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    Lärmschutz: Was bringt Tempo 30? 

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    Schramberg –  „Mit Tempo 30 macht ein Auto mehr Lärm als mit 50“, schreibt ein Facebook-Nutzer. Ein anderer wird derber: „Ist absolut ein Witz, dass sich Laienpolitiker über die StVO hinwegsetzen können 😡 Tempo 30 ist für Pendler unzumutbar… unglaublich.“ Und ein Dritter fragt: „Was hat denn bitte Tempo 30 vom Sulgen kommend bisher gebracht außer Stau, ständiges anfahren, bremsen und wieder von vorne…“

    Der Grund für die Aufregung. Im Lärmaktionsplan für Schramberg ist unter anderem als mögliche Maßnahme aufgeführt, auf der B 462 Tempo 30 oder 40 einzuführen. Das könnte ganztags gelten oder auch nur in der Nacht. (Wir haben berichtet.)

    Lärm wird berechnet, nicht gemessen

    Die NRWZ hat versucht herauszufinden, ob  durch Tempo 30 im Vergleich zu Tempo 50 die Lärmbelastung tatsächlich sinkt. Interessant wären etwa Vergleichsmessungen gerade in der Oberndorfer Straße. Anwohner dort berichten nämlich, doch es ist tatsächlich ruhiger geworden. Aber ist das wahr, ist das messbar? Eine Anfrage beim Regierungspräsidium bringt eine überraschende Antwort:

    „Dass Lärmwerte in Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung allgemein sowie in Zusammengang mit daraus resultierenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen berechnet und nicht gemessen werden, ergibt sich aus  § 47a ff. BImSchG i.v.m. 34. BImSchVO sowie § 45 StVO i.v.m. VwV-StVO zu § 45, Lärmschutzrichtlinie-STV, 16. BImSchVO. D.h. dies ist gesetzlich festgelegt.“

    So, Sie haben es nicht verstanden. Ging mir genauso. Zu Deutsch: Im Bundesimmissionsschutzgesetz steht, dass die Geräuschentwicklung nicht gemessen, sondern berechnet wird. Und das sei so gesetzlich festgelegt. Auf den ersten Blick, denkt man, hoppla, messen wäre doch bestimmt viel genauer.

    … und das aus gutem Grund

    Doch das Bundesverkehrsministerium klärt auf: „Die Schallpegelmessung eignet sich hierfür nicht, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare – auch längerfristige – zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen an einzelnen Messorten zulässt.“

    Durch das Berechnen ließen sich Sonderfaktoren wesentlich besser einbeziehen, so das Ministerium. Und: „Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen.“ Deshalb solle man Vertrauen in die Berechnung haben und vorsichtig mit Messungen sein.

    Bei der Berechnung spielten viele Faktoren eine Rolle: Wie viele Autos, Motorräder und LKWs sind unterwegs, wie schnell darf man fahren, ist die Strecke eben oder geht es bergauf, wie ist der Straßenbelag, stehen Häuser am Rand und andere Dinge.

    Keine Vorher-Nachher-Vergleiche in Schramberg

    Unsere Frage, ob es in der Oberndorfer Straße Vorher-Nachher-Messungen gegeben habe, beantwortet der Sprecher des RP negativ: “Lärmmessungen in der Oberndorfer Straße sind uns nicht bekannt.“ Man habe nicht gemessen, weil, wie gesagt, der Lärm nach den gesetzlichen Bestimmungen ja berechnet und nicht gemessen werden muss. „Es gibt daher grundsätzlich keine Vorher-Nachher-Lärmmessungen.“

    Also bleibt nur das subjektive Empfinden der dortigen Anwohner. Oder gibt es doch auch wissenschaftlich belegbare Erkenntnisse?

    Was sagen die Verkehrsclubs? Je nachdem, wen man fragt

    Der Verkehrsclub für Deutschland VCD ist überzeugt: „Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A).“

    Eine Absenkung um 3 dB(A) würden wir „wie die Halbierung der Verkehrsmenge“ wahrnehmen, so der alternative VDC. Die Erklärung: Neben den Motorgeräuschen spielen die Rollgeräusche der Autos eine zunehmend größere Rolle. Ab Tempo 50 würden die Rollgeräusche sogar „zur hauptsächlichen Ursache für Lärm“ wahrgenommen.

