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    OneCoin-Verfahren in Augsburg eingestellt: Keine Schuld

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    Während das Münsteraner OneCoin-Verfahren auf großes Medieninteresse stößt, laufen im Fall von Ruja Ignatovas (Ex-) Ehemann die Ermittlungen weiter. Und in Augsburg hat das Landgericht ein Verfahren gegen zwei Finanzvermittler eingestellt. Die beiden Anlagenberater hatten Dutzenden Anlegern OneCoin-Bildungspakete angedreht. Etwa 750.000 Euro sind für die Anleger nun wohl endgültig futsch.

    In Augsburg war keine Schuld nachzuweisen

    Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt  der Pressesprecher des Landgerichts Augsburg, dass die Verfahren gegen die beiden „mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO mit der Auflage, Verzicht auf Ansprüche aus dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz eingestellt“  wurde. Das heißt, die Beschuldigen haben lediglich darauf verzichtet, dass sie Ansprüche an den Staat stellen.

    Die beiden mussten keine „zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens“  bestimmte Leistung  erbringen oder etwas für eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Ding die nach dem Gesetz möglich wären.

    Mit der Einstellung der Verfahren schon Anfang Juni habe das Gericht dokumentiert, dass man bei den Angeklagten habe „keine Schuld feststellen können“, so ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der NRWZ. „Eine weitere Begründung des Beschlusses erfolgte nicht.“ Gegen die beiden Finanzberater hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg den Vorwurf der strafbaren Werbung gemäß  Paragraf 16 Absatz 2 UWG (umgangssprachlich Schneeballsystem) erhoben.

    Die verschiedenen Stufen der „Bildungspakete“, die man bei OneCoin kaufen konnte.

    One-Coin Vertrieb: Freispruch in erster Instanz

    In erster Instanz vor dem Amtsgericht waren vor zwei Jahren die beiden Angeklagten freigesprochen worden. Ein Online-Magazin berichtete, dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht die Kunden der beiden als Zeugen ausgesagt hätten, dass sie ausschließlich „an der Kryptowährung OneCoin als Investment interessiert waren beziehungsweise sind“.  Dass sie als Vertriebspartner auch Provisionen beziehen könnten, hätten die Angeklagte „oftmals überhaupt nicht erwähnt“.

    Die Kunden seien also nicht am Vertrieb – und somit der Provisionsgenerierung – durch eine OneCoin-Vermittlung interessiert gewesen, sondern an einem Investment. Am 9. Juni 2020 hat das Amtsgericht Augsburg die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs und acht Monate Haft beantragt.

    Der Amtsrichter sah im OneCoin-Vertriebssystem kein strafbares Schneeballsystem. „Grund hierfür sei vor allem, dass das Vergütungssystem insgesamt so ausgestaltet sei, dass die progressiven Elemente gegenüber denjenigen des Produktevertriebs klar zurücktreten würden“, heißt es in dem Online-Magazin dazu.

    OneCoin stellte schon 2014 auf seiner eigenen Website die Pyramide dar. Bild aus BehindMLM vom 23. September 2014

    Von den neuen Mitgliedern fließen Provisionen an die weiter oben in der Pyramide Stehenden bis hinauf zum Top-Management Quelle:
    OneCoin (wallstreetmojo.com)

    Spezialist am Werk

    Das Landgericht hat sich dieser Sicht nun angeschlossen. Die Kanzlei, die damals in Augsburg die beiden Finanzvermittler  vertreten hat, hat schon 2016 ein Rechtsgutachten zum OneCoin-Vertrieb erstellt. Rechtsanwalt Stephan Schulenberg ist auch beim Großverfahren in Münster an Bord. Dort gehört ein Anwalt seiner Kanzlei zum Verteidigerteam des Grevener Ehepaars Manon H. und Frank R. Im Gepräch mit der NRWZ nannte Schulenberg das Verfahren „einen schlechten Witz“.

    Mit dem Urteil beziehungsweise der Verfahrenseinstellung in Augsburg sind die beiden dortigen Vermittler erst einmal aus dem Schneider. Auch auf zivilrechtlichem Weg wird sich für die OneCoin- Opfer wenig holen lassen. „Ein ‚Schadensausgleich‘ fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichtsbarkeit“, erläutert der Sprecher des Landgerichts Augsburg. Nachdem strafrechtlich keine Schuld bei den beiden Angeklagten zu finden war, werden zivilrechtliche Ansprüche nur schwer durchsetzbar sein.

    Rein rechtlich gesehen ist durch die Einstellung des Verfahrens der ursprüngliche Freispruch vom Tisch. Laienhaft gesprochen ist die Einstellung weniger wert als ein Freispruch.

    Kurioses Video im Netz

    Im Internet kursiert ein Video der beiden. Darin äußerten sie sich nach dem Freispruch im Sommer 2020 beim Amtsgericht und versichern, sie hätten noch nie eine Sekunde an OneCoin gezweifelt. Erstaunlich, zu diesem Zeitpunkt war die OneCoingründerin Ruja Ignatova unauffindbar, sie ist bekanntlich seit dem 25. Oktober 2017 spurlos verschwunden. (Inzwischen ist das Video nicht mehr abrufbar, es war jemandem wohl zu kurios…him am 22.08.22.)

