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    Kindergarten Waldmössingen: Einigung in Sicht?

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    Um den Um- und Ausbau des Kindergartens Waldmössingen  gibt es eine  Kontroverse zwischen der katholischen Kirchengemeinde und dem Schramberger Gemeinderat. Der Streit dreht sich in erster Linie um den bislang von den Kirchen  bezahlten Investitionsanteil von 20 Prozent. Diesen ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Fall Waldmössingen nicht mehr bereit beizusteuern.  Insbesondere die CDU-Fraktion hatte sich gegen diesen „Paradigmenwechsel“ gewandt.

    Nun hat der Pfarrer der Seelsorgeeinheit Aichhalden Christan Albrecht ausführlich  zu der Kritik  im Gemeinderat Stellung bezogen. Wir veröffentlichen  seine Stellungnahme im Wortlaut. Wie Albrecht der NRWZ ergänzend mitteilt, habe er mit dem Sprecher der CDU-Fraktion Thomas Brantner am Donnerstag ein ausführliches Gespräch gehabt. Albrecht schreibt: „Ich denke, dass wir auf einer guten Sachebene vertraglich und finanziell zusammenkommen können.“ Er jedenfalls werde seine Kraft dazu einsetzen, „die Partnerschaft zwischen Kirchen und Stadt am Laufen zu halten“.

    Hier nun Albrechts Stellungnahme im Wortlaut:

    Die Kirche will – und kann nicht

    Mit Verwunderung hat die Kirchengemeinde Waldmössingen die Berichterstattung aus den Haushaltsverhandlungen der Stadt Schramberg und der Ortschaftsratssitzung zur Kenntnis genommen. Darin ging es auch um die geplante Sanierung und Erweiterung des Kindergartens in Waldmössingen. Es entsteht der Eindruck, die Kirchengemeinde würde vertragsbrüchig, wolle die einst zugesicherten Investitionsanteile von 20 Prozent bei den anstehenden Baumaßnahmen nicht mehr bezahlen.

    Regelengagement sechsmal höher als erlaubt

    Die Sachlage ist eine andere. Bereits seit vielen Jahren sind die Kirchengemeinden gehalten, das finanzielle Engagement in ihren Kindergärten am örtlichen Kirchensteueraufkommen zu messen. Kindergartenbetrieb ist eine Pflichtleistung des Staates. In Baden-Württemberg sind die sogenannten „freien Träger“ im Auftrag des Staates in der Pflicht, für eine abwechslungsreiche und bunte Kindergartenwelt zu sorgen. Die Kirchen sind von jeher Trägerinnen der Kindergärten; haben sie oft vor Jahrzehnten ins Leben gerufen.

    Deshalb ist das tradierte Selbstverständnis in den Kirchengemeinden auch, dass „ihre“ Kindergärten als Lebensorte in der Mitte der Gesellschaft hohen Stellenwert haben. Auch finanziell schlägt sich das nieder. Allerdings ist das sogenannte „Regelengagement“ an die Anzahl der örtlichen Katholiken gebunden. In Waldmössingen sind das rund 1200. Pro 1000 Katholiken ist das Steueraufkommen so bemessen, dass eine Kindergartengruppe betrieben werden kann. In Waldmössingen betreibt die Kirchengemeinde im Augenblick vier Gruppen.

    Es sollen, da der Bedarf durch die Stadt höher eingeschätzt wird, nun sechs Gruppen werden. Das erfordert eine Fortschreibung des Vertrages unter den aktuell gültigen Bedingungen. Damit ist das finanzielle Überengagement – gemessen am Steueraufkommen – sechsmal so hoch, wie in den Richtlinien der Diözese festgelegt.

    In Zukunft sollen keine neuen Gruppen mehr in katholischen Kindergärten eingerichtet werden. Ist das vor Ort jedoch sinnvoll, so müssen die Investitionskosten für die neuen Plätze zu 100 Prozent durch die Kommunen abgedeckt werden. Alternativ ist das Eigentum der Einrichtung der Kommune zu übertragen. Der Betrieb und die Betriebskostenbezuschussung sind davon nicht betroffen.

