Schönbronn bekommt Blitzer noch in diesem Jahr

Heiligenbronn: Verzicht auf Bremsampel

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Eigentlich wollte die Stadt in Heiligenbronn eine Ampel installieren, die auf Rot schaltet, wenn ein Auto zu schnell auf der Ortsdurchfahrt unterwegs ist. Nun empfiehlt der Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter, auf die Ampelsteuerung zu verzichten. Der Grund: Die Polizei hält solche Anlagen für rechtlich nicht zulässig.

Schramberg. Im Sommer 2022 hatte der Rat eine stationäre Tempomessanlage für Heiligenbronn beschlossen. Außerdem sollte die Verwaltung die Installation einer „geschwindigkeitsgesteuerten Lichtsignalanlage“ bei den Haushaltsplanberatungen einbringen. Für 2022 und 2023 waren deshalb insgesamt 45.000 Euro eingeplant.

Die Verwaltung habe es „leider versäumt den genauen rechtlichen Rahmen einer solchen Anlage im Vorfeld zu prüfen“, entschuldigt sich Ginter in einer Vorlage für den Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT).   

Polizei: Solche Ampeln sind unzulässig

Nun habe er das nachgeholt und festgestellt, die Zulässigkeit einer geschwindigkeitsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage werde von der Polizei mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) verneint. Ginter zitiert aus einem Papier, das das Landesverkehrsministerium an die Verkehrsbehörden verteilt habe.

Ampeln dienten dazu, verschiedene Verkehrsströme zu steuern und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dann zu sichern, wenn dies nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann. „Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt an Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen, bei denen starke Verkehrsströme aufeinandertreffen“, heißt es in dem Schreiben laut Vorlage.

Scheinbare Sicherheit

Die Einrichtung einer „Alles-Rot-Schaltung“ diene aber nicht der Steuerung von Verkehrsströmen, „sondern der tatsächlichen Beschränkung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs an Stellen, an denen bereits aufgrund anderer Regelungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.“

Weiter unten im Schreiben heißt es: „Zudem ist die Alles-Rot-Ampelschaltung geeignet, das Verkehrsverhalten negativ zu beeinflussen.“ Ortskundige Fahrer würden vor der Ampel nicht mehr abbremsen, sondern mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren, in der Erwartung, dass die Ampel kurz vor der Durchfahrt auf „Grün“ umspringen werde.

Fazit der Beamten: „Für die Fußgänger entsteht eine scheinbare Sicherheit und für die Autofahrer ein einschläferndes Vertrauen in die übliche Funktion der Ampel. Hierbei kann im Ernstfall nicht ausgeschlossen werden, dass der Fahrer nicht rechtzeitig genug abbremsen kann.“

Wegen dieser Aussagen empfiehlt Ginter dem Ausschuss, „auf eine geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlage zu verzichten“.

Schönbronner Blitzer kommt

Bei der geplanten Blitzeranlage für Schönbronn ist man hingegen einen Schritt weiter. Die Stadt möchte sie auf städtischer Fläche vor dem Gebäude Schönbronn 25 installieren.

Ordnungsamtsleiterin Cornelia Penning erinnert in einer Vorlage für den AUT, an den einstimmige Beschluss im Gemeinderat vom April, die Anlage zu kaufen.

Der zunächst angedachte Standort am Ortseingang aus Richtung Sulgen kommend sei wegen der dort errichteten Querungshilfe mit Verschwenkung der Fahrbahn erkennbar „entschärft“ worden Dort führen die Autofahrer inzwischen „tendenziell“ langsamer.

Hier beim Haus 25 soll der Blitzer installiert werden. Foto: geoportal bw

Neuer Standort

„Allerdings wird nach wie vor in Fahrtrichtung Mariazell bereits innerorts beschleunigt“, so Penning. Eine Gefahr bestehe dort auch für Radfahrer, die innerorts auf der Straße fahren und diese vor dem Ortsausgang nach links queren, um auf den Radweg zu gelangen.

Daher folge die Verwaltung dem Vorschlag aus dem AUT, den Blitzer auf dem Grünstreifen neben dem Gehweg aufzustellen. Dort könne die Messung in beiden Richtungen erfolgen.

Um die stationäre Messanlage 2024 bestellen und errichten zu können, soll der Ausschuss außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120.000 Euro frei geben. Diese Mittel seien 2023 nicht abgerufen worden, so Penning.

