Gemeinderat entscheidet: Burgenbeleuchtung bleibt +++ aktualisiert

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Schramberg. Die Burgen bleiben bis 24 Uhr erleuchtet, eine Umrüstung der Strahler soll es auch nicht geben. Lediglich, wenn ein Strahler kaputt geht, soll er ausgetauscht werden. Das hat der Gemeinderat nach emotionaler Debatte mit 13 zu 10 Stimmen so beschlossen. Grund für die Diskussion war ein Antrag der SPD-Buntspechtfraktion vom November 2021. Damals hatte die Fraktion darauf hingewiesen, dass die drei Burgen in Naturschutzgebieten lägen und laut Naturschutzgesetz eigentlich nicht angestrahlt werden dürften.

Der Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter erinnerte daran, dass der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats im Sommer 2022 beschlossen hatte, erst einmal alles so zu lassen wie es war. Es sollte aber eine „insektenkundliche Person“ beauftragt werden, zu schauen, wie „die Beleuchtung der Schramberger Burgen auf insektenfreundliche Art“ gewährleistet werden kann. Dann hatte die Bundesregierung angeordnet, dass zum Strom sparen bis Mitte April 2023 alle Beleuchtungen von öffentlichen Gebäuden abgeschaltet werden mussten. Die Regelung ist inzwischen ausgelaufen und die Burgen können wieder angestrahlt werden.

Beleuchtung im Widerspruch zum Naturschutzgesetz

Der von der Stadt beauftragte Ingenieur für Lichttechnik, Mathias Volz aus Ehningen, hat in einem umfangreichen Gutachten festgestellt, dass „die Beleuchtung der drei Burgen nicht dem Bundesnaturschutzgesetz“ entspreche, fasste Ginter zusammen. Die Burgen befänden sich in oder am Rand von Naturschutzgebieten.

Paragraf 21 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmt: „Beleuchtungen, die sich in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen befinden oder in diese hineinstrahlen, sind, soweit sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Naturschutzbehörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.“

Ginter hat nun vorgeschlagen, die Burgenbeleuchtung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf insektenfreundliche Beleuchtung umzurüsten und in diesem Zuge eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.  Dann sollten die Strahler von Einbruch der Dunkelheit bis 22 Uhr und morgens ab 6 Uhr bis zur Dämmerung strahlen dürfen.

Die Weihnachtssterne und die „Hoorig Katz“ möchte die Stadt ebenfalls per Sondergenehmigung wie bisher leuchten lassen. In der Winterzeit sei dies nicht schädlich für Insekten, Fledermäuse seien von November bis März in der Winterruhe.

Auch die Ruine Falkenstein strahlt in der Nacht. Foto: him

Umrüstung wird teuer

Für die Umrüstung schätzt Ginter Kosten von 50.0000 Euro für die Hohenschramberg, für Schilteck und Falkenstein je 20.000 Euro: Die erforderliche Lichtberechnung veranschlagt er mit weiteren 15.000 bis 20.000 Euro. Bis in zwei Jahren könnte das Konzept umgesetzt sein, in der Zwischenzeit möchte die Stadt eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen.

SPD-Buntspecht: Kein weiter so

Die Sprecherin von SPD-Buntspecht Tanja Witkowski erinnerte an das Medienecho, das der Antrag ihrer Fraktion damals ausgelöst hatte, „nicht, wie wir uns das gedacht hatten“. Die Aussagen im Gutachten könne man aber nicht ignorieren. „Ein weiter so wie bisher“ gehe nicht. Ihre Fraktion möchte, dass die Insektenfreundlichkeit nicht erst in zwei Jahren, sondern wesentlich früher nämlich mit dem Haushalt 2024 umgesetzt werde.

Oberbürgermeisterin Eisenlohr entgegnete, man werde ja „nicht weiter wie bisher“ handeln, sondern die Beleuchtung früher ausschalten. Ginter wies darauf hin, dass die Haushaltsplanberatungen bereits im Juni in der Verwaltung begännen. Das Gutachterbüro aber wohl erst ab Herbst planen könne.

CDU und Freie Liste: Alles so lassen wie bisher

Für die CDU-Fraktion betonte Dominik Dieterle, an ihrer Einstellung zur Burgenbeleuchtung habe sich nichts geändert. Die Beleuchtung sei „identitätsstiftend“, einer Abschaltung um 22 Uhr werde die CDU nicht zustimmen. Stattdessen schlug Dieterle vor: „Die Burgruinen-Beleuchtung wird ab Einbruch der Dunkelheit bis 24 Uhr und von 6 Uhr bis zur Dämmerung eingeschaltet. Ausgetauscht werden die Leuchten sukzessive, wenn sie kaputt gehen.“

Auch soll es kein neues Gutachten geben.  Die bestehende Beleuchtung sei laut Gutachten schon etwas insektenfreundlich. Man müsse abwägen zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialem Miteinander. Die Burgen seien wichtig für das gemeinschaftliches Verständnis für Stadtgeschichte.

Die Verwaltung habe mit ihrem Vorschlag versucht abzuwägen, so OB Eisenlohr. Aber man müsse wohl in den sauren Apfel beißen und umrüsten.

CDU-Rat Jürgen Winter warnte vor Extrempositionen, beides seien wertvolle Ziele, Identitätsstiftung und Insektenschutz. Tanja Witkowski entgegnete auch ihrer Fraktion sei die Beleuchtung der Burgen wichtig. „Aber wir können doch nicht einfach gegen geltendes Recht verstoßen.“ Schon der Beschluss von 2021 sei falsch gewesen.

