HARDT/TENNENBRONN – Die Bluttaten vom 27. Januar in Hardt und Tennenbronn werden ab Donnerstag juristisch vor dem Landgericht Rottweil aufgearbeitet. Damals soll eine 56-jährige Frau zunächst in Hardt ihre Tochter erstochen und wenig später in Tennenbronn ihren Sohn lebensgefährlich verletzt haben. Die Taten hatten Ende Januar in Hardt und Tennenbronn große Bestürzung ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft
wirft der Frau Mord und versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung vor. Da die mutmaßliche Täterin zur Tatzeit wegen einer
psychischen Erkrankung schuldunfähig war, werde sie nicht bestraft werden können.
Die Staatsanwaltschaft habe deshalb „eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren
eingereicht und erstrebt die Unterbringung der Beschuldigten in einem
psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 363 Strafgesetzbuch“, teilt das
Landgericht Rottweil mit.
Mutmaßliche Täterin psychisch krank und schuldunfähig
„Die
Beschuldigte war nach den Taten zunächst in Untersuchungshaft und ist seither wegen
ihrer psychischen Erkrankung vorläufig untergebracht“, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft
gehe davon aus, dass die Beschuldigte am 27. Januar „aufgrund eines
handlungsleitenden Wahnes“ zunächst ihre Tochter in deren Wohnung in Hardt mit
einem Messer erstochen habe. Danach sei sie nach Tennenbronn gefahren und habe
dort versucht, ihren Sohn in dessen Wohnung ebenfalls mit einem Messer zu
erstechen. Sie hatte ihren Sohn dabei schwer verletzt.
Da Landgericht hat weitere vier Fortsetzungstermine angesetzt: Am 29., 30. und 31. Juli sowie am 2. August jeweils um 9 Uhr. Am Prozess sind neben Staatsanwaltschaft und der 56-Jährigen auch ein Nebenkläger, drei Sachverständige und sieben Zeugen beteiligt. Der Prozess findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Gericht weist daraufhin, dass während des Verfahrens die Öffentlichkeit eventuell ausgeschlossen wird.