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    Pandemie: Menschen sterben an Corona

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    Der schwere Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Tennenbronn Ende März betraf besonders eine Schreinerei und den katholische Kindergarten Maria Königin.  An der Krankheit verstarb der Inhaber der Schreinerei im Alter von 54 Jahren. Eine Woche später ist auch seine 23-Jährige Tochter der Krankheit erlegen (wir haben berichtet). Im Internet und bei Veranstaltungen von Coronamaßnahmengegnern etwa in Dunningen und Schramberg behaupten Leute, die beiden seien gar nicht am Coronavirus, sondern wegen ganz anderer Erkrankungen verstorben. Sie relativieren deren Tod. Den Leiter des Gesundheitsamtes erzürnt das.

    Auf Nachfrage der NRWZ erklärt Heinz-Joachim Adam: „Ich erlaube mir, etwas deutlicher zu werden: Es gibt viel Blödsinn und viel Mist in irgendwelchen sozialen Medien.“ Die Behauptungen zu den Tennenbronner Todesfällen gehörten auch dazu. Allerdings wolle er sich zu einzelnen Todesfällen nicht äußern. In der ersten Welle seien sicher ältere Menschen mit und an COVID gestorben. Jetzt, am Ende der zweiten und in der dritten Welle, stürben auch jüngere Menschen, „die ohne Vorerkrankungen und auch laut Entlass- und Obduktionsberichten eindeutig an COVID erkrankt sind“, so Adam.

    Es gibt kein Obduktionsverbot – im Gegenteil

    Die ebenfalls immer wieder verbreitete Behauptung, man dürfe an COVID-19 Verstorbene nicht obduzieren, kommentiert Adam schlicht mit: „Mist, tschuldigung.“

    Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) zunächst wegen der möglichen Ansteckungsgefahr vor Obduktionen gewarnt. Pathologinnen und Pathologen haben aber schon damals dagegen protestiert und Verstorbene  obduziert. Das RKI hat daraufhin auch seine Warnung zurückgenommen und Sicherheitshinweise formuliert.

    Immer wieder berufen sich Leute in den sozialen Medien auch auf ein angebliches Obduktionsverbot durch die WHO. Das ist falsch. Ein Papier der Weltgesundheitsorganisation enthält eine Reihe von Sicherheitsempfehlungen. Diese sollten die Wissenschaftler bei der Obduktion von an COVID-19-Verstorbenen beachten. Von einem Verbot kein Wort.

    Und selbstverständlich untersuchen Pathologen Verstorbene. Christoph Röcken, Direktor des Instituts für Pathologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, beispielsweise berichtete im Januar 2021, dass von 42 in seinem Institut untersuchten an COVID erkrankten Toten 38 tatsächlich an COVID-19 gestorben seien.

    Laut Ärztezeitung werden Obduktionsergebnisse von 34 Unikliniken systematisch zusammengetragen. „In einem Obduktionsregister werden die Daten aus ganz Deutschland gesammelt und ausgewertet sowie Gewebeproben von an COVID-19 Verstorbenen aufbewahrt.“

     

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    …erklärt Heinz-Joachim Adam: „Ich erlaube mir, etwas deutlicher zu werden: Es gibt viel Blödsinn und viel Mist in irgendwelchen sozialen Medien.“

    Da will ich mich doch gleich mal beteiligen, an diesem Blödsinn, als Absolvent des Tübinger Biochemie-Studiums bin ich doch geradezu prädestiniert dafür … mir von Medizinern Biochemie und Molekularbiologie erklären zu lassen. Wie man sieht, kann ich auch deutlicher werden.

    Man sollte mal folgendes Register machen:

    1. Anzahl positiv Getesteter ohne typische klinische Symptomatik, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Cyclen im PCR-Test bis zum positiven Signal. Und wer nachweislich andere angesteckt hat.

    2. Anzahl positiv Getesteter mit klinischer Symptomatik, unterteilt nach Behandlung at home, stationär, intensiv, verstorben. Ebenfalls mit Cyclenzahl und nachgewiesenen Ansteckungen Dritter.

    Zur Empfindlichkeit des PCR-Tests erhielt ich unlängst einen Hinweis auf einen Aufsatz im Spektrum:

    https://www.spektrum.de/news/pandemien-wie-seuchen-die-welt-formten/1788377#:~:text=Krankheitserreger%20haben%20dazu%20beigetragen%2C%20Imperien,DNA%2DSpuren%20in%20menschlichen%20%C3%9Cberresten.&text=Eine%20geheimnisvolle%20Seuche%20grassierte%20im%20Land%20und%20in%20der%20Hauptstadt%20Konstantinopel.

    Im Jahr 541 grassierte eine Seuche in Konstantinopel, bei der man sich ursprünglich nicht sicher war, ob es wirklich die Pest war. Man fand Knochen und Zähne aus dieser Zeit und konnte darin mit Hilfe des PCR-Verfahrens zweifelsfrei DNA von Yersinia pestis nachweisen und damit die Seuche eindeutig zuordnen. An Leichenteilen, die eineinhalb Tausend Jahre im Dreck gelegen haben! Wurden die Wissenschaftler, die die Knochen ausgegraben hatten, auch für zwei Wochen als Kontaktpersonen K1 eines Pestkranken in Quarantäne genommen?

    Mir wurde der Fall eines Mannes zugetragen, der war 5 Wochen (!!!) PCR-positiv, so lange auch in Quarantäne, ohne jede Symptomatik, ohne Nachweis einer Ansteckung Dritter.

    PCR bedeutet den Nachweis des „nixten Teil von Nichts“, ein einziges Molekül genügt!

    Lieber Herr Dr. Adam: Kein seriöser Biowissenschaftler – Mediziner gehören auch zu dieser Gruppe – wird die Existenz von Corona bezweifeln, nicht die Gefährlichkeit, schon gar nicht die erschreckend vielen Todesfälle.

    Aber über die Art und Weise, wie wir mit der Pandemie umgehen, über den Sinn und Zweck der Maßnahmen – auch im Kontext der sonstigen Folgen – , über den tatsächlichen Aussagewert einzelner Testverfahren, wird man wohl noch im Sinne eines wissenschaftlichen Disputs diskutieren dürfen, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es auf Grund unterschiedlicher Ausbildungsgänge auch unterschiedliche Betrachtungsweisen geben kann.

    Sonst haben die Demonstrierenden wirklich Recht mit ihrem infamen Vorwurf: Corona-Diktatur

    Der Umgang mit dem Appell der Aerosolforscher ist alarmierend!

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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