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    Hundesteuer: Stadt will Änderungen

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    Die Stadtverwaltung möchte die Hundesteuersatzung verändern. Im Verwaltungsausschuss (VA) am Donnerstag sollen die Ratsmitglieder über die „Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer“ beraten. Die gute Nachricht für die Hundebesitzer: Die Hundesteuer bleibt in der bisherigen Höhe.

    Es werden einige Änderungen vorgenommen, um die vor knapp sechs Jahren beschlossene Satzung rechtssicher zu machen, so Birgitta Springmann aus dem Fachbereich Recht und Sicherheit. Die Stadt wolle ihre Satzung an die  vom Gemeindetag empfohlene Mustersatzung anpassen.

    “Dadurch ergeben sich neben redaktionellen Änderungen vor allem Änderungen bei den Kampfhunden und bei den Steuerbefreiungen“, so Springmann in ihrer Vorlage für den VA.

    Bei Kampfhunden keine Wesenstests mehr möglich

    Beispielsweise möchte die Verwaltung den Katalog der aufgrund ihrer Rasse als Kampfhunde einzustufenden Hunde aus der Mustersatzung übernehmen. Dann würden zwei Hunderassen aus der Einstufung als Kampfhunde entfallen: Dobermann und Rhodesian Ridgeback.

    Andererseits werde es künftig nicht mehr möglich sein, dass Halter von Kampfhunden durch einen Wesenstest die Kampfhundeeigenschaft ihres Hundes widerlegen. „Außerdem werden für Kampfhunde keine Steuervergünstigungen mehr gewährt“, heißt es weiter.

    Steuerbefreiung für Hunde im Außenbereich und Jagdhunde

    Bei anderen Hunden ergeben sich unter Umständen steuerliche Verbesserungen, kündigt Springmann an. In der Mustersatzung seien Befreiungsmöglichkeiten enthalten, die die Verwaltung in die neue Hundesteuersatzung übernommen habe.

    Neben Hunden von hilfsbedürftigen oder schwerbehinderten Personen und Rettungshunde, die schon bisher steuerbefreit waren, werden künftig auch für Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, keine Steuern fällig.

    Die Verwaltung schlägt außerdem vor Herdengebrauchshunde, Hunde in Gebäuden, die mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind, jagdlich brauchbare Hunde und Nachsuchhunde von der Steuer  zu befreien. Springmann begründet dies damit, dass bei Herdengebrauchshunden dies eh der Fall sei, wenn sich die Hunde überwiegend bei der Herde aufhalten.

    „Die Befreiung für Hunde in abgelegenen Gebäuden soll dem Sicherheitsbedürfnis der betroffenen Hundehalter Rechnung tragen“, erläutert Springmann. Jagdhunde sollten von der Steuer befreit werden, weil am Bejagen von Schwarzwild ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Das Gleiche wie für jagdlich brauchbare Hunde gelte auch für die Nachsuchhunde.

    Steuerermäßigung  für Begleithunde soll bleiben

    Für Hunde, die die Begleithundeprüfung abgelegt haben, schlägt die Verwaltung vor, wie bisher eine Steuerermäßigung von 50 Prozent zu gewähren.

    So wolle die Stadt honorieren, dass die Hunde mit dieser Prüfung ihre Alltagstauglichkeit nachweisen. Schwerpunkte seien die Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam.

    Steuersätze bleiben

    „Eine Änderung der Steuersätze ist derzeit nicht geplant, da wir mit 120 Euro für den Ersthund und 264 Euro für den Zweithund sowie 660 Euro für einen Kampfhund im Vergleich mit anderen Kommunen eher im oberen Bereich liegen“, erläutert Springmann abschließend.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    „Die Befreiung für Hunde in abgelegenen Gebäuden soll dem Sicherheitsbedürfnis der betroffenen Hundehalter Rechnung tragen“, erläutert Springmann. Jagdhunde sollten von der Steuer befreit werden, weil am Bejagen von Schwarzwild ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Das Gleiche wie für jagdlich brauchbare Hunde gelte auch für die Nachsuchhunde.

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    Steuersätze bleiben

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