    Die Kirchengemeinde kann verstehen, dass die nun fehlenden 20 Prozent sauer aufstoßen. Erinnert sei aber daran, dass es sich hierbei immer um einen freiwilligen Zuschuss der Kirchengemeinde an den Gesamtkosten für den Bau der Einrichtung handelte. Es besteht hier keine Pflicht, diese Kosten zuzuschießen.

    Gespräche schon seit Sommer 2019

    Seit Sommer 2019 sind Kirchengemeinde und Stadt in vielen Gesprächen und in verschiedensten Zusammensetzungen in dieser Sache in Verhandlungen. Das bischöfliche Bauamt hat im Herbst 2019 auf Bitten der Kirchengemeinde zugestimmt, einen freiwilligen Zuschuss von 100.000 Euro zur Kostendämpfung zu leisten. Auch über einen kostendämpfenden Grundstückstausch oder -kauf wurde verhandelt. Weiter hat sich die Kirchengemeinde bemüht, den Bauablauf zu so planen, dass zustehende Bundesmittel abgerufen werden könnten. Insgesamt würden so circa 20 Prozent der Kosten refinanziert. All das ist seit Langem bekannt. Dass der Gemeinderat darüber nicht informiert war, ist der Kirchengemeinde unerklärlich.

    Weiter hat sich die Kirchengemeinde nach der Verwaltungsausschuss-Sitzung im März 2020 bereiterklärt, eine Vertragsänderung herbeizuführen. Es sollte sichergestellt sein, dass bei einer Betriebsaufgabe durch die Kirchengemeinde das Eigentum am Kindergarten ohne Nachteile auf die Stadt übergehen sollte. Das wurde mit der Diözese abgestimmt.

    Leider gab es bis zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung am 28. Januar immer neue Formulierungsvorschläge durch die Stadt, auf die die Genehmigungsbehörden der Diözese nicht mehr reagieren konnten. Zugesagt ist und bleibt, dass die Stadt schon heute Eigentümerin des Kindergartengebäudes werden könne oder im Falle einer Betriebsübertragung die Stadt nur die Grundstückskosten zu tragen hätte. Auf eine Rückzahlung geleisteter Zuschüsse – weder von Kirche noch von der Stadt – würde verzichtet.

    Öffnungszeiten

    Die Frage der Öffnungszeiten ist insofern geklärt, dass auch bisher schon die Kommunen ein am Bedarf ausgerichtetes Vorschlagsrecht haben. Der Neubau der Einrichtung ist zudem auf Bitten der Stadt so geplant, dass die beiden neuen Gruppen ohne Probleme räumlich als Ganztagesgruppen betrieben werden könnten. Hier besteht also kein Handlungsbedarf.

    Kirchen schaffen und entwickeln Pädagogik

    Verwundert blickt die Kirchengemeinde auf die Auslegung, die Stadt ermögliche den Kirchen durch die großzügigen Investitionen die Ausfaltung eines pädagogischen Konzeptes. Die Kirchen sind von jeher die Trägerinnen, Entwicklerinnen und teilweise auch Erfinderinnen pädagogischer Konzepte. Viele kirchliche Mitarbeiter*innen unterstützen seit Jahren ehrenamtlich die Stadtverwaltung dabei, die Qualität der Einrichtungen in der Stadt hochzuhalten.

    Das ist ein freiwilliges Engagement der Kirchen. Wünschenswert wäre seit langem die Finanzierung einer/eines städtischen Qualitätsbeauftragen. Das wurde bisher leider nicht verwirklicht. Verwaltungskräfte der Kirchen und Personal der Kirchengemeinden kompensieren seit Jahren diesen Mangel.

    Die Kirchengemeinde Waldmössingen steht voll und ganz hinter ihrem Kindergarten. Sie hat erstmals 2017 eine umfassende Konzeption zur Weiterentwicklung als „Familienzentrum“ vorgestellt. Das wurde von städtischer Seite abgelehnt. Weitere Planungen sind auf Kosten der Kirchengemeinde entstanden. Das vorliegende Projekt bündelt die Interessen aller Seiten: Sanierung und Ausbau des Hauses für die Erfordernisse der nächsten Jahre. Die Sanierung war schon 2012 in Planung, damals aber aus Kostengründen nicht weiter verfolgt worden.

