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    Grundsteuer: „Das kann nicht gerecht sein“

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    Schramberg. Sie war ungerecht, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden. Und deshalb muss sie geändert werden: Die Grundsteuer. Das neue Verfahren ist kompliziert. „Wir bekommen viele Nachfragen“, so Stadtkämmerer Klemens Walter. Es gebe Ängste in der Bevölkerung. Deshalb wolle er im Verwaltungsausschuss über den Stand der Dinge informieren.

    Bundesverfassungsgericht verlangt Reform

    Die Grundsteuer, die auf Einheitswerten aus dem Jahr 1960 beruhte sei verfassungswidrig, hätten die Richter zu Recht festgestellt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Reform bis 2024 umzusetzen. Da die Grundsteuer Ländersache ist, gibt es nun einen Flickenteppich von verschiedenen Modellen. „Baden-Württemberg hat das Bodenwertmodell gewählt“, so Walter. Dabei ist der Bodenrichtwert die zentrale Bemessungsgrundlage. Zum 1. Januar 2022 hatte der gemeinsame Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte festgestellt.

    Auch die Stadt Schramberg habe für die Grundsteuer A, also landwirtschaftliche Grundstücke 270 und für die Grundsteuer B etwa 300 Grundstückswerte bei ELSTER, dem Finanzamtsportal eingeben müssen. Derzeit errechne nun das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert fest und erlasse entsprechende Grundsteuermessbescheide. Diese prüfe die Stadtkämmerei nochmals oberflächlich.

    Grundsteuerhebesätze neu

    Post vom Finanzamt zur Grundsteuer.

    Wenn dann alle Bescheide vorliegen, müsse der Gemeinderat die neuen Grundsteuerhebesätze festlegen. Der Gesetzgeber habe den Kommunen auferlegt, die Grundsteuer solle „aufkommensneutral“ sein. Die Kommunen sollen nach der Reform nicht mehr, aber auch nicht weniger in der Kasse haben als vorher. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann es aber sehr wohl Veränderungen nach oben oder unten geben. Aufgrund der Systematik erwartet Walter, dass gewerbliche Grundstücke günstiger, unbebaute Grundstücke, sowie Ein- und Zweifamilienhäuser teurer, Mehrfamilienhäuser günstiger wegkommen werden.

    Der Kämmerer sieht noch „Stolpersteine“ bis zur Umsetzung der Reform. Es werde Klagen gegen einzelne Entscheide und gegen das Prinzip des Bodenrichtwertes geben. Schließlich gebe es noch die Möglichkeit, eine Grundsteuer C speziell für erschlossene, aber unbebaute Grundstücke festzulegen. Bevor die Kommune daran denke, diese Steuer eizuführen, „sollten wir erst mal das andere abarbeiten“, findet Walter. Um die vielen Fragen zu beantworten verwies er auf eine Frage und Antwortseite, die nach Möglichkeit in die städtische Homepage integriert werden sollte.

    Stadtrat Jürgen Winter (CDU) hob auf den Gerechtigkeitsaspekt in der Entscheidung der Verfassungsrichter ab und wollte wissen, ob denn das Reformmodell wirklich gerechter sei. Das könne er nicht beurteilen, denn die Bodenrichtwerte würden nicht von der Stadt festgelegt. Auch Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr berichtete von Unstimmigkeiten bei Bescheiden für die Stadt. Deshalb habe die Stadt an manchen Stellen Widerspruch gegen Bescheide eingelegt.

    Kämmerer Klemens Walter. Foto: him

    Neue Gutachten gegen Gebühr

    Barbara Kunst (CDU) berichtete von ihren Erfahrungen als Steuerberaterin. Sie erlebe „hautnah“, welche Ungerechtigkeiten aufträten. So gebe es Grundstücke in Schramberg, die wegen ihrer Lage an einem Steilhang gar nicht bebaut werden könnten, die aber anders eingestuft würden. Auch Kämmerer Walter sprach davon, dass teilweise „alles über einen Kamm“ bewertet werde. Kunst forderte, die Stadt solle darauf hinwirken, dass der Gutachterausschuss solche Fälle überprüfe.

    Walter entgegnete, die Bürger könnten bei einer Abweichung von 30 Prozent einen Antrag stellen, das koste dann 90 Euro. Bei einem neuen Gutachten würden 450 Euro fällig. Das fand Kunst nicht ok: „Ein Bürger miss das ohne Gebühr bekommen“, verlangte sie. Sie war überzeugt, dass die Gutachter nicht alle Grundstücke selbst angeschaut haben.

    Thomas Brantner (CDU) beklagte die Bemessungsgrundlage Bodenrichtwert. Bei derselben Grundstücksgröße werde eine Millionärs-Villa genauso hoch besteuert wie eine Holzhütte: „Das kann nicht gerecht sein.“
    Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.

