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OneCoin-Verfahren: „Frank R. war ein Top-Leader“ sagt Konstantin Ignatov

OneCoin ist inzwischen in den Schlagzeilen. Diesseits und jenseits des Atlantiks befassen sich Gerichte mit der angeblichen Kryptowährung, die Ruja Ignatova zusammen mit Sebastian Greenwood 2014 „erfunden“ hat. In Münster ging der Prozess gegen Frank R., Manon H. und den Münchner Rechtsanwalt Martin B. weiter. Die drei sollen Gelder von OneCoin-Kunden angenommen und weiter geleitet beziehungsweise in großem Umfang Gelder gewaschen haben.

Sebastian Greenwoods Telefon in der Zelle beschlagnahmt

In New York hat Richter Edgardo Ramos am Dienstag eine Telefonkonferenz mit Sebastian Greenwood, dessen Verteidigern und der Staatsanwaltschaft abgehalten. Darin forderten die Staatsanwälte, den Prozesstermin weiter hinauszuschieben.  Man habe zwar inzwischen die Unterlagen gegen Greenwood fast beisammen, so der Assistant US-Attorney Christopher DiMase.

„Nachwievor aufgearbeitet werden muss aber der Speicher eines Smartphones, das in der Zelle von Greenwood sichergestellt wurde“, zitiert der New Yorker Gerichtsreporter Matthew L. Russel aus der Telefonkonferenz. Die Staatsanwaltschaft  habe gerade 20 Gigabyte „Download“ aus dem Handy erhalten. Nach einem Durchsuchungsbeschluss hatte man das illegale Smartphone in Greenwoods Zelle entdeckt.

DiMase schlug deshalb vor, man solle sich im Frühjahr erneut treffen und einen Prozess für Sommer oder Herbst ins Auge fassen. Ramos hat dann den 24. Februar 2022 für ein erneutes Vorgespräch anberaumt.

Ruja Ignatova und Sebastian Greenwood in besseren Zeiten zusammen auf einer Bühne in Macau Anfang Mai 2017. Screenshot: him

Das bedeutet, dass wohl auch Konstantin Ignatov noch weiter auf sein Verfahren und ein Urteil warten muss. Ignatov, der wie seine Schwester in Schramberg aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, hatte im Sommer 2019 mit der Staatsanwaltschaft einen Deal geschlossen. Umfangreiche Aussage gegen alle in den USA angeklagten OneCoiner gegen mildes Urteil. In einem Prozess gegen den Rechtsanwalt Mark Scott im November 2019 hatte „Konsti Keks“, wie ihn seine Schramberger Skater-Kumpels nannten, dann auch freimütig ausgesagt. Auf vielen hundert Seiten sind seine Aussagen protokolliert.

Konstantin Ignatov: Frank R. war Berater von Ruja

Unter anderem hat er sich auch zur Rolle des nun in Münster Angeklagten Frank R. geäußert. Wie berichtet, hatten dessen Anwälte ja versucht,  R. als ahnungslos und selbst ein Opfer von Ruja Ignatova darzustellen. Schließlich habe er doch eine Firma an Ruja verkauft und dafür teilweise OneCoin als Bezahlung erhalten. Am 5. November 2019 erklärte Konstantin Ignatov dem New Yorker Gericht, Frank R. habe zwei Firmen gehabt: die IMS und SideTalk. Letztere habe Ruja gekauft. Das sei wohl eine Multi-Level-Marketing Firma gewesen.

„Nach dem SideTalk-Kauf durch Ruja war R. ein sehr hochrangiges Mitglied des OneLife Netzwerkes. Am Ende war er ein ‚Top Leader‘ des Netzwerks.“ Und, ja, Ruja habe SiteTalk mit OneCoin bezahlt. Da es sich bei OneCoin um ein Pyramidensystem handelt, bei dem die Mitglieder an der Spitze auch von den Verkäufen der in der Hierarchie unter ihnen angesiedelten profitieren, dürfte sich der Verkauf dank ders Aufstiegs gelohnt haben.