    Projekt unschlagbar günstig

    Aus Sicht der Kirchengemeinde ist das Gesamtprojekt mit rund 2,9 Millionen Euro im Vergleich zum Nutzen unschlagbar günstig geplant. Der Betrieb könnte – trotz Totalsanierung – in vollem Umfang weitergeführt werden. Mit Beginn der Kindergartenjahres 2022 würde der erweiterte Betrieb im grundsanierten Haus aufgenommen. Die Personalgewinnung ist bereits durch langfristige Ausbildungskonzepte im Blick. Der Ausbau der Betreuungsangebote in Richtung Ganztag ist bereits seit dem Frühjahr eingeplant.

    Weiterhin 20 Prozent Beteiligung bei Renovierungen

    Weiter würde, selbst wenn die enorm hohen Investitionskosten bei der Grundsanierung aus kirchensteuerlichen Mitteln nicht mitfinanziert werden, die Kirchengemeinde auch künftig bei allen Ersatzinvestitionen beim Bau mit 20 Prozent Zuschuss die Kassen der Stadt entlasten. Dazu steht die Kirchengemeinde.

    Stadt ohne belastbaren Alternativvorschlag

    Die Kirchengemeinde bietet den Bürgern der Stadt eine verlässliche Planung und rasche Umsetzung des Projektes an. Die Stadtverwaltung konnte auf Nachfrage beim Runden Tisch am 16. Dezember 2020 mit den Fraktionsvorsitzenden keinen zeitlichen Horizont nennen, wann das Projekt in städtischer Verantwortung umgesetzt sein würde. Die Kirchengemeinde würde alternativ sogar die gesamte Umsetzung des Bauvorhabens in Eigenverantwortung durchführen und dann das fertige Gebäude dann ins Eigentum der Stadt übergeben – weil es aus Sich der Kirche die finanziell und qualitativ verantwortlichste Lösung wäre. Die Idee eines Betriebskindergartens ist mit Stand von heute nicht mehr als eine Idee.

    Sperrvermerk anderswo anbringen

    Es ist sehr bedauerlich, dass das seit Jahren über die Maße hohe Engagement der Kirchengemeinde und die hohe Betriebsqualität nicht wahrgenommen werden. Seit Jahren schießt die Kirchengemeinde weit mehr Geld für die Investitionskosten zu, als sie sich eigentlich leisten könnte. Jetzt ist mit diesem Projekt eine Schmerzgrenze erreicht. Und dennoch geht es um die gemeinsame Verpflichtung aller gesellschaftlicher Gruppen – auch der Kirchen – den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

    Diese Gruppen dürfen aber nicht zum politischen Spielball werden. Insbesondere dann nicht, wenn nicht eine kostengünstigere, vergleich- und kurzfristig umsetzbare Alternative angeboten werden kann. Die sieht die Kirchengemeinde nicht. Ein Sperrvermerk wäre wohl eher an anderer Stelle anzubringen!

    Kirche bleibt im Gespräch

    Obwohl die Kirchengemeinde nur aus der Presse von den unterschiedlichen Beschlüssen erfährt, bleibt sie im Gespräch. Sie bemüht sich um einen Austausch zwischen Diözese und Stadt. Ein Vertreter aus Rottenburg wird dazu angefragt. Als ersten Schritt hat Pfarrer Christian Albrecht die Diözese aufgefordert, bei der Kostenaufteilung (Anteil Altsbausanierung und Anteil Neubau) nachzubessern.

    Damit könnte ein höherer Zuschussanteil der Kirchengemeinde möglich werden. Denn beim Altbestand bleibt es bei den vertraglich zugesicherten 20 Prozent Investitionskostenzuschuss; wie übrigens auch die Betriebskostenzuschüsse für den künftigen Betrieb unverändert blieben und eine jährliche Belastung von rund 46.000 Euro für die Kirchengemeinde bedeuten.

