Schramberg – Annähernd zehn Jahre gedauert hat es vom Aufstellungsbeschluss bis zur endgültigen Verabschiedung des Bebauungsplans Webertal 3 in Waldmössingen. Im November 2012 hatte der Rat einen Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet gefasst.
Am Donnerstag wird sich der Ausschuss für Umwelt und Technik mit den eingegangenen Hinweisen aus einer erneuten Offenlage beschäftigen. Am 30. Juni soll der Gemeinderat dann den Bebauungsplan endgültig beschließen.
Lange Vorgeschichte
Schon vor mehr als zehn Jahren hätten sich mehrere Interessenten gemeldet, die im dortigen Gebiet sich ansiedeln wollten. Bereits bestehende Betriebe hätten nach Erweiterungsflächen gefragt, so Stadtplaner Joschka Joos in seiner Vorlage. Daraufhin habe die Stadt das Bebauungsplanverfahren bis zur Offenlage 2014 vorangetrieben. „Aufgrund fehlender Flächen für externe ökologische Ausgleichsmaßnahmen konnte das Verfahren jedoch nicht abgeschlossen werden.“
Weil aber immer noch mehrere konkrete Anfragen für Gewerbeflächen in diesem Bereich vorlagen, hatte der Rat das Verfahren Ende 2020 priorisiert. Es könne jetzt, „nachdem sämtliche offenen Punkte abgestimmt und angepasst wurden“, abgeschlossen werden, so Joos.
Aus den beteiligten Behörden kamen noch einige Hinweise etwa zu den ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Grundstücksbezeichnungen und zum Entwässerungskonzept.
Lärmgutachten: Tempo 30 erforderlich
Größere Auswirkungen hat ein Lärmgutachten. Das kommt zum Schluss, dass in der Seedorfer Straße die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht künftig überschritten werden. Durch das erweiterte Industriegebiet werde der Verkehr weiter zunehmen.
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass die Gutachter deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Seedorfer Straße empfehlen. Die Stadtverwaltung möchte deshalb eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Seedorfer Straße erreichen. Sie hat der Straßenverkehrsbehörde den Lärmkonflikt dargestellt „und die Zusage erhalten, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in absehbarer Zeit angeordnet werden soll“.
Auch das RP habe dem zugestimmt. Dadurch werde der Lärmkonflikt „ausreichend entschärft“, heißt es in der Stellungnahme. Ab wann genau in Waldmössingen auf der Durchgangsstraße Tempo 30 gelten wird, ist allerdings noch offen.
Kein Wohnen unter Stromleitung
Ein weiterer Hinweis betrifft die 20-KV-Stromleitung, die über dem Gebiet verläuft. Die NetzeBW möchte nicht, dass innerhalb eines 20 Meter-Schutzstreifens Wohnbebauung möglich wäre. Die Stadt möchte das über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit beim Verkauf untersagen.
Wenn der Gemeinderat Ende Juni dem Bebauungsplan zustimmt, kann er in Kraft treten, und die wartenden Bauherren ihre Projekte umsetzen.