back to top
...
    NRWZ.deNRWZ.de+OneCoin: Erster Prozess in Deutschland? +++ aktualisiert

    OneCoin: Erster Prozess in Deutschland? +++ aktualisiert

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld beim Landgericht Münster gegen drei Beschuldigte Anklage erhoben. Ein Gerichtssprecher habe der Zeitschrift erklärt, dass die Staatsanwälte zwei Personen vorwerfen, „Zahlungsdienste ohne Erlaubnis betrieben und mehr als 300 Millionen Euro von Anlegern auf die Caymaninseln transferiert zu haben“. Ein dritter Beschuldigter solle sich der vorsätzlichen Geldwäsche strafbar gemacht und ebenfalls mitgeholfen haben, Geld ins Ausland zu transferieren. Auf Nachfrage der NRWZ hat eine Gerichtssprecherin diese Angaben am Montag  bestätigt.

    Das Geld soll aus den OneCoin-Bildungspaket-Verkäufen stammen. Die in Schramberg aufgewachsene Ruja Ignatova und ihr Bruder Konstantin Ignatov sind die zentralen Figuren in einem internationalen Betrugsskandal um diese angebliche Kryptowährung. Ruja ist seit drei Jahren von der Bildfläche verschwunden, Konstantin sitzt seit März 2019 in New York in Haft.

    Durchsuchung in Sofia

    Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld seit Jahren gegen einen Zahlungsdienstleister aus dem Münsterland. Staatsanwalt Gerald Rübsam hatte der NRWZ gegenüber berichtet, man müsse herausfinden, für wen genau dieses Unternehmen tätig war, und ob die Beschuldigten wussten, worum es bei OneCoin wirklich ging. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die OneCoin-Büros in Sofia durchsuchen lassen.

    Für die Ermittlungsbehörden sei der Fall  wegen seiner Internationalität sehr komplex. Man habe auch Probleme gehabt, einen Gutachter zu Kryptowährungen zu finden. Der Vorwurf gegenüber OneCoin lautet bekanntlich, dass diese nie über eine echte Blockchain verfügt habe. „Weisen Sie mal nach, dass es etwas nicht gibt“, so Rübsam zur NRWZ. Inzwischen aber hat Ignatov in  einem Verfahren in New York dazu ausgesagt. Möglicherweise hat das nun das Verfahren auch in Deutschland beschleunigt.

    Das Verfahren in Bielefeld geht auf eine Anzeige einer Sparkasse zurück. Dort waren im Jahr 2015 innerhalb weniger Tage 2,5 Millionen Euro eingegangen und auf andere Konten weitergeleitet worden. „Wir hatten von der Sparkasse eine Geldwäscheverdachtsanzeige bekommen“, so Rübsam zur NRWZ.

    320 Millionen und 60.000 Zahlungseingänge

    Insgesamt seien etwa 320 Millionen Euro hin und her geschoben worden. Mehr als 60.000 Zahlungseingänge habe man registriert. Und das zwischen Dezember 2015 und September 2016.

    OneCoin sei „partiell sektenartig aufgebaut“, so der Bielefelder Staatsanwalt, der auch an der Durchsuchung des OneCoin-Firmengebäudes in Sofia teilgenommen hatte. Das sei „durchaus beeindruckend“.

    Anwälte widersprechen

    Ob das Landgericht Münster die Klage zulassen wird, ist noch offen. Die Anwälte der drei Beschuldigten halten ihre Mandanten für unschuldig, sie hätten entweder nicht gewusst, dass für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis nötig sei oder gutgläubig gehandelt, zitiert die Wirtschaftswoche einen der Anwälte.

    Dieser Anwalt hat sich auf Vertriebs- und Kryptorecht spezialisiert, wie seiner Homepage zu entnehmen ist. Er war auch in anderen Verfahren, in denen es um OneCoin ging, beteiligt. SBS LEGAL erwirkt Freispruch für OneCoin-Vertrieb! | MLMRecht.de Eine Anfrage um ein Gespräch mit diesem Anwalt hat de NRWZ gestellt. Beim dritten Beschuldigten gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht, so dessen Anwalt laut Wirtschaftswoche.

    Beim Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG – drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Paragraf 261 Geldwäsche des Strafgesetzbuches sieht in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft vor.

    Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft neun Ermittlungsverfahren gestartet. Gegen vier Beschuldigte habe man die Verfahren eingestellt, gegen zwei werde noch ermittelt, so die Wirtschaftswoche.