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    NRWZ-Redaktion Schramberg
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    Um den Um- und Ausbau des Kindergartens Waldmössingen  gibt es eine  Kontroverse zwischen der katholischen Kirchengemeinde und dem Schramberger Gemeinderat. Der Streit dreht sich in erster Linie um den bislang von den Kirchen  bezahlten Investitionsanteil von 20 Prozent. Diesen ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Fall Waldmössingen nicht mehr bereit beizusteuern.  Insbesondere die CDU-Fraktion hatte sich gegen diesen „Paradigmenwechsel“ gewandt.

    Nun hat der Pfarrer der Seelsorgeeinheit Aichhalden Christan Albrecht ausführlich  zu der Kritik  im Gemeinderat Stellung bezogen. Wir veröffentlichen  seine Stellungnahme im Wortlaut. Wie Albrecht der NRWZ ergänzend mitteilt, habe er mit dem Sprecher der CDU-Fraktion Thomas Brantner am Donnerstag ein ausführliches Gespräch gehabt. Albrecht schreibt: „Ich denke, dass wir auf einer guten Sachebene vertraglich und finanziell zusammenkommen können.“ Er jedenfalls werde seine Kraft dazu einsetzen, „die Partnerschaft zwischen Kirchen und Stadt am Laufen zu halten“.

    Hier nun Albrechts Stellungnahme im Wortlaut:

    Die Kirche will – und kann nicht

    Mit Verwunderung hat die Kirchengemeinde Waldmössingen die Berichterstattung aus den Haushaltsverhandlungen der Stadt Schramberg und der Ortschaftsratssitzung zur Kenntnis genommen. Darin ging es auch um die geplante Sanierung und Erweiterung des Kindergartens in Waldmössingen. Es entsteht der Eindruck, die Kirchengemeinde würde vertragsbrüchig, wolle die einst zugesicherten Investitionsanteile von 20 Prozent bei den anstehenden Baumaßnahmen nicht mehr bezahlen.

    Regelengagement sechsmal höher als erlaubt

    Die Sachlage ist eine andere. Bereits seit vielen Jahren sind die Kirchengemeinden gehalten, das finanzielle Engagement in ihren Kindergärten am örtlichen Kirchensteueraufkommen zu messen. Kindergartenbetrieb ist eine Pflichtleistung des Staates. In Baden-Württemberg sind die sogenannten „freien Träger“ im Auftrag des Staates in der Pflicht, für eine abwechslungsreiche und bunte Kindergartenwelt zu sorgen. Die Kirchen sind von jeher Trägerinnen der Kindergärten; haben sie oft vor Jahrzehnten ins Leben gerufen.

    Deshalb ist das tradierte Selbstverständnis in den Kirchengemeinden auch, dass „ihre“ Kindergärten als Lebensorte in der Mitte der Gesellschaft hohen Stellenwert haben. Auch finanziell schlägt sich das nieder. Allerdings ist das sogenannte „Regelengagement“ an die Anzahl der örtlichen Katholiken gebunden. In Waldmössingen sind das rund 1200. Pro 1000 Katholiken ist das Steueraufkommen so bemessen, dass eine Kindergartengruppe betrieben werden kann. In Waldmössingen betreibt die Kirchengemeinde im Augenblick vier Gruppen.

    Es sollen, da der Bedarf durch die Stadt höher eingeschätzt wird, nun sechs Gruppen werden. Das erfordert eine Fortschreibung des Vertrages unter den aktuell gültigen Bedingungen. Damit ist das finanzielle Überengagement – gemessen am Steueraufkommen – sechsmal so hoch, wie in den Richtlinien der Diözese festgelegt.

    In Zukunft sollen keine neuen Gruppen mehr in katholischen Kindergärten eingerichtet werden. Ist das vor Ort jedoch sinnvoll, so müssen die Investitionskosten für die neuen Plätze zu 100 Prozent durch die Kommunen abgedeckt werden. Alternativ ist das Eigentum der Einrichtung der Kommune zu übertragen. Der Betrieb und die Betriebskostenbezuschussung sind davon nicht betroffen.

