HARDT-TENNENBRONN-ROTTWEIL – Das Landgericht hatte mit einem großen Presseinteresse gerechnet und seine Sicherheitsvorkehrungen verschärft, doch dann interessierten sich nur die hiesigen Medien für den Fall – und auch das Publikum beschränkte sich auf ein halbes Dutzend Zuhörerinnen und Zuhörer. Dabei hatte der Fall Ende Januar für große Aufmerksamkeit gesorgt: Eine 56-jährige Frau aus Hardt ersticht am 27. Januar, einem Sonntag, zunächst in Hardt ihre 22-jährige Tochter und versucht wenig später, ihren 25-jährigen Sohn in Tennenbronn ebenfalls zu töten, so jedenfalls steht es in der Antragssschrift der Staatsanwaltschaft.
Fast auf den Tag genau ein halbes Jahr später hat nun ein Prozess am Landgericht Rottweil begonnen. Kurz vor 9 Uhr führt ein Justizbeamter die Beschuldigte in Handschellen in den Gerichtssaal. Begleitet wird die etwas korpulente Frau von zwei Mitarbeitern der Psychiatrischen Klinik, in der sie derzeit untergebracht ist: einer Bezugspflegerin und einem sehr kräftig gebauten Pfleger. Mit ihrem Anwalt Rüdiger Mack unterhält sich die Frau, gelegentlich huscht ein Lächeln über ihr ansonsten ernstes Gesicht.
Kurz nach neun eröffnet der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer die Verhandlung. Es gehe „nicht um den Schuldvorwurf“, erläutert er später. Die Frau sei schuldunfähig, sondern es handle sich um ein Sicherungsverfahren, darum, ob die Frau in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.
Die Taten
In ihrer Antragsschrift hatte zuvor die erste Oberstaatsanwältin Bettina Körber-Renz noch einmal das schreckliche Geschehen vom 27. Januar geschildert: In der Zeit von etwa 14.40 bis 15.50 Uhr habe die Frau ihre Tochter im Ulrichsweg in Hardt besucht. Als sie sich von ihrer Tochter verabschiedete, habe sie sich im Eingangsbereich unvermittelt umgedreht und mit einem vorher verborgenen Haushaltsmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge „in Tötungsabsicht“ drei Mal auf ihre wehrlose Tochter eingestochen und dabei am Hals und im Brustbereich tödlich verletzt. Anschließend habe sie das Haus verlassen. Die Tochter sei gegen 17 Uhr gestorben.
Danach sei die Frau in die Mozartstraße nach Tennenbronn zu ihrem Sohn gefahren. Mit dem 22-Jährigen und dessen Lebensgefährtin habe sie Kaffee getrunken. Gegen 16.45 sei sie im Begriff zu gehen gewesen und habe sich bei der Haustüre umgedreht und wiederum mit dem zuvor verdeckten Messer auf den Sohn eingestochen. Dieser hatte gedacht, seine Mutter wolle ihn umarmen. Sie habe zumindest billigend in Kauf genommen, ihren Sohn zu töten. Sie habe ihn zwar erheblich verletzt, die etwa zehn Zentimeter tiefe Stichwunde sei aber nicht tödlich gewesen. Der Sohn sei anschließend auf die Straße gegangen.
Im Wahn gehandelt
Die Taten seien als Mord, Mordversuch und gefährliche Körperverletzung zu bewerten. Die Beschuldigte habe aber unter einer paranoiden, halluzinatorischen Schizophrenie gelitten und im Wahn gehandelt: „Die Fähigkeit, das Unrecht ihres Tuns einzusehen, war aufgehoben“, so die Staatsanwältin. Sie sei schuldunfähig. Da von ihr „erhebliche rechtswidrige Taten“ zu erwarten seien, und sie „für die Allgemeinheit gefährlich“ sei, beantrage sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Verteidiger Rüdiger Mack hatte beantragt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Richter Münzer berichtete, auch die Klinik habe dies empfohlen, weil im Prozessverlauf „dramatische Entwicklungen“ bei der 56-Jährigen zu befürchten seien. Auch der psychiatrische Gutachter Charalabos Salabasidis sprach von einem „sehr labilen Zustand“ der 56-Jährigen. Der Wahn bestehe schon lange und es sei im Psychiatrischen Zentrum auf der Reichenau bisher nicht gelungen, sie zu stabilisieren. „Ich befürchte, dass im Prozess eine Verschlechterung eintritt.“
Münzer und die Kammer zogen sich zur Beratung zurück.
Kein Vorwurf an die Klinik
In der Pause betonte Salabasidis im Gespräch mit der NRWZ, der Klinik, in der die Frau zum Tatzeitpunkt untergebracht war, sei kein Vorwurf zu machen.Die Frau hatte an jenem verhängnisvollen Wochenende „Ausgang“ erhalten. Das sei üblich, Patienten müssten solchen Belastungsproben ausgesetzt sein.
Auch sei nicht vorhersehbar gewesen, dass die Frau ihre beiden Kinder derart attackieren würde. „Solche Patienten können einen ganz normalen Eindruck machen, und dann hören sie plötzlich Stimmen und bekommen von irgendwoher Anweisungen….“
Salabasidis glaubt, die Frau habe bis heute nicht begriffen, was sie damals getan hat. Auch über die Wahnvorstellung, die sie damals getrieben habe, gebe es bisher keine klare Aussage von ihr.
Zum Schutz auch der Familie wird nichtöffentlich verhandelt
Nach einer guten halben Stunde Beratung erklärt Richter Münzer den Beschluss, die Öffentlichkeit bis zur geplanten Urteilsverkündung am Freitag, 2. August auszuschließen.
In der Verhandlung gehe es zum einem um die Täterschaft, aber hauptsächlich um die Schuldfähigkeit der Frau. Dabei werde die psychologische Gesundheit, aber auch das Geschehen im engsten Familienkreis, in dem die Taten ja geschahen, erörtert.
Auch drohe „eine psychische Dekompensation“, also ein Nervenzusammenbruch der Beschuldigten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit verhindere, dass die Frau in einem solchen Falle zum Objekt gemacht werde, so Münzer. Dem Interesse der Öffentlichkeit werde bei der öffentlichen Urteilsverkündung am 2. August Rechnung getragen, denn da würden die wesentlichen Gesichtspunkte des Falles und des Urteils dargestellt.