     

    Mammutverfahren  startet frühestens im kommenden Jahr

    Ein „Riesenverfahren“ habe die Staatsanwaltschaft Bielefeld gestartet, so der Hamburger Anwalt Stephan Schulenberg im Gespräch mit der NRWZ. Die Anklage umfasse 12.000 Blatt. Ursprünglich habe die Staatsanwaltschaft ja wegen „gewerbsmäßigen Betrugs“ ermittelt. Nun sei man  eher auf Nebenstrafsachen wie die Geldgeschäfte ohne Genehmigung ausgewichen.

    Dr. Gregor Saremba, Sprecher des Landgerichts Münster bestätigt die Anklage gegen ein Ehepaar aus Greven. Diese betrieben eine Marketingagentur und sollen unerlaubte Zahlungsdienstleistungen erbracht haben. „Mehr als 300 Millionen seien über eine Grevener GmbH geschleust worden sein.“ Insgesamt 88.158 Zahlungsvorgänge listet die Anklageschrift auf. Etwa 320 Millionen Euro sollen ins Ausland unter anderem auf die Cayman-Inseln geflossen sein. Dafür habe das paar ein Prozent als Provision erhalten.

    Verteidiger nennt Anklage einen schlechten Witz

    Deren Anwalt Schulenberg nennt die Anklage einen „schlechten Witz“. Die Staatsanwaltschaft habe schnell eine Anklage vorlegen müssen, denn sie habe unter Druck gestanden. Das Oberlandesgericht Hamm nämlich drohe damit, arrestierte Gelder der IMS freizugeben. Die jetzigen Vorwürfe seien „alles, was hängen geblieben“ sei.

    Die Grevener Eheleute waren zwischen Mai  2015 und Juli 2016 für OneCoin und die Kryptoqueen aktiv. Seine Mandanten, versichert Schulenberg, hätten damals gutgläubig gehandelt. OneCoin war schon auf dem Markt.  OneCoin sei damals  groß herausgekommen: „Die halbe Finanzwelt hat dran geglaubt.“

    Die Beschuldigten hatten die eingehenden Gelder für die OneCoin-Bildungspakete auf diverse Konten weiter geleitet. Ähnliche Dienstleistungen, so ihr Anwalt, hätten die beiden und ihre IMS schon für andere Kunden gemacht.  „Es war ihnen nicht bewusst, dass sie dafür eine Erlaubnis brauchen.“ Sobald sie das erfahren hätten, hätten sie aufgehört und bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) eine Genehmigung beantragt – „die sie bis heute nicht bekommen haben“, so Anwalt Schulenberg.

    20 Millionen für Rujas Luxuswohnungen in London

    Der dritte im Bunde, ein Münchner Rechtsanwalt, muss sich möglicherweise wegen Geldwäsche verantworten. Er soll, laut Anklage, in zwei Fällen Geldwäsche für Ruja Ignatova begangen haben. Er habe billigend in Kauf genommen, dass die Gelder aus gewerbsmäßigem Betrug stammten. Im Mai 2016 habe er aus Greven 20 Millionen Euro auf sein Konto erhalten und „auf Weisung der Chefin“ an eine Londoner Anwaltskanzlei weiter geleitet, so Pressesprecher Saremba.

    Dr. Ruja Ignatova bei ihrem legendären Werbeauftritt in London im Sommer 2016. Screenshot: him

    Die Kanzlei habe dafür zwei Wohnungen kaufen sollen. Der Münchner Anwalt, so die Anklageschrift, habe dafür eine Provision von 666.000 Euro kassiert, berichtet Richter Saremba im Gespräch mit der NRWZ weiter. Außerdem habe dieser Beschuldigte weitere 75 Millionen Euro von Greven auf die Cayman Inseln geschleust und soll dabei ebenfalls wahrheitswidrige Angaben über die Herkunft des Geldes gemacht haben.

    Die Staatsanwaltschaft ist sicher, dass dieser Beschuldigte wusste, dass OneCoin nicht über eine BlockChain  verfügt hat und dass die OneCoin-Leute das angebliche „Mining“ lediglich simuliert hatten.