    Spannend ist auch, ob die Argumente des Augsburger Verfahrens beim am Dienstag in Münster beginnenden Prozess eine Rolle spielen werden.

    Geburtstagsparty 2015 bei Ruja Ignatova auf der Jacht: Ihr Ehemann und Ruja links, rechts die Eltern Plamen und Veska. Aus einem OneCoin-Video.

    Geldwäscheverdacht gegen Ex von Ruja Ignatova

    Im Fall von Ruja Ignatovas (Ex-?)Ehemann ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt weiter. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft  vor einem Jahr  ein Ermittlungsverfahren gegen den heute 45-Jährigen eingeleitet und mehrere Wohnungen durchsucht. Er steht im Verdacht  knapp acht Millionen Euro gewaschen zu haben.

    Die NRWZ hat nun nach einem Jahr Ermittlungen  in Darmstadt nach dem Stand der Dinge gefragt (Aktenzeichen  700 Js 37847/21). Bisher habe sich der Beschuldigte noch nicht geäußert. Deshalb sei auch noch unklar, „ob die Ehe Bestand hat“. Es bleibe die Einlassung des Beschuldigten abzuwarten, so Oberstaatsanwalt Robert Hartmann. Ruja Ignatova ist die Mutter eines heute sechsjährigen Mädchens, das aus dieser Ehe stammen soll. Auf etlichen Videos ist der Beschuldigte mit Ruja Ignatova zu sehen.

    Auswertungen und Ermittlungen dauern

    Bei der Beschlagnahmeaktion im Januar habe die Polizei „verschiedene Einrichtungsgegenstände und Unterhaltungselektronik wie beispielsweise Fernseher, Hifi-Anlage etc. sichergestellt“, berichtet Hartmann. Außerdem ein Auto. „Den Wert der Gegenstände kann ich aktuell noch nicht genau beziffern, da hierzu noch Feststellungen getroffen werden müssen“, so Hartmann.

    Bei der Durchsuchung im Januar hatten die Beamten auch  Speichermedien beschlagnahmt: „Die Auswertung der Speichermedien dauert aktuell noch an. Insofern kann aktuell noch nicht beurteilt werden, ob sich verfahrensrelevantes daraus ergeben hat“.

    Wie lange die Ermittlungen noch dauern und wann sie abgeschlossen sein werden, könne er noch nicht beurteilen, so der Oberstaatsanwalt zur NRWZ

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Das interessiert diese Woche

    Während das Münsteraner OneCoin-Verfahren auf großes Medieninteresse stößt, laufen im Fall von Ruja Ignatovas (Ex-) Ehemann die Ermittlungen weiter. Und in Augsburg hat das Landgericht ein Verfahren gegen zwei Finanzvermittler eingestellt. Die beiden Anlagenberater hatten Dutzenden Anlegern OneCoin-Bildungspakete angedreht. Etwa 750.000 Euro sind für die Anleger nun wohl endgültig futsch.

    In Augsburg war keine Schuld nachzuweisen

    Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt  der Pressesprecher des Landgerichts Augsburg, dass die Verfahren gegen die beiden „mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO mit der Auflage, Verzicht auf Ansprüche aus dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz eingestellt“  wurde. Das heißt, die Beschuldigen haben lediglich darauf verzichtet, dass sie Ansprüche an den Staat stellen.

    Die beiden mussten keine „zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens“  bestimmte Leistung  erbringen oder etwas für eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Ding die nach dem Gesetz möglich wären.

    Mit der Einstellung der Verfahren schon Anfang Juni habe das Gericht dokumentiert, dass man bei den Angeklagten habe „keine Schuld feststellen können“, so ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der NRWZ. „Eine weitere Begründung des Beschlusses erfolgte nicht.“ Gegen die beiden Finanzberater hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg den Vorwurf der strafbaren Werbung gemäß  Paragraf 16 Absatz 2 UWG (umgangssprachlich Schneeballsystem) erhoben.

    Die verschiedenen Stufen der „Bildungspakete“, die man bei OneCoin kaufen konnte.

    One-Coin Vertrieb: Freispruch in erster Instanz

    In erster Instanz vor dem Amtsgericht waren vor zwei Jahren die beiden Angeklagten freigesprochen worden. Ein Online-Magazin berichtete, dass in dem Verfahren vor dem Amtsgericht die Kunden der beiden als Zeugen ausgesagt hätten, dass sie ausschließlich „an der Kryptowährung OneCoin als Investment interessiert waren beziehungsweise sind“.  Dass sie als Vertriebspartner auch Provisionen beziehen könnten, hätten die Angeklagte „oftmals überhaupt nicht erwähnt“.

    Die Kunden seien also nicht am Vertrieb – und somit der Provisionsgenerierung – durch eine OneCoin-Vermittlung interessiert gewesen, sondern an einem Investment. Am 9. Juni 2020 hat das Amtsgericht Augsburg die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs und acht Monate Haft beantragt.