    Der ADAC sieht das anders: Dort weist man zwar auf dieselben Fakten hin, Motorengeräusch und Rollgeräusch, kommt aber zu einem anderen Schluss: „Im Stadtverkehr sind vor allem hohe Drehzahlen für den Lärm verantwortlich. Diese können durch ein Tempolimit von 30 km/h kaum verhindert werden, da entsprechende Drehzahlen auch in niedrigen Gängen erreicht werden.“

    Symbolfoto: him

    Julian Häußler von der Abteilung Unternehmenskommunikation des ADAC Württemberg  betont auf Nachfrage der NRWZ: „Je stärker der Fahrer in einem Gang beschleunigt, desto größer ist auch die Lärmentwicklung.“ Solche hohen Drehzahlen entstünden erfahrungsgemäß besonders beim Beschleunigen in den niedrigsten Gangstufen. „Bei gleichmäßiger Fahrt hingegen unterscheidet sich das Motorengeräusch bei Tempo 30 im dritten Gang nicht wesentlich von dem bei Tempo 50 im vierten Gang.“

    In der Summe habe Tempo 30 daher nur geringe Effekte auf die Lärmsituation, „die von vielen Menschen gar nicht wahrgenommen werden können“, so Häußler.

    Der ADAC in München verweist auf Messungen aus Berlin, die sind allerdings schon 15 Jahre alt. Bei diesen Messungen sei ein Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 von etwa zwei Dezibel (A) herausgekommen. „Lärmunterschiede in dieser Größenordnung werden vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen.“

    Und was meint das Umweltbundesamt?

    OK, und was sagt das Umweltbundesamt? Dort berichtet man von mehreren Versuchen, besonders in der Nacht. Das Amt nennt Beispiele aus Frankfurt, Mainz und Freiburg, quasi vor der Haustüre des RP also. Dort an der B 31 sei der Geräuschpegel nach der Umstellung auf Tempo 30 in der Nacht um 3,1 dB (A) gesunken.

    Das Argument mit den höheren Drehzahlen, die dann mehr Lärm verursachten,  habe eine Untersuchung aus der Schweiz „nicht bestätigt“. Die Untersuchung kommt nämlich laut UBA zu dem Schluss, „dass keine eindeutige Beziehung zwischen Vorbeifahrtpegel und Drehzahl erkennbar ist“. Die  Fahrzeugeigenschaften Reifen und Motortyp hätten offenbar einen größeren Einfluss auf die Lärmsituation als das Fahrverhalten, also die Drehzahl.

    Drei Dezibel weniger, das merkt man

    Und noch etwas stellt das UBA  klar: Das Absinken des Pegels um zwei bis drei Dezibel (A) liege deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Kleine Spitze Richtung ADAC: „Die – allerdings nur noch selten – publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt.“

    Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu) erklärt die Lärmminderung um etwa 3 dB(A) damit, dass bei Tempo 30 die besonders lästigen „Einzelereignisse“ wie rasantes Beschleunigen deutlich seltener aufträten. „Bei 30 km/h ist der Verkehr flüssig. Brems- und Beschleunigungsvorgänge nehmen ab.“

    Die Autolobby schwankt

    Und wie sehen die Automobilhersteller das? In einem Positionspapier des Verbands der Automobilindustrie (VDA) heißt es: “Auch zur Lärmreduktion in der Nacht kann Tempo 30 einen Beitrag leisten.“

    Allerdings findet der Verband, Hauptverkehrsstraßen sollten ihren Zeitvorteil gegenüber der Nutzung von Nebenstraßen und Wohngebieten behalten, um Ausweichverkehre zu vermeiden. Das wäre sonst „mit negativen Folgen insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Lärmbelastung“ verbunden.

    Zum Aichhalder Loch: Sache der Stadt Schramberg

    Und damit kommen wir zum Problem  mit dem Aichhalder Loch und dem Sträßle durch das Eselbachtal. Stichwort: Ausweichverkehre. Die befürchten wie berichtet die Gemeinderäte und Bürgermeister von Schiltach und Aichhalden. Wie geht das Regierungspräsidium mit diesen Bedenken um? Antwort aus Freiburg: „Nicht unser Bier.“

    Oder in Behördensprech: „Ausweichverkehre sind in der Abwägung zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu berücksichtigen. “Wenn bei Tempo 30 mit Ausweichverkehren zu rechnen sei, könne man ja „trotz geringerer Lärmminderung“ Tempo 40 anordnen. Und schließlich schreibt der RP-Sprecher: „Welche örtlichen Gegebenheiten im konkreten Fall zu berücksichtigen sind und ob im Ergebnis entsprechende Überlegungen in Betracht kommen, ist Gegenstand der Lärmaktionsplanung der Stadt Schramberg und kann von uns vorab nicht beurteilt werden.“

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    Frank Gross
    2 Jahre her

    Der Staat versteht unter Lärmschutz „freiwillige Maßnahmen“ die er je nach verfügbaren Mitteln durchführen kann oder auch nicht. Daher sucht er nicht nach konkreten Messergebnissen die auf gesundheitliche Schäden rückschließen lassen, sondern nach Durchschnittswerten anhand derer er Prioritäten für dei „freiwilligen Maßnahmen“ festlegen kann. Wir sollten statt Lärmschutz „Menschenschutz“ fordern und dabei alle Lärmquellen einbeziehen und die jeweiligen Verhältnisse vor Ort bei gutem wie bei schlechtem Wetter messen – denn was viele nicht glauben können: Lärm tötet Menschen!