    Die Anklage, so Richter Saremba, ist beim Landgericht bereits am 8. Oktober 2020 eingegangen. Wegen des großen Umfangs werde das Gericht frühestens im kommenden Frühjahr entscheiden, ob die Anklage angenommen und eine Hauptverhandlung angesetzt wird.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

    Beiträge

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld beim Landgericht Münster gegen drei Beschuldigte Anklage erhoben. Ein Gerichtssprecher habe der Zeitschrift erklärt, dass die Staatsanwälte zwei Personen vorwerfen, „Zahlungsdienste ohne Erlaubnis betrieben und mehr als 300 Millionen Euro von Anlegern auf die Caymaninseln transferiert zu haben“. Ein dritter Beschuldigter solle sich der vorsätzlichen Geldwäsche strafbar gemacht und ebenfalls mitgeholfen haben, Geld ins Ausland zu transferieren. Auf Nachfrage der NRWZ hat eine Gerichtssprecherin diese Angaben am Montag  bestätigt.

    Das Geld soll aus den OneCoin-Bildungspaket-Verkäufen stammen. Die in Schramberg aufgewachsene Ruja Ignatova und ihr Bruder Konstantin Ignatov sind die zentralen Figuren in einem internationalen Betrugsskandal um diese angebliche Kryptowährung. Ruja ist seit drei Jahren von der Bildfläche verschwunden, Konstantin sitzt seit März 2019 in New York in Haft.

    Durchsuchung in Sofia

    Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld seit Jahren gegen einen Zahlungsdienstleister aus dem Münsterland. Staatsanwalt Gerald Rübsam hatte der NRWZ gegenüber berichtet, man müsse herausfinden, für wen genau dieses Unternehmen tätig war, und ob die Beschuldigten wussten, worum es bei OneCoin wirklich ging. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die OneCoin-Büros in Sofia durchsuchen lassen.

    Für die Ermittlungsbehörden sei der Fall  wegen seiner Internationalität sehr komplex. Man habe auch Probleme gehabt, einen Gutachter zu Kryptowährungen zu finden. Der Vorwurf gegenüber OneCoin lautet bekanntlich, dass diese nie über eine echte Blockchain verfügt habe. „Weisen Sie mal nach, dass es etwas nicht gibt“, so Rübsam zur NRWZ. Inzwischen aber hat Ignatov in  einem Verfahren in New York dazu ausgesagt. Möglicherweise hat das nun das Verfahren auch in Deutschland beschleunigt.

    Das Verfahren in Bielefeld geht auf eine Anzeige einer Sparkasse zurück. Dort waren im Jahr 2015 innerhalb weniger Tage 2,5 Millionen Euro eingegangen und auf andere Konten weitergeleitet worden. „Wir hatten von der Sparkasse eine Geldwäscheverdachtsanzeige bekommen“, so Rübsam zur NRWZ.

    320 Millionen und 60.000 Zahlungseingänge

    Insgesamt seien etwa 320 Millionen Euro hin und her geschoben worden. Mehr als 60.000 Zahlungseingänge habe man registriert. Und das zwischen Dezember 2015 und September 2016.

    OneCoin sei „partiell sektenartig aufgebaut“, so der Bielefelder Staatsanwalt, der auch an der Durchsuchung des OneCoin-Firmengebäudes in Sofia teilgenommen hatte. Das sei „durchaus beeindruckend“.

    Anwälte widersprechen

    Ob das Landgericht Münster die Klage zulassen wird, ist noch offen. Die Anwälte der drei Beschuldigten halten ihre Mandanten für unschuldig, sie hätten entweder nicht gewusst, dass für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis nötig sei oder gutgläubig gehandelt, zitiert die Wirtschaftswoche einen der Anwälte.

    Dieser Anwalt hat sich auf Vertriebs- und Kryptorecht spezialisiert, wie seiner Homepage zu entnehmen ist. Er war auch in anderen Verfahren, in denen es um OneCoin ging, beteiligt. SBS LEGAL erwirkt Freispruch für OneCoin-Vertrieb! | MLMRecht.de Eine Anfrage um ein Gespräch mit diesem Anwalt hat de NRWZ gestellt. Beim dritten Beschuldigten gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht, so dessen Anwalt laut Wirtschaftswoche.

    Beim Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG – drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Paragraf 261 Geldwäsche des Strafgesetzbuches sieht in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft vor.

    Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft neun Ermittlungsverfahren gestartet. Gegen vier Beschuldigte habe man die Verfahren eingestellt, gegen zwei werde noch ermittelt, so die Wirtschaftswoche.