    Info: Der Landtag hat 2020 das Grundsteuergesetz beschlossen. Informationen dazu findet man hier.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Bundesverfassungsgericht verlangt Reform

    Die Grundsteuer, die auf Einheitswerten aus dem Jahr 1960 beruhte sei verfassungswidrig, hätten die Richter zu Recht festgestellt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Reform bis 2024 umzusetzen. Da die Grundsteuer Ländersache ist, gibt es nun einen Flickenteppich von verschiedenen Modellen. „Baden-Württemberg hat das Bodenwertmodell gewählt“, so Walter. Dabei ist der Bodenrichtwert die zentrale Bemessungsgrundlage. Zum 1. Januar 2022 hatte der gemeinsame Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte festgestellt.

    Auch die Stadt Schramberg habe für die Grundsteuer A, also landwirtschaftliche Grundstücke 270 und für die Grundsteuer B etwa 300 Grundstückswerte bei ELSTER, dem Finanzamtsportal eingeben müssen. Derzeit errechne nun das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert fest und erlasse entsprechende Grundsteuermessbescheide. Diese prüfe die Stadtkämmerei nochmals oberflächlich.

    Grundsteuerhebesätze neu

    Post vom Finanzamt zur Grundsteuer.

    Wenn dann alle Bescheide vorliegen, müsse der Gemeinderat die neuen Grundsteuerhebesätze festlegen. Der Gesetzgeber habe den Kommunen auferlegt, die Grundsteuer solle „aufkommensneutral“ sein. Die Kommunen sollen nach der Reform nicht mehr, aber auch nicht weniger in der Kasse haben als vorher. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann es aber sehr wohl Veränderungen nach oben oder unten geben. Aufgrund der Systematik erwartet Walter, dass gewerbliche Grundstücke günstiger, unbebaute Grundstücke, sowie Ein- und Zweifamilienhäuser teurer, Mehrfamilienhäuser günstiger wegkommen werden.

    Der Kämmerer sieht noch „Stolpersteine“ bis zur Umsetzung der Reform. Es werde Klagen gegen einzelne Entscheide und gegen das Prinzip des Bodenrichtwertes geben. Schließlich gebe es noch die Möglichkeit, eine Grundsteuer C speziell für erschlossene, aber unbebaute Grundstücke festzulegen. Bevor die Kommune daran denke, diese Steuer eizuführen, „sollten wir erst mal das andere abarbeiten“, findet Walter. Um die vielen Fragen zu beantworten verwies er auf eine Frage und Antwortseite, die nach Möglichkeit in die städtische Homepage integriert werden sollte.

    Stadtrat Jürgen Winter (CDU) hob auf den Gerechtigkeitsaspekt in der Entscheidung der Verfassungsrichter ab und wollte wissen, ob denn das Reformmodell wirklich gerechter sei. Das könne er nicht beurteilen, denn die Bodenrichtwerte würden nicht von der Stadt festgelegt. Auch Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr berichtete von Unstimmigkeiten bei Bescheiden für die Stadt. Deshalb habe die Stadt an manchen Stellen Widerspruch gegen Bescheide eingelegt.

    Kämmerer Klemens Walter. Foto: him

    Neue Gutachten gegen Gebühr

    Barbara Kunst (CDU) berichtete von ihren Erfahrungen als Steuerberaterin. Sie erlebe „hautnah“, welche Ungerechtigkeiten aufträten. So gebe es Grundstücke in Schramberg, die wegen ihrer Lage an einem Steilhang gar nicht bebaut werden könnten, die aber anders eingestuft würden. Auch Kämmerer Walter sprach davon, dass teilweise „alles über einen Kamm“ bewertet werde. Kunst forderte, die Stadt solle darauf hinwirken, dass der Gutachterausschuss solche Fälle überprüfe.

    Walter entgegnete, die Bürger könnten bei einer Abweichung von 30 Prozent einen Antrag stellen, das koste dann 90 Euro. Bei einem neuen Gutachten würden 450 Euro fällig. Das fand Kunst nicht ok: „Ein Bürger miss das ohne Gebühr bekommen“, verlangte sie. Sie war überzeugt, dass die Gutachter nicht alle Grundstücke selbst angeschaut haben.

    Thomas Brantner (CDU) beklagte die Bemessungsgrundlage Bodenrichtwert. Bei derselben Grundstücksgröße werde eine Millionärs-Villa genauso hoch besteuert wie eine Holzhütte: „Das kann nicht gerecht sein.“
    Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.

    Info: Der Landtag hat 2020 das Grundsteuergesetz beschlossen. Informationen dazu findet man hier.

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