Seit Jahren angekündigt, nun drängt die Zeit: Die Stadt Schramberg will einen Lärmaktionsplan aufstellen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) soll nächsten Donnerstag dafür „Grünes Licht“ geben.
„Lärm ist ein großes und drängendes lokales Umweltproblem unserer Gesellschaft“, heißt es dazu in der Vorlage für den Ausschuss. Aus der seit Jahren steigenden Mobilität der Bevölkerung und des anwachsenden Gütertransports resultiere eine stetig steigende Lärmbelastungen für die Bevölkerung. Die bedeutendste Belastungsquelle sei der Straßenverkehrslärm.
Der Lärm führe „zu einer erheblichen Minderung der Lebensqualität und kann bei den Betroffenen zu einem erhöhten gesundheitlichen Risiko beitragen“. Schon vor bald 20 Jahren hat die EU eine Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen. In den Folgejahren habe Deutschland deren Inhalte in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Länder in nationales Recht übernommen.
Nur an stark belasteten Straßen
Im Jahr 2007 hat das Land erstmals landesweite Lärmkarten erstellt. 2012 hat das Land in einer zweiten Erfassung Lärmkartierungen mit vollem Umfang erarbeitet. Derzeit sind die Lärmkartierungen der dritten Stufe aus dem Jahr 2017 gültig. Dabei habe das Land unter anderem Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr beziehungsweise 8200 pro Tag gemessen. Das trifft in Schramberg nur auf die B 462, Oberndorfer Straße zu. Hier verkehren seit 2007 täglich etwa 13.000 Fahrzeuge.
Auf der Lärmkartierung aufbauend müssen die Kommunen Lärmaktionspläne für die betroffenen Bereiche ausarbeiten. Dabei gelten bestimmte Grenzwerte. Ein Lärmaktionsplan müsse grundsätzlich für alle in den Lärmkartierungen festgehaltenen Bereiche aufgestellt werden, in denen die Kartierung entsprechende Betroffenheiten ausweist. Die Bereiche mit einer Lärmbelastung von über 65 dB(A) (24-Stunden-Pegel) und 55 dB(A) LNight (Nachtlärmpegel: 22 Uhr bis 6 Uhr) lägen in einem gesundheitskritischen Bereich und seien daher „in jedem Fall zu berücksichtigen“, heißt es in der Vorlage.
Ein vordringlicher Bedarf besteht in den Bereichen, die durch sehr hohe Lärmbelastungen gekennzeichnet sind. Hier liegen die Werte bei größer/gleich 70 dB(A) LDEN oder größer/gleich 60 dB(A) LNight.“ Die Lärmaktionsplanung soll Maßnahmen aufzeigen, damit diese Werte unterschritten werden.
Viele Kommunen untätig geblieben
Bislang sei die Mehrzahl der für die Lärmaktionsplanung zuständigen Kommunen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung entsprechender Pläne nicht oder in unzureichendem Maße nachgekommen, so die Stadtverwaltung. Deshalb drohe ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Daher dränge das Verkehrsministerium darauf, dass die Kommunen zeitnah Lärmaktionspläne ausarbeiten und beschließen. Auch deshalb „strebt die Stadtverwaltung nun eine zügige Bearbeitung der Lärmaktionsplanung an“.
Nach dem Aufstellungsbeschluss werde die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt.
Alle fünf Jahre muss die Stadt dann den Lärmaktionsplan überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten.
Unklar ist bisher, welche Kosten auf die Stadt zukommen. Die Abteilung Stadtplanung hat für die fachgerechte Bearbeitung des Lärmaktionsplans das Büro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg beauftragt. Im Haushalt sind dafür 20.000 Euro eingeplant. Erst wenn die Maßnahmen zur Lärmminderung bekannt seien, liessen sich auch die Kosten dafür schätzen.
Landesstraßen zunächst außen vor
Weil die anderen Durchgangsstraßen bei weitem nicht an die geforderten 82000 Fahrzeuge am Tag heran kommen, gibt es für diese auch keine Lärmkartierungen. In den vergangenen zwei Jahren seien aber mehrere Anfragen aus der Bevölkerung zur Verbesserung der Lärmsituation entlang der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet eingegangen, heißt es in der Vorlage.
„Die Stadtverwaltung Schramberg wird diesen Themenbereich in den kommenden Jahren aufgreifen und geeignete Minderungsmaßnahmen entlang der Landes- und Kreisstraßen betrachten.“ Die Lärmaktionsplanung an diesen Straßen werde die Verwaltung separat bearbeiten.