Die Föderation der türkischen Familien und Elternvereine in Baden begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Strafarbeit für ein Mädchen in Blumberg. Das Gericht hatte in einem Vergleich festgehalten, dass die Strafarbeit rechtswidrig war. Eine Lehrerin hatte die Neunjährige bestraft, weil sie mit einer Mitschülerin auf dem Schulhof türkisch gesprochen hatte.
Kinder haben eigene Wurzeln
Ibrahim Er, der Vorsitzende des Schramberger türkischen Elternvereins und stellvertretende Vorsitzende der Föderation, begrüßt die Entscheidung. „Natürlich ist es uns wichtig, dass die Kinder die deutsche Sprache beherrschen“, betont er. Das sei für ihr späteres Berufsleben und das Leben in Deutschland entscheidend. „Aber die Kinder haben ihre eigenen Wurzeln und ihre Kultur, sie sollten mehrsprachig aufwachsen.“
Nachhilfe auch in Deutsch
Der Schramberger Elternverein biete seit vier oder fünf Jahren regelmäßig für türkische Kinder Nachhilfeunterricht in Deutsch und anderen Fächern an, damit sie in der Schule mitkommen. Vor Corona hätte der Verein mit Unterstützung des türkischen Konsulats in Karlsruhe drei Nachhilfelehrkräfte beschäftigt, berichtet Er. Nun sei es nur noch eine junge Frau, die je nach Bedarf ein bis mehrmals pro Woche mit fünf Kindern lerne und gezielt auf Probleme eingehe.
Selbstverständlich müsse im Unterricht Deutsch gesprochen werden. Aber in den Pausen auf dem Schulhof sollte das nicht gelten. Da solle jeder auch in seiner Muttersprache reden dürfen, findet Er.
„Wir haben hier bunte Schulen“
Auch Tanja Witkowski, Grundschulrektorin in Tennenbronn und geschäftsführende Schulleiterin in Schramberg, hält Deutsch als die gemeinsame Sprache für „absolut wichtig“. Für Lehrerinnen und Lehrer müsse es aber andere Wege als Strafarbeiten geben, um den Kindern zu vermitteln, „dass es Freude macht, eine neue Sprache zu erlernen“.
Natürlich gebe es an den Schulen große Unterschiede, wenn man auf die Herkunft der Schülerinnen und Schüler schaue. Es könne durchaus sein, dass es, was den Sprachgebrauch angeht, an manchen Schulen dazu Regelungen gebe. In Schramberg sei ihr dies nicht bekannt. „Wir haben hier bunte Schulen“, sagt Witkowski, „und freuen uns, dass wir Kinder aus vielen Nationen bei uns haben.“
In dem verlinkten Stern-Artikel heißt es
Der Anwalt der Familie sah dieses Vorgehen jedoch als „grundgesetzwidrig“ an und fragte damals: „Würde bei Gebrauch der beispielsweise englischen Sprache oder lateinischen Sprache durch Schüler außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände während der Unterrichtspause eine entsprechende Strafarbeit verfügt werden?“
Ich erlaube mir die Frage: Gibt es auch Strafarbeiten, wenn auf dem Schulhof schwäbisch g’schwätzt wird?