Auszug aus dem Gerichtsprotokoll vom 6. November 2019.

Frank R. sei eine Zeitlang ein wichtiger Berater für seine Schwester gewesen, sagte Ignatov weiter aus. R. habe ihr geraten, wie sie den Justiz-Behörden aus dem Weg gehen und Strafverfolgung vermeiden könne. „Frank R. selbst hatte jede Menge Probleme mit der Justiz, aber er saß nie im Gefängnis und ist immer irgendwie durchgekommen.“ R. sei immer sehr stolz darauf gewesen, dass er Ruja in diesen Fragen beraten habe.

Wie geht es in Münster weiter?

Das Verfahren in Münster ging am Dienstag weiter. Um den beiden Schöffen einen Einblick in die komplexe Materie mit Kryptowährungen und besonders zu OneCoin zu geben, habe  das Gericht auch einige Videos angeschaut, so der Pressesprecher des Gerichts Steffen Vahlhaus auf Nachfrage der NRWZ. „Nächste Woche sollen Sachverständige gehört werden.“ Diese haben Server untersucht, die die Staatsanwaltschaft 2018  bei einer Durchsuchung des Hauptquartiers von OneCoin in Sofia sichergestellt hatte.

Steckt hier die Blockchain? Durchsuchungsaktion im Hauptquartier von OneCoin. Screenshot aus einem Video des Bulgarischen Innenministeriums.

Im Oktober plane das Gericht 30 Geschädigte als Zeugen zu hören.  Der Vorsitzende Richter will herausfinden, ob die OneCoin-Opfer für die „Schulungspakete“ Geld zahlten oder nicht vielmehr für die darin enthaltenen Token, die später einmal für OneCoin eingelöst werden können sollten. Für einen Betrug brauche es nicht unbedingt den Vorsatz. Es genüge, wenn man „billigend in Kauf“ nehme, dass man eine Zusage nicht erfülle.

Prozessbeobachter glauben, dass sehr viele der 60.000 Opfer in Deutschland tatsächlich nicht wussten, was hinter den Begriffen Kryptowährung und Blockchain genau steht. So sei ein alter Herr unter den Zuschauern am ersten Prozesstag gewesen, der habe berichtete, er habe sich das OneCoin-Paket aufschwätzen lassen.

Frank Schneider: Auslieferungsentscheidung vertagt

Die Entscheidung über das Schicksal von Frank Schneider hat ein Gericht in Nancy am Donnerstag erneut eine Entscheidung verschoben, berichtet das „Luxemburger Wort“. Der frühere Luxemburgische Geheimdienstmann hatte später für Ruja Ignatova gearbeitet und für sie beispielsweise ein  Appartement unter der Wohnung ihres damaligen Geliebten Gilbert Armenta angemietet. Konstantin Ignatov hat am 6. November 2019 ausgesagt, Schneider sei für die online-Sicherheit zuständig gewesen.

Später habe er erfahren, dass Schneider auch Informationen über die Strafverfolgung gegen Ruja an diese weiter gab und dass er einer ihrer Geldwäscher war. Nach Rujas Verschwinden habe er Schneider beauftragt, seine Schwester zu suchen. Schneider sitzt seit fünf Monaten in französischer Auslieferungshaft.

Die USA hätten ihn gern. Doch das Gericht in Nancy hat  heute eine Entscheidung auf den 18. November verschoben. Ob Schneider gegen 100.000 Euro Kaution und das Tragen einer elektronischen Fußfessel auf freien Fuß beziehungsweise unter Hausarrest kommt, will das Gericht erst am 18. November entscheiden, berichtet eine Luxemburger Zeitung.

Das „Tageblatt“ schreibt, die Richter  hätten gezögert, weil die Fluchtgefahr des Betroffenen nicht unerheblich sei. „Vor Gericht seien seine ‚umfassenden beruflichen Fähigkeiten im Bereich der Nachrichtendienste, einschließlich einer perfekten Kenntnis der polizeilichen Techniken, und seine finanziellen Mittel‘ berücksichtigt worden.“.

 

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