, sich bei der Formulierung der Einwendungen juristischen Rat zu holen. Er wies auch auf die Abgabefrist hin, die je nach dem, wann man das Aufforderungsschreiben der Stadt erhalten hat, demnächst ablaufe.
Wolf sagte zu, er werde gerne helfen, wenn die Frist bei einigen bald ende. Am besten bringe man die Einwendung direkt in die Abteilung Baurecht im Rathaus und lasse sich den Empfang quittieren.
Schließlich berichtete Wolf, Armin Kaupp vom Landratsamt Rottweil und dort zuständig für die Flüchtlingsunterbringung, habe ihn als Anwohner eingeladen, eine solche Unterkunft in Rottweil anzuschauen. Ein Termin sei aber noch offen. Für die nächste Zusammenkunft der Anwohner werde er einen Termin über die Medien bekannt machen, so Wolf am Ende der Versammlung. Die Stimmung fand er positiv: “Alle wollen Einwendungen machen“, so sein Eindruck.