Für die Freie Liste betonte Udo Neudeck, die Beleuchtung im Sommer in der Früh erst um 6 Uhr einzuschalten, sei ok. Er bezweifelte den Sinn eines weiteren Gutachtens. Im Internet könne man problemlos Lösungen finden. Leider sei es „nicht mit dem Austausch von ein paar Birnle getan“, entgegnete Eisenlohr.

Konrad Ginter ergänzte, die bisherigen Strahler stünden teilweise frei in der Landschaft weit von den Ruinen entfernt und strahlten in den Wald. Neue Strahler würden beispielsweise direkt an der Mauer angebracht, um die Umwelt nicht zu erhellen. Entsprechende Lichtberechnungen fände man nicht im Internet, da brauche man den Fachmann. Neudeck polterte: „Wir brauchen keinen Gutachter, dann lassen wir es bleiben.“

Thomas Koch (ÖDP) plädierte für die Insektenfreundlichkeit. Die identitätsstiftende Wirkung bleibe ja erhalten auch wenn die Beleuchtung ab 22 Uhr abgeschaltet werde: „Wir hängen die Burgen ja nicht zu.“

Seit etlichen Jahren ziert auch die Schilteck in der Fasnetszeit eine „Hoorig Katz“. Foto: him

Artenschutz kostet

Clemens Maurer erklärte, das Naturschutz-Gesetz lasse Ausnahmen für öffentliche Gebäude zu. Dem widersprach Ginter, in Bezug auf die drei Burgen. Die lägen in oder am Rand von Naturschutzgebieten. „Da sind Ausnahmen, vor allem im Sommer eigentlich nicht möglich.“

Reinhard Günter (SPD-Buntspecht) wurde grundsätzlich: „Wenn wir die Artenvielfalt erhalten wollen, braucht es gesetzliche Regelungen.“ Sonst mache jede Kommune, was sie wolle. Wenn man die Burgen beleuchten wolle, dann müsse man dies im Sinne des Artenschutzes sich etwas kosten lassen – oder eben abschalten.

Hilmar Bühler („Aktive Bürger“) meinte, die Natur passe sich auch an solche Strahler an. Diese seien ja schon seit Jahrzehnten dort installiert. Barbara Kunst fand, die vorgeschlagenen beleuchteten Geländer auf der Hohenschramberg seien überflüssig. „Wenn jemand da nachts hoch will, dann soll er seine Taschenlampe mitnehmen.“ Ginter wies darauf hin, dass die Wegbeleuchtung die einzige legale Möglichkeit der Beleuchtung sei, nämlich  zur Verkehrssicherung.

Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) wollte wissen, ob die Burgen im Naturschutzgebiet oder am Rande lägen. Sie seien am Rand, die Strahler leichteten aber ins Naturschutzgebiet, so Eisenlohr.

Schließlich beantragte Dominik Dieterle, die Beleuchtung bis 24 Uhr und ab 6 Uhr einzuschalten, die bisherige Beleuchtung nicht umzurüsten, kein weiteres Gutachten zu beauftragen und nur dann etwas zu verändern, wenn die Strahler defekt werden. Für diesen Antrag stimmten 13 Rätinnen und Räte von CDU, Freie Liste und „Aktiven Bürgern Schrambergs“. Dagegen votierten zehn Rätinnen und Räte von SPD-Buntspecht, ÖDP, ein Rat der Freien Liste und OB Eisenlohr.

Das Lichtgutachten von Mathias Volz zeigt, an der Hohenschramberg werden die Lichtgrenzwerte massiv überschritten. Ähnliches gilt für die Falkenstein und die Burg Schilteck. Grafik. Stadt

Gutachter: Selten benutzen wäre ok

Konrad Ginter kündigt an, er werde einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen. Ob diese dem Gemeinderatsbeschluss zustimmen wird, ist offen. Gutachter Volz kommt in seinem knapp 60-seitigen Gutachten zu dem Schluss, die derzeitige Beleuchtung beeinträchtige die Biodiversität. Es bestehe „die Möglichkeit, die derzeitige Beleuchtung beizubehalten (…) und sie nur selten zu benutzen“.

An anderer Stelle heißt es: „Eine tägliche Beleuchtung des Wahrzeichens würde jedoch nach den Richtlinien des Naturschutzes nicht akzeptiert werden, die gelegentliche ‚Hintergrundbeleuchtung‘ für Stadtfeste kann jedoch in Betracht gezogen werden““ (Seite 51). Das Gutachten ist hier zu finden –  Tagesordnungspunkt 9, Überprüfung der Burgenbeleuchtung.

Beschlussempfehlung des Umweltbeirates bleibt unbeachtet

Nachtrag: Der Umweltbeirat der Stadt Schramberg hat am 19. Oktober 2022 über die Burgenbeleuchtung beraten und einstimmig einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat beschlossen. Demnach sollte die bereits bestehende Abschaltung wegen der Energiesparmaßnahmen „auf unbestimmte Zeit beibehalten werden“.

Zur Begründung heißt es unter anderem: “Für die lichtsensiblen Insekten können Beleuchtungen aller Art zur Falle werden, wenn deren Licht einen höheren Blauanteil enthält, was bei den meisten der Fall ist“.  Gutachter Volz weist in seinem Gutachten allerdings darauf hin, das bei den in Schramberg verwendeten Strahlern nur ein kleiner Teil im Blaubereich läge.

Im Umweltausschuss waren auch Stadträte anwesend, die dann im Gemeinderat mit der Mehrheit gegen das Abschalten gestimmt haben. Die Beschlussempfehlung des Umweltbeirats findet sich nicht in der Beschlussvorlage und wurde auch in der Sitzung nicht erwähnt. (him)

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Martin Himmelheber (him)
Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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