Eine gute Nachricht für die Beschäftigten konnte Georg Faigle am Mittwochabend der Belegschaft von Kern-Liebers in Sulgen per Aushang mitteilen: Auch in zweiter Instanz haben Arbeitsrichter zugunsten der IG Metall geurteilt: Das Unternehmen muss eine im Tarifvertrag vereinbarte Zahlung leisten.
Schramberg. Auch die zweite Instanz habe die Auffassung der IG Metall Freudenstadt bestätigt, so der zweite Bevollmächtigte Faigle in einer Pressemitteilung. „Der ‚Trafobaustein‘ ist zu bezahlen.“ Der 2020 vereinbarte Tarifvertrag zwischen der IG Metall Freudenstadt und der Geschäftsführung der Firma Kern-Liebers sah vor, dass die Belegschaft für Beschäftigungssicherung auf große Teile der jährlichen, tariflichen Sonderzahlungen verzichten.
Der tarifliche Trafobaustein in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgeltes hätten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter 2021 im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen in Baden-Württemberg, als eine neue Sonderzahlung vereinbart.
Im Februar 2022 habe die Geschäftsführung von Kern-Liebers überraschenderweise entschieden, den im Februar 2022 zur Auszahlung vorgesehen „Trafobaustein“, nicht an die Belegschaft auszubezahlen. Dies habe die Geschäftsführung mit dem Hinweis begründet, dass dies so im Ergänzungstarifvertrag 2020 mit der IG Metall vereinbart sei, erläutert Faigle.
IG Metaller klagen
„Die IG Metall widersprach dieser Entscheidung der Geschäftsführung nachdrücklich, weil in 2020 zu keinem Zeitpunkt in den Verhandlungen über einen Verzicht zukünftiger Tarifergebnisse verhandelt, geschweige vereinbart wurde.“
Als die Geschäftsführung nicht eingelenkt habe, hätten mehr als 100 IG Metall Mitglieder den Trafobaustein über die IG Metall Freudenstadt schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht. Um den Aufwand für alle Seiten zu minimieren habe man einen Musterprozess vereinbart und vor dem Arbeitsgericht eingeleitet. Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen hatte der IG Metall in der ersten Instanz Recht gegeben. (Wir haben berichtet).
Auch in zweiter Instanz obsiegt die Gewerkschaft
Die Geschäftsführung von Kern-Liebers aber hatte Berufung eingelegt und nun
am 14. November in zweiter Instanz die nächste Schlappe eingesteckt. Das Gericht habe „die Rechtsauffassung der IG Metall Freudenstadt zweifelsfrei bestätigt“, so Faigle.
Er betont: „Persönlich habe ich den größten Respekt vor dem Mut unserer Mitglieder bei Kern-Liebers, die sich zur Wehr gesetzt haben und dieses Urteil erstritten haben“. Das Urteil soll für alle Beschäftigte umgesetzt werden, kündigt er an.
Bisher keine Stellungnahme der Geschäftsleitung
Die NRWZ hat den Vorsitzenden der Geschäftsleitung Dr. Erek Speckert am Mittwochabend um eine Stellungnahme gebeten. Wir wollten wissen, ob die Geschäftsleitung das Urteil nun annimmt und welche Auswirkungen dies auf den Standort Sulgen und geplante Investitionen hier hat. Bis Donnerstag 13 Uhr hat uns keine Antwort erreicht. Wir werden sie gegebenenfalls hier nachtragen.