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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Eigentlich wollte die Stadt in Heiligenbronn eine Ampel installieren, die auf Rot schaltet, wenn ein Auto zu schnell auf der Ortsdurchfahrt unterwegs ist. Nun empfiehlt der Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter, auf die Ampelsteuerung zu verzichten. Der Grund: Die Polizei hält solche Anlagen für rechtlich nicht zulässig.

Schramberg. Im Sommer 2022 hatte der Rat eine stationäre Tempomessanlage für Heiligenbronn beschlossen. Außerdem sollte die Verwaltung die Installation einer „geschwindigkeitsgesteuerten Lichtsignalanlage“ bei den Haushaltsplanberatungen einbringen. Für 2022 und 2023 waren deshalb insgesamt 45.000 Euro eingeplant.

Die Verwaltung habe es „leider versäumt den genauen rechtlichen Rahmen einer solchen Anlage im Vorfeld zu prüfen“, entschuldigt sich Ginter in einer Vorlage für den Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT).   

Polizei: Solche Ampeln sind unzulässig

Nun habe er das nachgeholt und festgestellt, die Zulässigkeit einer geschwindigkeitsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlage werde von der Polizei mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) verneint. Ginter zitiert aus einem Papier, das das Landesverkehrsministerium an die Verkehrsbehörden verteilt habe.

Ampeln dienten dazu, verschiedene Verkehrsströme zu steuern und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dann zu sichern, wenn dies nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann. „Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt an Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen, bei denen starke Verkehrsströme aufeinandertreffen“, heißt es in dem Schreiben laut Vorlage.

Scheinbare Sicherheit

Die Einrichtung einer „Alles-Rot-Schaltung“ diene aber nicht der Steuerung von Verkehrsströmen, „sondern der tatsächlichen Beschränkung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs an Stellen, an denen bereits aufgrund anderer Regelungen eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.“

Weiter unten im Schreiben heißt es: „Zudem ist die Alles-Rot-Ampelschaltung geeignet, das Verkehrsverhalten negativ zu beeinflussen.“ Ortskundige Fahrer würden vor der Ampel nicht mehr abbremsen, sondern mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren, in der Erwartung, dass die Ampel kurz vor der Durchfahrt auf „Grün“ umspringen werde.

Fazit der Beamten: „Für die Fußgänger entsteht eine scheinbare Sicherheit und für die Autofahrer ein einschläferndes Vertrauen in die übliche Funktion der Ampel. Hierbei kann im Ernstfall nicht ausgeschlossen werden, dass der Fahrer nicht rechtzeitig genug abbremsen kann.“

Wegen dieser Aussagen empfiehlt Ginter dem Ausschuss, „auf eine geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlage zu verzichten“.

Schönbronner Blitzer kommt

Bei der geplanten Blitzeranlage für Schönbronn ist man hingegen einen Schritt weiter. Die Stadt möchte sie auf städtischer Fläche vor dem Gebäude Schönbronn 25 installieren.

Ordnungsamtsleiterin Cornelia Penning erinnert in einer Vorlage für den AUT, an den einstimmige Beschluss im Gemeinderat vom April, die Anlage zu kaufen.

Der zunächst angedachte Standort am Ortseingang aus Richtung Sulgen kommend sei wegen der dort errichteten Querungshilfe mit Verschwenkung der Fahrbahn erkennbar „entschärft“ worden Dort führen die Autofahrer inzwischen „tendenziell“ langsamer.

Hier beim Haus 25 soll der Blitzer installiert werden. Foto: geoportal bw

Neuer Standort

„Allerdings wird nach wie vor in Fahrtrichtung Mariazell bereits innerorts beschleunigt“, so Penning. Eine Gefahr bestehe dort auch für Radfahrer, die innerorts auf der Straße fahren und diese vor dem Ortsausgang nach links queren, um auf den Radweg zu gelangen.

Daher folge die Verwaltung dem Vorschlag aus dem AUT, den Blitzer auf dem Grünstreifen neben dem Gehweg aufzustellen. Dort könne die Messung in beiden Richtungen erfolgen.

Um die stationäre Messanlage 2024 bestellen und errichten zu können, soll der Ausschuss außerplanmäßige Mittel in Höhe von 120.000 Euro frei geben. Diese Mittel seien 2023 nicht abgerufen worden, so Penning.

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