Eigentlich sollte sie schon längst fertig sein, die kommunale Wärmeplanung. Doch es fehlten die Daten – und so wird Schramberg wohl erst gegen Ende des Jahres den Plan vorlegen können. Das berichtete Fachbereichsleiter Bent Liebrich im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT).
Schramberg. Die Frist war 31. Dezember 2023. Bis dahin hätten alle größeren Kommunen im Land laut Gesetz ihre kommunale Wärmeleitplanung vorlegen sollen. Schramberg habe am 23. März mit den Arbeiten begonnen, so Liebrich, und dafür auch Gelder vom Land erhalten. Mit der Zeitüberschreitung sei Schramberg „nicht alleine“.
Um die Daten für die Erhebungsgrundlage zu erhalten, sei “ein überdurchschnittlicher Aufwand erforderlich“ gewesen. Die Daten kamen beispielsweise von den Schornsteinfegern. Inzwischen habe man die Daten. Im Januar gab es eine Besprechung mit dem beauftragten Planungsbüro.
Entwurf bis zum Sommer fertig
„Im zweiten Quartal werden wir einen Entwurf im Gemeinderat vorstellen“, kündigte Liebrich an. Im Entwurf seien auch schon erste Maßnahmen zu finden, die Schramberg angehen könne.
Dann würden, wie bei einem Bebauungsplan, der Wärmeleitplan öffentlich ausgelegt und die „Träger der öffentlichen Belange“ beteiligt. Entsprechenden Anregungen würden eingearbeitet und der Plan erneut ausgelegt, um anschließend beschlossen zu werden. Liebrich versprach: „Wir brauchen nicht nochmal zwei Jahre.“ Das Regierungspräsidium setze im Übrigen Fristen. In einer der nächsten Sitzungen werde er erneut berichten.
Info. Die grün-schwarze Landesregierung hatte 2020 beschlossen, dass alle großen Kreisstädte und Stadtkreise solche Pläne bis Ende 2023 aufstellen müssen. „Mithilfe der Wärmepläne sollen Kommunen sowohl Strategien entwickeln, um die anfallenden Treibhausgasemissionen im Gebäudebestand zu reduzieren, als auch konkrete Ansätze für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzeigen. Eine besondere Rolle spielen hierbei Erneuerbare Energien sowie die Nutzung von Abwärme in den Wärmenetzen“, heißt es dazu hier.
„Die Transformation der Wärmeversorgung zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung und die kommunale Wärmeplanung als strategischer Steuerungsprozess sind von herausragender Bedeutung für das Gelingen des Klimaschutzes“, erläuterte der damalige Umweltminister Franz Untersteller.
Auch das Heizungsgesetz der Bundesregierung dockt an die kommunalen Wärmepläne an.