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Pandemie: Menschen sterben an Corona

Der schwere Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Tennenbronn Ende März betraf besonders eine Schreinerei und den katholische Kindergarten Maria Königin.  An der Krankheit verstarb der Inhaber der Schreinerei im Alter von 54 Jahren. Eine Woche später ist auch seine 23-Jährige Tochter der Krankheit erlegen (wir haben berichtet). Im Internet und bei Veranstaltungen von Coronamaßnahmengegnern etwa in Dunningen und Schramberg behaupten Leute, die beiden seien gar nicht am Coronavirus, sondern wegen ganz anderer Erkrankungen verstorben. Sie relativieren deren Tod. Den Leiter des Gesundheitsamtes erzürnt das.

Auf Nachfrage der NRWZ erklärt Heinz-Joachim Adam: „Ich erlaube mir, etwas deutlicher zu werden: Es gibt viel Blödsinn und viel Mist in irgendwelchen sozialen Medien.“ Die Behauptungen zu den Tennenbronner Todesfällen gehörten auch dazu. Allerdings wolle er sich zu einzelnen Todesfällen nicht äußern. In der ersten Welle seien sicher ältere Menschen mit und an COVID gestorben. Jetzt, am Ende der zweiten und in der dritten Welle, stürben auch jüngere Menschen, „die ohne Vorerkrankungen und auch laut Entlass- und Obduktionsberichten eindeutig an COVID erkrankt sind“, so Adam.

Es gibt kein Obduktionsverbot – im Gegenteil

Die ebenfalls immer wieder verbreitete Behauptung, man dürfe an COVID-19 Verstorbene nicht obduzieren, kommentiert Adam schlicht mit: „Mist, tschuldigung.“

Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) zunächst wegen der möglichen Ansteckungsgefahr vor Obduktionen gewarnt. Pathologinnen und Pathologen haben aber schon damals dagegen protestiert und Verstorbene  obduziert. Das RKI hat daraufhin auch seine Warnung zurückgenommen und Sicherheitshinweise formuliert.

Immer wieder berufen sich Leute in den sozialen Medien auch auf ein angebliches Obduktionsverbot durch die WHO. Das ist falsch. Ein Papier der Weltgesundheitsorganisation enthält eine Reihe von Sicherheitsempfehlungen. Diese sollten die Wissenschaftler bei der Obduktion von an COVID-19-Verstorbenen beachten. Von einem Verbot kein Wort.

Und selbstverständlich untersuchen Pathologen Verstorbene. Christoph Röcken, Direktor des Instituts für Pathologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, beispielsweise berichtete im Januar 2021, dass von 42 in seinem Institut untersuchten an COVID erkrankten Toten 38 tatsächlich an COVID-19 gestorben seien.

Laut Ärztezeitung werden Obduktionsergebnisse von 34 Unikliniken systematisch zusammengetragen. „In einem Obduktionsregister werden die Daten aus ganz Deutschland gesammelt und ausgewertet sowie Gewebeproben von an COVID-19 Verstorbenen aufbewahrt.“

 

 

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