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Schramberg –  „Mit Tempo 30 macht ein Auto mehr Lärm als mit 50“, schreibt ein Facebook-Nutzer. Ein anderer wird derber: „Ist absolut ein Witz, dass sich Laienpolitiker über die StVO hinwegsetzen können 😡 Tempo 30 ist für Pendler unzumutbar… unglaublich.“ Und ein Dritter fragt: „Was hat denn bitte Tempo 30 vom Sulgen kommend bisher gebracht außer Stau, ständiges anfahren, bremsen und wieder von vorne…“

    Der Grund für die Aufregung. Im Lärmaktionsplan für Schramberg ist unter anderem als mögliche Maßnahme aufgeführt, auf der B 462 Tempo 30 oder 40 einzuführen. Das könnte ganztags gelten oder auch nur in der Nacht. (Wir haben berichtet.)

    Lärm wird berechnet, nicht gemessen

    Die NRWZ hat versucht herauszufinden, ob  durch Tempo 30 im Vergleich zu Tempo 50 die Lärmbelastung tatsächlich sinkt. Interessant wären etwa Vergleichsmessungen gerade in der Oberndorfer Straße. Anwohner dort berichten nämlich, doch es ist tatsächlich ruhiger geworden. Aber ist das wahr, ist das messbar? Eine Anfrage beim Regierungspräsidium bringt eine überraschende Antwort:

    „Dass Lärmwerte in Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung allgemein sowie in Zusammengang mit daraus resultierenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen berechnet und nicht gemessen werden, ergibt sich aus  § 47a ff. BImSchG i.v.m. 34. BImSchVO sowie § 45 StVO i.v.m. VwV-StVO zu § 45, Lärmschutzrichtlinie-STV, 16. BImSchVO. D.h. dies ist gesetzlich festgelegt.“

    So, Sie haben es nicht verstanden. Ging mir genauso. Zu Deutsch: Im Bundesimmissionsschutzgesetz steht, dass die Geräuschentwicklung nicht gemessen, sondern berechnet wird. Und das sei so gesetzlich festgelegt. Auf den ersten Blick, denkt man, hoppla, messen wäre doch bestimmt viel genauer.

    … und das aus gutem Grund

    Doch das Bundesverkehrsministerium klärt auf: „Die Schallpegelmessung eignet sich hierfür nicht, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare – auch längerfristige – zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen an einzelnen Messorten zulässt.“

    Durch das Berechnen ließen sich Sonderfaktoren wesentlich besser einbeziehen, so das Ministerium. Und: „Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen.“ Deshalb solle man Vertrauen in die Berechnung haben und vorsichtig mit Messungen sein.

    Bei der Berechnung spielten viele Faktoren eine Rolle: Wie viele Autos, Motorräder und LKWs sind unterwegs, wie schnell darf man fahren, ist die Strecke eben oder geht es bergauf, wie ist der Straßenbelag, stehen Häuser am Rand und andere Dinge.

    Keine Vorher-Nachher-Vergleiche in Schramberg

    Unsere Frage, ob es in der Oberndorfer Straße Vorher-Nachher-Messungen gegeben habe, beantwortet der Sprecher des RP negativ: “Lärmmessungen in der Oberndorfer Straße sind uns nicht bekannt.“ Man habe nicht gemessen, weil, wie gesagt, der Lärm nach den gesetzlichen Bestimmungen ja berechnet und nicht gemessen werden muss. „Es gibt daher grundsätzlich keine Vorher-Nachher-Lärmmessungen.“

    Also bleibt nur das subjektive Empfinden der dortigen Anwohner. Oder gibt es doch auch wissenschaftlich belegbare Erkenntnisse?

    Was sagen die Verkehrsclubs? Je nachdem, wen man fragt

    Der Verkehrsclub für Deutschland VCD ist überzeugt: „Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert den Lärm der Fahrzeuge im Durchschnitt um rund 2 bis 3 dB(A).“

    Eine Absenkung um 3 dB(A) würden wir „wie die Halbierung der Verkehrsmenge“ wahrnehmen, so der alternative VDC. Die Erklärung: Neben den Motorgeräuschen spielen die Rollgeräusche der Autos eine zunehmend größere Rolle. Ab Tempo 50 würden die Rollgeräusche sogar „zur hauptsächlichen Ursache für Lärm“ wahrgenommen.