     

    Mammutverfahren  startet frühestens im kommenden Jahr

    Ein „Riesenverfahren“ habe die Staatsanwaltschaft Bielefeld gestartet, so der Hamburger Anwalt Stephan Schulenberg im Gespräch mit der NRWZ. Die Anklage umfasse 12.000 Blatt. Ursprünglich habe die Staatsanwaltschaft ja wegen „gewerbsmäßigen Betrugs“ ermittelt. Nun sei man  eher auf Nebenstrafsachen wie die Geldgeschäfte ohne Genehmigung ausgewichen.

    Dr. Gregor Saremba, Sprecher des Landgerichts Münster bestätigt die Anklage gegen ein Ehepaar aus Greven. Diese betrieben eine Marketingagentur und sollen unerlaubte Zahlungsdienstleistungen erbracht haben. „Mehr als 300 Millionen seien über eine Grevener GmbH geschleust worden sein.“ Insgesamt 88.158 Zahlungsvorgänge listet die Anklageschrift auf. Etwa 320 Millionen Euro sollen ins Ausland unter anderem auf die Cayman-Inseln geflossen sein. Dafür habe das paar ein Prozent als Provision erhalten.

    Verteidiger nennt Anklage einen schlechten Witz

    Deren Anwalt Schulenberg nennt die Anklage einen „schlechten Witz“. Die Staatsanwaltschaft habe schnell eine Anklage vorlegen müssen, denn sie habe unter Druck gestanden. Das Oberlandesgericht Hamm nämlich drohe damit, arrestierte Gelder der IMS freizugeben. Die jetzigen Vorwürfe seien „alles, was hängen geblieben“ sei.

    Die Grevener Eheleute waren zwischen Mai  2015 und Juli 2016 für OneCoin und die Kryptoqueen aktiv. Seine Mandanten, versichert Schulenberg, hätten damals gutgläubig gehandelt. OneCoin war schon auf dem Markt.  OneCoin sei damals  groß herausgekommen: „Die halbe Finanzwelt hat dran geglaubt.“

    Die Beschuldigten hatten die eingehenden Gelder für die OneCoin-Bildungspakete auf diverse Konten weiter geleitet. Ähnliche Dienstleistungen, so ihr Anwalt, hätten die beiden und ihre IMS schon für andere Kunden gemacht.  „Es war ihnen nicht bewusst, dass sie dafür eine Erlaubnis brauchen.“ Sobald sie das erfahren hätten, hätten sie aufgehört und bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) eine Genehmigung beantragt – „die sie bis heute nicht bekommen haben“, so Anwalt Schulenberg.

    20 Millionen für Rujas Luxuswohnungen in London

    Der dritte im Bunde, ein Münchner Rechtsanwalt, muss sich möglicherweise wegen Geldwäsche verantworten. Er soll, laut Anklage, in zwei Fällen Geldwäsche für Ruja Ignatova begangen haben. Er habe billigend in Kauf genommen, dass die Gelder aus gewerbsmäßigem Betrug stammten. Im Mai 2016 habe er aus Greven 20 Millionen Euro auf sein Konto erhalten und „auf Weisung der Chefin“ an eine Londoner Anwaltskanzlei weiter geleitet, so Pressesprecher Saremba.

    Dr. Ruja Ignatova bei ihrem legendären Werbeauftritt in London im Sommer 2016. Screenshot: him

    Die Kanzlei habe dafür zwei Wohnungen kaufen sollen. Der Münchner Anwalt, so die Anklageschrift, habe dafür eine Provision von 666.000 Euro kassiert, berichtet Richter Saremba im Gespräch mit der NRWZ weiter. Außerdem habe dieser Beschuldigte weitere 75 Millionen Euro von Greven auf die Cayman Inseln geschleust und soll dabei ebenfalls wahrheitswidrige Angaben über die Herkunft des Geldes gemacht haben.

    Die Staatsanwaltschaft ist sicher, dass dieser Beschuldigte wusste, dass OneCoin nicht über eine BlockChain  verfügt hat und dass die OneCoin-Leute das angebliche „Mining“ lediglich simuliert hatten.

    Die Anklage, so Richter Saremba, ist beim Landgericht bereits am 8. Oktober 2020 eingegangen. Wegen des großen Umfangs werde das Gericht frühestens im kommenden Frühjahr entscheiden, ob die Anklage angenommen und eine Hauptverhandlung angesetzt wird.

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]