    Die Kirchengemeinde kann verstehen, dass die nun fehlenden 20 Prozent sauer aufstoßen. Erinnert sei aber daran, dass es sich hierbei immer um einen freiwilligen Zuschuss der Kirchengemeinde an den Gesamtkosten für den Bau der Einrichtung handelte. Es besteht hier keine Pflicht, diese Kosten zuzuschießen.

    Gespräche schon seit Sommer 2019

    Seit Sommer 2019 sind Kirchengemeinde und Stadt in vielen Gesprächen und in verschiedensten Zusammensetzungen in dieser Sache in Verhandlungen. Das bischöfliche Bauamt hat im Herbst 2019 auf Bitten der Kirchengemeinde zugestimmt, einen freiwilligen Zuschuss von 100.000 Euro zur Kostendämpfung zu leisten. Auch über einen kostendämpfenden Grundstückstausch oder -kauf wurde verhandelt. Weiter hat sich die Kirchengemeinde bemüht, den Bauablauf zu so planen, dass zustehende Bundesmittel abgerufen werden könnten. Insgesamt würden so circa 20 Prozent der Kosten refinanziert. All das ist seit Langem bekannt. Dass der Gemeinderat darüber nicht informiert war, ist der Kirchengemeinde unerklärlich.

    Weiter hat sich die Kirchengemeinde nach der Verwaltungsausschuss-Sitzung im März 2020 bereiterklärt, eine Vertragsänderung herbeizuführen. Es sollte sichergestellt sein, dass bei einer Betriebsaufgabe durch die Kirchengemeinde das Eigentum am Kindergarten ohne Nachteile auf die Stadt übergehen sollte. Das wurde mit der Diözese abgestimmt.

    Leider gab es bis zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung am 28. Januar immer neue Formulierungsvorschläge durch die Stadt, auf die die Genehmigungsbehörden der Diözese nicht mehr reagieren konnten. Zugesagt ist und bleibt, dass die Stadt schon heute Eigentümerin des Kindergartengebäudes werden könne oder im Falle einer Betriebsübertragung die Stadt nur die Grundstückskosten zu tragen hätte. Auf eine Rückzahlung geleisteter Zuschüsse – weder von Kirche noch von der Stadt – würde verzichtet.

    Öffnungszeiten

    Die Frage der Öffnungszeiten ist insofern geklärt, dass auch bisher schon die Kommunen ein am Bedarf ausgerichtetes Vorschlagsrecht haben. Der Neubau der Einrichtung ist zudem auf Bitten der Stadt so geplant, dass die beiden neuen Gruppen ohne Probleme räumlich als Ganztagesgruppen betrieben werden könnten. Hier besteht also kein Handlungsbedarf.

    Kirchen schaffen und entwickeln Pädagogik

    Verwundert blickt die Kirchengemeinde auf die Auslegung, die Stadt ermögliche den Kirchen durch die großzügigen Investitionen die Ausfaltung eines pädagogischen Konzeptes. Die Kirchen sind von jeher die Trägerinnen, Entwicklerinnen und teilweise auch Erfinderinnen pädagogischer Konzepte. Viele kirchliche Mitarbeiter*innen unterstützen seit Jahren ehrenamtlich die Stadtverwaltung dabei, die Qualität der Einrichtungen in der Stadt hochzuhalten.

    Das ist ein freiwilliges Engagement der Kirchen. Wünschenswert wäre seit langem die Finanzierung einer/eines städtischen Qualitätsbeauftragen. Das wurde bisher leider nicht verwirklicht. Verwaltungskräfte der Kirchen und Personal der Kirchengemeinden kompensieren seit Jahren diesen Mangel.

    Die Kirchengemeinde Waldmössingen steht voll und ganz hinter ihrem Kindergarten. Sie hat erstmals 2017 eine umfassende Konzeption zur Weiterentwicklung als „Familienzentrum“ vorgestellt. Das wurde von städtischer Seite abgelehnt. Weitere Planungen sind auf Kosten der Kirchengemeinde entstanden. Das vorliegende Projekt bündelt die Interessen aller Seiten: Sanierung und Ausbau des Hauses für die Erfordernisse der nächsten Jahre. Die Sanierung war schon 2012 in Planung, damals aber aus Kostengründen nicht weiter verfolgt worden.

