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    Luftreinhalteplan Schramberg wirkt: Stickoxid unter Grenzwert

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    Weil an der Oberndorfer Straße erhöhte Stickoxidwerte gemessen wurden, hatte das Land  Schramberg zur Umweltzone erklärt. Da dies die Werte nur unwesentlich verbessert hat, kam dann im, Herbst 2016 noch Tempo 30  in der Oberndorfer Straße hinzu. Nun hat das Regierungspräsidium  geprüft und, so der Sprecher des RP Markus Adler, festgestellt, es habe „positive Auswirkungen für Luftreinhaltung und Lärmschutz“. Adler schreibt:

    Alle Grafiken aus dem Evaluierungsbericht des Regierungspräsidiums Freiburg

    Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am 27. August 2016 die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Schramberg aus dem Jahr 2013 bekannt gemacht. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans war erforderlich, da der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) auch im Jahr 2015 noch nicht eingehalten war.

    Nun liegen die Erfahrungen aus dem Monitoring für die Einführung von Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der B 462 vor, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg weiter. Danach haben sich positive Auswirkungen für Luftreinhaltung und Lärmschutz ergeben.

    Durch die Fortschreibung wurde die Maßnahme M6 aus dem bestehenden Luftreinhalteplan 2013 dahingehend geändert, dass für einen Teilabschnitt der B462/Oberndorfer Straße im Stadtgebiet von Schramberg Tempo 30 ab November 2016 eingeführt wurde. Ein im Vorfeld erstelltes Gutachten hatte ergeben, dass durch diese Maßnahme das NO2-Immissionsniveau gesenkt werden kann.

    Als wesentliches Ergebnis stellt der Bericht dar, dass das NO2-Immissionsniveau durch einen merklichen Beitrag der Maßnahme M6 inzwischen unter den Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 abgesenkt werden konnte. Die Verkehrsstärke und die Zusammensetzung des Verkehrs auf der Oberndorfer Straße hätten sich durch die Maßnahme M6 nicht wesentlich geändert.

    Insbesondere seien keine Verkehrsverlagerungen in nennenswertem Umfang festzustellen. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit hätte sich in beiden Fahrrichtungen, wenn auch unterschiedlich stark, verringert. Das Unfallgeschehen sei ebenfalls nicht negativ beeinflusst worden. Insgesamt betrachtet hätten sich durch die Maßnahme M6 positive Aspekte für Luftreinhaltung und Lärmschutz ergeben, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg weiter.

    An eine Aufhebung der Umweltzone oder von Tempo 30 sei aber nicht gedacht: „Um die insgesamt positive Immissionssituation in Schramberg dauerhaft sicherzustellen, geht das Regierungspräsidium Freiburg derzeit davon aus, dass die bisher getroffenen Luftreinhaltemaßnahmen auch weiterhin erforderlich sein werden.“ 

    Weitere Details zum Luftreinhalteplan Schramberg sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg zu finden. Der Evaluierungsbericht steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung unter dem Direktlink:
    https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-lrp-schramberg-03-2018.pdf

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Weil an der Oberndorfer Straße erhöhte Stickoxidwerte gemessen wurden, hatte das Land  Schramberg zur Umweltzone erklärt. Da dies die Werte nur unwesentlich verbessert hat, kam dann im, Herbst 2016 noch Tempo 30  in der Oberndorfer Straße hinzu. Nun hat das Regierungspräsidium  geprüft und, so der Sprecher des RP Markus Adler, festgestellt, es habe „positive Auswirkungen für Luftreinhaltung und Lärmschutz“. Adler schreibt:

    Alle Grafiken aus dem Evaluierungsbericht des Regierungspräsidiums Freiburg

    Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am 27. August 2016 die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Schramberg aus dem Jahr 2013 bekannt gemacht. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans war erforderlich, da der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) auch im Jahr 2015 noch nicht eingehalten war.

    Nun liegen die Erfahrungen aus dem Monitoring für die Einführung von Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der B 462 vor, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg weiter. Danach haben sich positive Auswirkungen für Luftreinhaltung und Lärmschutz ergeben.

    Durch die Fortschreibung wurde die Maßnahme M6 aus dem bestehenden Luftreinhalteplan 2013 dahingehend geändert, dass für einen Teilabschnitt der B462/Oberndorfer Straße im Stadtgebiet von Schramberg Tempo 30 ab November 2016 eingeführt wurde. Ein im Vorfeld erstelltes Gutachten hatte ergeben, dass durch diese Maßnahme das NO2-Immissionsniveau gesenkt werden kann.

    Als wesentliches Ergebnis stellt der Bericht dar, dass das NO2-Immissionsniveau durch einen merklichen Beitrag der Maßnahme M6 inzwischen unter den Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 abgesenkt werden konnte. Die Verkehrsstärke und die Zusammensetzung des Verkehrs auf der Oberndorfer Straße hätten sich durch die Maßnahme M6 nicht wesentlich geändert.

    Insbesondere seien keine Verkehrsverlagerungen in nennenswertem Umfang festzustellen. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit hätte sich in beiden Fahrrichtungen, wenn auch unterschiedlich stark, verringert. Das Unfallgeschehen sei ebenfalls nicht negativ beeinflusst worden. Insgesamt betrachtet hätten sich durch die Maßnahme M6 positive Aspekte für Luftreinhaltung und Lärmschutz ergeben, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg weiter.

    An eine Aufhebung der Umweltzone oder von Tempo 30 sei aber nicht gedacht: „Um die insgesamt positive Immissionssituation in Schramberg dauerhaft sicherzustellen, geht das Regierungspräsidium Freiburg derzeit davon aus, dass die bisher getroffenen Luftreinhaltemaßnahmen auch weiterhin erforderlich sein werden.“ 

    Weitere Details zum Luftreinhalteplan Schramberg sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg zu finden. Der Evaluierungsbericht steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung unter dem Direktlink:
    https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-lrp-schramberg-03-2018.pdf

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