HARDT/TENNENBRONN – Die Bluttaten vom 27. Januar in Hardt und Tennenbronn werden ab Donnerstag juristisch vor dem Landgericht Rottweil aufgearbeitet. Damals soll eine 56-jährige Frau zunächst in Hardt ihre Tochter erstochen und wenig später in Tennenbronn ihren Sohn lebensgefährlich verletzt haben. Die Taten hatten Ende Januar in Hardt und Tennenbronn große Bestürzung ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord und versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Da die mutmaßliche Täterin zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war, werde sie nicht bestraft werden können. Die Staatsanwaltschaft habe deshalb „eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht und erstrebt die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 363 Strafgesetzbuch“, teilt das Landgericht Rottweil mit.
Mutmaßliche Täterin psychisch krank und schuldunfähig
„Die Beschuldigte war nach den Taten zunächst in Untersuchungshaft und ist seither wegen ihrer psychischen Erkrankung vorläufig untergebracht“, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass die Beschuldigte am 27. Januar „aufgrund eines handlungsleitenden Wahnes“ zunächst ihre Tochter in deren Wohnung in Hardt mit einem Messer erstochen habe. Danach sei sie nach Tennenbronn gefahren und habe dort versucht, ihren Sohn in dessen Wohnung ebenfalls mit einem Messer zu erstechen. Sie hatte ihren Sohn dabei schwer verletzt.
Da Landgericht hat weitere vier Fortsetzungstermine angesetzt: Am 29., 30. und 31. Juli sowie am 2. August jeweils um 9 Uhr. Am Prozess sind neben Staatsanwaltschaft und der 56-Jährigen auch ein Nebenkläger, drei Sachverständige und sieben Zeugen beteiligt. Der Prozess findet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Gericht weist daraufhin, dass während des Verfahrens die Öffentlichkeit eventuell ausgeschlossen wird.