    Projekt unschlagbar günstig

    Aus Sicht der Kirchengemeinde ist das Gesamtprojekt mit rund 2,9 Millionen Euro im Vergleich zum Nutzen unschlagbar günstig geplant. Der Betrieb könnte – trotz Totalsanierung – in vollem Umfang weitergeführt werden. Mit Beginn der Kindergartenjahres 2022 würde der erweiterte Betrieb im grundsanierten Haus aufgenommen. Die Personalgewinnung ist bereits durch langfristige Ausbildungskonzepte im Blick. Der Ausbau der Betreuungsangebote in Richtung Ganztag ist bereits seit dem Frühjahr eingeplant.

    Weiterhin 20 Prozent Beteiligung bei Renovierungen

    Weiter würde, selbst wenn die enorm hohen Investitionskosten bei der Grundsanierung aus kirchensteuerlichen Mitteln nicht mitfinanziert werden, die Kirchengemeinde auch künftig bei allen Ersatzinvestitionen beim Bau mit 20 Prozent Zuschuss die Kassen der Stadt entlasten. Dazu steht die Kirchengemeinde.

    Stadt ohne belastbaren Alternativvorschlag

    Die Kirchengemeinde bietet den Bürgern der Stadt eine verlässliche Planung und rasche Umsetzung des Projektes an. Die Stadtverwaltung konnte auf Nachfrage beim Runden Tisch am 16. Dezember 2020 mit den Fraktionsvorsitzenden keinen zeitlichen Horizont nennen, wann das Projekt in städtischer Verantwortung umgesetzt sein würde. Die Kirchengemeinde würde alternativ sogar die gesamte Umsetzung des Bauvorhabens in Eigenverantwortung durchführen und dann das fertige Gebäude dann ins Eigentum der Stadt übergeben – weil es aus Sich der Kirche die finanziell und qualitativ verantwortlichste Lösung wäre. Die Idee eines Betriebskindergartens ist mit Stand von heute nicht mehr als eine Idee.

    Sperrvermerk anderswo anbringen

    Es ist sehr bedauerlich, dass das seit Jahren über die Maße hohe Engagement der Kirchengemeinde und die hohe Betriebsqualität nicht wahrgenommen werden. Seit Jahren schießt die Kirchengemeinde weit mehr Geld für die Investitionskosten zu, als sie sich eigentlich leisten könnte. Jetzt ist mit diesem Projekt eine Schmerzgrenze erreicht. Und dennoch geht es um die gemeinsame Verpflichtung aller gesellschaftlicher Gruppen – auch der Kirchen – den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

    Diese Gruppen dürfen aber nicht zum politischen Spielball werden. Insbesondere dann nicht, wenn nicht eine kostengünstigere, vergleich- und kurzfristig umsetzbare Alternative angeboten werden kann. Die sieht die Kirchengemeinde nicht. Ein Sperrvermerk wäre wohl eher an anderer Stelle anzubringen!

    Kirche bleibt im Gespräch

    Obwohl die Kirchengemeinde nur aus der Presse von den unterschiedlichen Beschlüssen erfährt, bleibt sie im Gespräch. Sie bemüht sich um einen Austausch zwischen Diözese und Stadt. Ein Vertreter aus Rottenburg wird dazu angefragt. Als ersten Schritt hat Pfarrer Christian Albrecht die Diözese aufgefordert, bei der Kostenaufteilung (Anteil Altsbausanierung und Anteil Neubau) nachzubessern.

    Damit könnte ein höherer Zuschussanteil der Kirchengemeinde möglich werden. Denn beim Altbestand bleibt es bei den vertraglich zugesicherten 20 Prozent Investitionskostenzuschuss; wie übrigens auch die Betriebskostenzuschüsse für den künftigen Betrieb unverändert blieben und eine jährliche Belastung von rund 46.000 Euro für die Kirchengemeinde bedeuten.

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