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    NRWZ.deSchrambergOneCoin Prozess: Drei müssen ins Gefängnis +++ aktualisiert

    Landgericht Münster fällt Urteile im ersten großen deutschen Verfahren um die angebliche Kryptowährung

    OneCoin Prozess: Drei müssen ins Gefängnis +++ aktualisiert

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    Nach 44 Verhandlungstagen hat das Landgericht Münster am Montag die Urteile für die drei Angeklagten verkündet. Der Grevener Frank R. muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Seine Frau Manon H. erhält vier Jahre Haft und der Münchner Rechtsanwalt Martin B. bekommt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

    Münster. Die Kosten des Verfahrens müssen die drei Verurteilten tragen. Schließlich hat das Gericht angeordnet, dass bei Manon H. etwa 43.500 Euro eingezogen werden, bei Frank R. knapp 1,2 Millionen Euro und etwa 627.000 Euro bei Anwalt Martin B..   41 Millionen Euro schließlich sollen bei der IMS des Ehepaars eingezogen werden.

    Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass die drei im Zusammenhang mit der angeblichen Kryptowährung Geldwäsche betrieben und gegen das Finanzdienstleistungsgesetz verstoßen haben. Außerdem sollen sie Beihilfe zum Betrug geleistet haben.

    Die Vorwürfe

    Das Ehepaar aus Greven hatte im Wesentlichen im Jahr 2016 über seine Firma IMS International Marketing Services bei drei Banken nacheinander hohe Millionen-Beträge von OneCoin-Kunden eingenommen. Die Kunden hatten große Beträge für den Kauf von Bildungspaketen gezahlt. In diesen Bildungspaketen steckten „Token“, mit denen später die OneCoins „geschürft“ werden sollten.

    Die IMS hat die Millionen auf Konten von OneCoin beziehungsweise deren Gründerin, die in Schramberg aufgewachsene Ruja Ignatova, weitergeleitet. Insgesamt 320 Millionen Euro von etwa 88.000 Kunden aus Deutschland und dem übrigen Europa waren über die IMS-Konten geflossen. Für ihre Dienste erhielten die Eheleute 3,2 Millionen Euro Provision.

    In besseren Zeiten: Manon H. und Frank R. auf einem OneCoin-Video 2017 in Pattaya. Archiv: Melanie from Germany

    Der Münchner Rechtsanwalt soll 20 Millionen Euro nach London transferiert haben, damit Ruja Ignatova dort ein luxuriöses Penthouse kaufen kann. Außerdem soll er 70 Millionen Euro  auf eine Karibikinsel überwiesen haben.

    Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche beziehungsweise eine Bewährungsstrafe für Manon H., die als Geschäftsführerin bei IMS im Handelsregister eingetragen war.

    „Wir haben von nichts gewusst“

    Die Angeklagten Frank R. und Martin B. hatte im Verlauf des Prozesses erklärt, sie hätten nicht gewusst, dass OneCoin gar nicht über eine für eine Kryptowährung erforderliche Blockchain verfügt hatte. Sie seien überzeugt gewesen, Ignatova sei eine erfolgreiche Geschäftsfrau. Frank R. hatte seine Netzwerkfirma Sitetalk an Ignatova verkauft und war so im OneCoin Pyramidensystem als „BlackDiamond“ ganz oben angesiedelt.

    Rechtsanwalt Martin B. hatte schon 2014 für Ignatova und ihren Co-Gründer Sebastian Greenwood in einem Gutachten bestätigt, dass mit dem Verkauf der Bildungspakten rechtlich alles in Ordnung sei. Er wurde Direktor einer frühen OneCoin-Firma in Gibraltar und taucht auch später in vielen Verträgen und Dokumenten auf, die Ignatova oder OneCoin betreffen.

    Über die genaue Urteilsbegründung durch den vorsitzenden Richter werden wir noch berichten.

    Revisionen wahrscheinlich

    Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten die Anwälte der drei an, in Berufung gehen zu wollen. Einer der Verteidiger sprach von einem verfassungswidrigen Urteil. Laut vorsitzendem Richter können die Angeklagten innerhalb einer Woche Revision beantragen.

    Nachdem das schriftliche Urteil vorliegt, haben die Anwälte vier Wochen Zeit die Revision schriftlich zu begründen. Entscheiden wird darüber der Bundesgerichtshof. Nach Angaben des Gerichtssprechers werde das schriftliche Urteil „frühestens in sechs Monaten“ vorliegen. Bis Frank R. Manon H. und Martin b. gegebenenfalls tatsächlich ihre Strafe antreten werden noch viele Monate ins Land gehen.

    Haftbefehle gegen Auflagen ausgesetzt

    Die Haftbefehle gegen das Grevener Ehepaar bleiben bestehen, werden aber gegen Auflagen ausgesetzt, wie der Vorsitzende Richter verkündete. Die Pässe bleiben beschlagnahmt, Wohnungswechsel müssen die beiden sofort mitteilen und sie müssen sich jeden Mittwoch bei ihrem Polizeirevier in Münster melden.

    Der Kölner Dokumentarfilmer Johan von Mirbach („Die Kryptoqueen“), der den Prozess beobachtet und die Urteilsverkündung im Gerichtssaal verfolgt hatte, sagte der NRWZ: „Die Geschichte ist mit dem Urteil noch nicht zu Ende.“ Es gebe noch viel, was noch nicht berichtet wurde. „Und auch über Ruja Ignatova gibt es noch viel zu erzählen.“

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Die Vorwürfe

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    „Wir haben von nichts gewusst“

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    Rechtsanwalt Martin B. hatte schon 2014 für Ignatova und ihren Co-Gründer Sebastian Greenwood in einem Gutachten bestätigt, dass mit dem Verkauf der Bildungspakten rechtlich alles in Ordnung sei. Er wurde Direktor einer frühen OneCoin-Firma in Gibraltar und taucht auch später in vielen Verträgen und Dokumenten auf, die Ignatova oder OneCoin betreffen.

    Über die genaue Urteilsbegründung durch den vorsitzenden Richter werden wir noch berichten.

    Revisionen wahrscheinlich

    Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten die Anwälte der drei an, in Berufung gehen zu wollen. Einer der Verteidiger sprach von einem verfassungswidrigen Urteil. Laut vorsitzendem Richter können die Angeklagten innerhalb einer Woche Revision beantragen.

    Nachdem das schriftliche Urteil vorliegt, haben die Anwälte vier Wochen Zeit die Revision schriftlich zu begründen. Entscheiden wird darüber der Bundesgerichtshof. Nach Angaben des Gerichtssprechers werde das schriftliche Urteil „frühestens in sechs Monaten“ vorliegen. Bis Frank R. Manon H. und Martin b. gegebenenfalls tatsächlich ihre Strafe antreten werden noch viele Monate ins Land gehen.

    Haftbefehle gegen Auflagen ausgesetzt

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    Der Kölner Dokumentarfilmer Johan von Mirbach („Die Kryptoqueen“), der den Prozess beobachtet und die Urteilsverkündung im Gerichtssaal verfolgt hatte, sagte der NRWZ: „Die Geschichte ist mit dem Urteil noch nicht zu Ende.“ Es gebe noch viel, was noch nicht berichtet wurde. „Und auch über Ruja Ignatova gibt es noch viel zu erzählen.“

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