    Der Amtsrichter sah im OneCoin-Vertriebssystem kein strafbares Schneeballsystem. „Grund hierfür sei vor allem, dass das Vergütungssystem insgesamt so ausgestaltet sei, dass die progressiven Elemente gegenüber denjenigen des Produktevertriebs klar zurücktreten würden“, heißt es in dem Online-Magazin dazu.

    OneCoin stellte schon 2014 auf seiner eigenen Website die Pyramide dar. Bild aus BehindMLM vom 23. September 2014

    Von den neuen Mitgliedern fließen Provisionen an die weiter oben in der Pyramide Stehenden bis hinauf zum Top-Management Quelle:
    OneCoin (wallstreetmojo.com)

    Spezialist am Werk

    Das Landgericht hat sich dieser Sicht nun angeschlossen. Die Kanzlei, die damals in Augsburg die beiden Finanzvermittler  vertreten hat, hat schon 2016 ein Rechtsgutachten zum OneCoin-Vertrieb erstellt. Rechtsanwalt Stephan Schulenberg ist auch beim Großverfahren in Münster an Bord. Dort gehört ein Anwalt seiner Kanzlei zum Verteidigerteam des Grevener Ehepaars Manon H. und Frank R. Im Gepräch mit der NRWZ nannte Schulenberg das Verfahren „einen schlechten Witz“.

    Mit dem Urteil beziehungsweise der Verfahrenseinstellung in Augsburg sind die beiden dortigen Vermittler erst einmal aus dem Schneider. Auch auf zivilrechtlichem Weg wird sich für die OneCoin- Opfer wenig holen lassen. „Ein ‚Schadensausgleich‘ fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichtsbarkeit“, erläutert der Sprecher des Landgerichts Augsburg. Nachdem strafrechtlich keine Schuld bei den beiden Angeklagten zu finden war, werden zivilrechtliche Ansprüche nur schwer durchsetzbar sein.

    Rein rechtlich gesehen ist durch die Einstellung des Verfahrens der ursprüngliche Freispruch vom Tisch. Laienhaft gesprochen ist die Einstellung weniger wert als ein Freispruch.

    Kurioses Video im Netz

    Im Internet kursiert ein Video der beiden. Darin äußerten sie sich nach dem Freispruch im Sommer 2020 beim Amtsgericht und versichern, sie hätten noch nie eine Sekunde an OneCoin gezweifelt. Erstaunlich, zu diesem Zeitpunkt war die OneCoingründerin Ruja Ignatova unauffindbar, sie ist bekanntlich seit dem 25. Oktober 2017 spurlos verschwunden. (Inzwischen ist das Video nicht mehr abrufbar, es war jemandem wohl zu kurios…him am 22.08.22.)

    Spannend ist auch, ob die Argumente des Augsburger Verfahrens beim am Dienstag in Münster beginnenden Prozess eine Rolle spielen werden.

    Geburtstagsparty 2015 bei Ruja Ignatova auf der Jacht: Ihr Ehemann und Ruja links, rechts die Eltern Plamen und Veska. Aus einem OneCoin-Video.

    Geldwäscheverdacht gegen Ex von Ruja Ignatova

    Im Fall von Ruja Ignatovas (Ex-?)Ehemann ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt weiter. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft  vor einem Jahr  ein Ermittlungsverfahren gegen den heute 45-Jährigen eingeleitet und mehrere Wohnungen durchsucht. Er steht im Verdacht  knapp acht Millionen Euro gewaschen zu haben.

    Die NRWZ hat nun nach einem Jahr Ermittlungen  in Darmstadt nach dem Stand der Dinge gefragt (Aktenzeichen  700 Js 37847/21). Bisher habe sich der Beschuldigte noch nicht geäußert. Deshalb sei auch noch unklar, „ob die Ehe Bestand hat“. Es bleibe die Einlassung des Beschuldigten abzuwarten, so Oberstaatsanwalt Robert Hartmann. Ruja Ignatova ist die Mutter eines heute sechsjährigen Mädchens, das aus dieser Ehe stammen soll. Auf etlichen Videos ist der Beschuldigte mit Ruja Ignatova zu sehen.

    Auswertungen und Ermittlungen dauern

    Bei der Beschlagnahmeaktion im Januar habe die Polizei „verschiedene Einrichtungsgegenstände und Unterhaltungselektronik wie beispielsweise Fernseher, Hifi-Anlage etc. sichergestellt“, berichtet Hartmann. Außerdem ein Auto. „Den Wert der Gegenstände kann ich aktuell noch nicht genau beziffern, da hierzu noch Feststellungen getroffen werden müssen“, so Hartmann.

    Bei der Durchsuchung im Januar hatten die Beamten auch  Speichermedien beschlagnahmt: „Die Auswertung der Speichermedien dauert aktuell noch an. Insofern kann aktuell noch nicht beurteilt werden, ob sich verfahrensrelevantes daraus ergeben hat“.

    Wie lange die Ermittlungen noch dauern und wann sie abgeschlossen sein werden, könne er noch nicht beurteilen, so der Oberstaatsanwalt zur NRWZ

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