    Der ADAC sieht das anders: Dort weist man zwar auf dieselben Fakten hin, Motorengeräusch und Rollgeräusch, kommt aber zu einem anderen Schluss: „Im Stadtverkehr sind vor allem hohe Drehzahlen für den Lärm verantwortlich. Diese können durch ein Tempolimit von 30 km/h kaum verhindert werden, da entsprechende Drehzahlen auch in niedrigen Gängen erreicht werden.“

    Symbolfoto: him

    Julian Häußler von der Abteilung Unternehmenskommunikation des ADAC Württemberg  betont auf Nachfrage der NRWZ: „Je stärker der Fahrer in einem Gang beschleunigt, desto größer ist auch die Lärmentwicklung.“ Solche hohen Drehzahlen entstünden erfahrungsgemäß besonders beim Beschleunigen in den niedrigsten Gangstufen. „Bei gleichmäßiger Fahrt hingegen unterscheidet sich das Motorengeräusch bei Tempo 30 im dritten Gang nicht wesentlich von dem bei Tempo 50 im vierten Gang.“

    In der Summe habe Tempo 30 daher nur geringe Effekte auf die Lärmsituation, „die von vielen Menschen gar nicht wahrgenommen werden können“, so Häußler.

    Der ADAC in München verweist auf Messungen aus Berlin, die sind allerdings schon 15 Jahre alt. Bei diesen Messungen sei ein Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 von etwa zwei Dezibel (A) herausgekommen. „Lärmunterschiede in dieser Größenordnung werden vom menschlichen Gehör nicht wahrgenommen.“

    Und was meint das Umweltbundesamt?

    OK, und was sagt das Umweltbundesamt? Dort berichtet man von mehreren Versuchen, besonders in der Nacht. Das Amt nennt Beispiele aus Frankfurt, Mainz und Freiburg, quasi vor der Haustüre des RP also. Dort an der B 31 sei der Geräuschpegel nach der Umstellung auf Tempo 30 in der Nacht um 3,1 dB (A) gesunken.

    Das Argument mit den höheren Drehzahlen, die dann mehr Lärm verursachten,  habe eine Untersuchung aus der Schweiz „nicht bestätigt“. Die Untersuchung kommt nämlich laut UBA zu dem Schluss, „dass keine eindeutige Beziehung zwischen Vorbeifahrtpegel und Drehzahl erkennbar ist“. Die  Fahrzeugeigenschaften Reifen und Motortyp hätten offenbar einen größeren Einfluss auf die Lärmsituation als das Fahrverhalten, also die Drehzahl.

    Drei Dezibel weniger, das merkt man

    Und noch etwas stellt das UBA  klar: Das Absinken des Pegels um zwei bis drei Dezibel (A) liege deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Kleine Spitze Richtung ADAC: „Die – allerdings nur noch selten – publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt.“

    Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu) erklärt die Lärmminderung um etwa 3 dB(A) damit, dass bei Tempo 30 die besonders lästigen „Einzelereignisse“ wie rasantes Beschleunigen deutlich seltener aufträten. „Bei 30 km/h ist der Verkehr flüssig. Brems- und Beschleunigungsvorgänge nehmen ab.“

    Die Autolobby schwankt

    Und wie sehen die Automobilhersteller das? In einem Positionspapier des Verbands der Automobilindustrie (VDA) heißt es: “Auch zur Lärmreduktion in der Nacht kann Tempo 30 einen Beitrag leisten.“

    Allerdings findet der Verband, Hauptverkehrsstraßen sollten ihren Zeitvorteil gegenüber der Nutzung von Nebenstraßen und Wohngebieten behalten, um Ausweichverkehre zu vermeiden. Das wäre sonst „mit negativen Folgen insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Lärmbelastung“ verbunden.

    Zum Aichhalder Loch: Sache der Stadt Schramberg

    Und damit kommen wir zum Problem  mit dem Aichhalder Loch und dem Sträßle durch das Eselbachtal. Stichwort: Ausweichverkehre. Die befürchten wie berichtet die Gemeinderäte und Bürgermeister von Schiltach und Aichhalden. Wie geht das Regierungspräsidium mit diesen Bedenken um? Antwort aus Freiburg: „Nicht unser Bier.“

    Oder in Behördensprech: „Ausweichverkehre sind in der Abwägung zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu berücksichtigen. “Wenn bei Tempo 30 mit Ausweichverkehren zu rechnen sei, könne man ja „trotz geringerer Lärmminderung“ Tempo 40 anordnen. Und schließlich schreibt der RP-Sprecher: „Welche örtlichen Gegebenheiten im konkreten Fall zu berücksichtigen sind und ob im Ergebnis entsprechende Überlegungen in Betracht kommen, ist Gegenstand der Lärmaktionsplanung der Stadt Schramberg und kann von uns vorab nicht beurteilt werden.“

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