Im OneCoin-Verfahren gegen die Grevener Frank R. und Manon H., sowie den Münchner Rechtanwalt Martin B. vor dem Landgericht Münster hat gestern die Staatsanwaltschaft plädiert. Die drei sind angeklagt wegen Verstoßes gegen das Finanzdienstleistungsgesetz und Geldwäsche. Auch der Vorwurf des Betrugs oder Beihilfe zum Betrug steht im Raum.
Münster. Das Grevener Paar habe über ihre Firma International Marketing Services (IMS) insgesamt 320 Millionen Euro von etwa 88.000 Kunden für die Firma der Krypto Queen Ruja Ignatova eingenommen und auf andere Konten weitergeleitet, so der Vorwurf. Für ihre Dienste sollen die beiden 3,2 Millionen Euro kassiert haben.
Der Rechtsanwalt soll unter anderem 20 Millionen Euro von der IMS an eine Londoner Kanzlei für den Kauf eines Penthouses und einer Wohnung in Kensington für Ignatova weitergeleitet haben. Auch habe er viele Millionen auf Konten in der Karibik für Ignatova transferiert.
OneCoin als „Bitcoin-Killer“
Ignatova, die mit ihrem Bruder Konstantin in Schramberg aufgewachsen ist, hatte die angebliche Kryptowährung zusammen mit Sebastian Greenwood 2014 „erfunden“. Die beiden verkauften über ein „Multi-Level-Marketing-System“ teure Bildungspakete, die Token enthielten. Mit diesen Token sollte man angeblich OneCoin schürfen können.
Ignatova pries ihre Coins als die „Bitcoin-Killer“ an und versprach traumhafte Gewinne. Fachleute schätzen, dass OneCoin bis zu 20 Milliarden Dollar weltweit abkassiert hat. Bis heute läuft der Schwindel weiter.
Hartes Urteil in den USA
Greenwood ist inzwischen in den USA zu 20 Jahren Haft verurteilt und verbüßt seine Strafe in einem New Yorker Gefängnis. Konstantin Ignatov ist mutmaßlich ebenfalls in US-Gewahrsam und wird am 28. Februar von Richter Edgardo Ramos sein Strafmaß erfahren.
Ruja Ignatova bleibt seit ihrem Untertauchen am 25. Oktober 2017 spurlos verschwunden. Das FBI hat sie auf die Liste der zehn meist gesuchten Personen gesetzt und 250.000 Dollar Belohnung für Hinweise ausgesetzt.
Frank R. und Martin B.: „Wir wußten von nichts“
Frank R. war für OneCoin aktiv unterwegs und warb bei großen Events für OneCoin. In einer Einlassung Ende Mai behauptete er, er habe nicht gewusst, dass es sich bei OneCoin um Schwindel handelte.
Rechtsanwalt Martin B. fertigte schon zu Beginn von OneCoin Rechtsgutachten, die die Legalität des Verkaufs der Bildungspakete bestätigte. Er war der erste „Director“ von OneCoin Ltd in Gibraltar und später in Dubai. Sein Name taucht in vielen Dokumenten und Verträgen auf, die Ignatova geschlossen hat.
Auch er hat erklärt, er sei davon überzeugt gewesen, OneCoin sei ein seriöses Unternehmen und er habe nie zum inneren Kreis von OneCoin gehört.
Anträge der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat für die drei in Münster Angeklagten Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren gefordert. So soll Frank R. für fünf Jahre hinter Gitter, Rechtsanwalt Martin B. drei Jahre und 10 Monate und Manon H. dreieinhalb Jahre.
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Einziehungsanträge gestellt: Frank R. soll 1,164 Millionen Euro zahlen, Martin B. 627.000 Euro und Manon H. 50.000 Euro. Bei der IMS möchte die Staatsanwaltschaft etwa 40 Millionen Euro einziehen lassen.
Bei den Eheleuten Frank R. und Manon H. geht die Staatsanwaltschaft von einem Verstoß gegen das Finanzdienstleistungsgesetz in Tateinheit mit einer Beihilfe zum vollendeten gewerbsmäßigen Betrug in 25 Fällen sowie der Beihilfe in 12.790 weiteren Fällen. Der Münchner Anwalt soll wegen zwei Taten der Geldwäsche im besonders schweren Fall bestraft werden.
Mammutverfahren in Münster
Das Verfahren in Münster dauert seit Sommer 2021. Ein erstes Verfahren endete ohne Urteil im Frühjahr 2022, weil Schöffen erkrankten. Der zweite Prozess hatte im Oktober 2022 begonnen und könnte noch vor Weihnachten enden, denn für den 14. Dezember sind die Plädoyers der Verteidigung angekündigt.
Die Angeklagten hätten dann noch das letzte Wort. „Mit einem Urteil kann frühestens am 14. Dezember gerechnet werden“, so ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage der NRWZ. Weitere Termine seien zunächst bestimmt für den 21. Dezember, den 8. und 11. Januar 2024.
Update. Wegen einer Erkrankung eines Prozessbeteiligten entfällt der Termin am 14. Dezember, und das Verfahren wird erst am 21. Dezember fortgesetzt. Das hat das Gericht am Mittwochnachmittag mitgeteilt.