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    Finanzierungslücke beim Modellprojekt 1000 Zebrastreifen?

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    Vor ziemlich genau 24 Monaten freute man sich in Schramberg, dass die Landesregierung Schramberg als eine von sechs Modellkommunen für ihr Programm „Tausend Zebrastreifen“ ausgewählt hatte. Hatte die Regierung den Kommunen doch zugesagt, ein ausgiebiges Beteiligungsprojekt zu fördern. Workshops, Bürgerforen, Beratungsleistungen im Wert von etwa 50.000 Euro sollte es geben. Doch nun im Winter 2021 ist in der Verwaltung Ernüchterung eingetreten.

    Weil viele Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern beim Überqueren von Straßen passieren, will die Landesregierung dafür sorgen, „dass mehr Zebrastreifen entstehen und somit die Wege und Querungen sicher gestaltet sind“, wie Landesverkehrsminister Winfried Hermann 2019 das Projekt begründete.

    Auftaktveranstaltung des Verkehrsministeriums im Aktionsprogramm Sichere Straßenquerung. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) mit Vertretern der beteiligten Kommunen im Dezember 2019 in Stuttgart. Foto: pm

    Schramberg hatte sich damals als Modellkommune beworben, und das Ministerium hatte Schramberg ausgewählt. Wegen der Coronapandemie hatte sich alles verzögert. Doch inzwischen hat die Stadt mit Unterstützung der „Planungssocietät“ in verschiedenen Bürgerbeteiligungsformaten sechs mögliche Überwege ausgewählt. Diese Fußgängerüberwege, kurz FGÜs, an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen müssten in jedem Fall vom Land bezahlt werden, da das Land der Straßenbaulastträger ist, erläutert Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß.

    “Nun ist es leider so, dass das Budget der Straßenbauverwaltung im Landratsamt in den vergangenen Jahren immer weiter gekürzt wurde, und noch nicht einmal die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bezahlt werden können – geschweige denn die Einrichtung eines FGÜ“, klagt er.

    Rehfuß: Mittel bereitstellen

    Konkret fordert Rehfuß: „Wenn das Land 1000 Zebrastreifen in Baden-Württemberg installieren möchte, sollte zumindest der Straßenbaulastträger, der die Umsetzung vornehmen muss, entsprechende Mittel in seinem Haushalt erhalten.“ Da das Programm von der Konzeption bis zur Umsetzung ja mehrere Jahre nun gedauert hat, wäre hierfür auch zeitlich alles möglich gewesen. „Nur – das wurde leider nicht gemacht.“

    Nun hätten die Modellkommunen zwar schöne Konzepte, die aber auf absehbare Zeit nicht umgesetzt werden können, weil der Straßenbaulastträger keine Mittel erhalte.

    Matthias Rehfuß (Mitte) bei einer Zebrastreifen-Besprechung mit Bürgerinnen und Bürgern in Sulgen. Foto: privat

    Rehfuß berichtet auf Nachfrage der NRWZ  weiter, er sei mit dem Verkehrsministerium im Gespräch und habe deutlich gemacht, „dass das ein Schildbürgerstreich ist, da die Bürgerinnen und Bürger natürlich nach einer aktiven Beteiligung an dem Programm darauf warten, dass auch baulich etwas passiert.“ Sonst hätte man sich das ganze ja sparen können.

    Um das Problem zu klären, werde es im Februar ein Gespräch mit Verkehrsministerium, Planersocietät, dem Straßenbaulastträger und ihm geben. Dabei werde man klären, für wie viele Fußgängerüberwege das Landratsamt Mittel vom Verkehrsministerium erhält.

    Ministerium: Geld ist da

    Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums diesen Gesprächstermin. Er erläutert auch nochmal, worum es bei dem Modell-Projekt gehe: Das Land biete „planerische und kommunikative Unterstützung bei der Identifikation von zusätzlichen sicheren Querungsstellen für Fußgänger“.  Außerdem werde das Verkehrsministerium die Stadt auch bei der Umsetzung der Fußgängerüberwege unterstützen.  Und zwar solche, die man im Rahmen des Modellprojektes als geeignete Maßnahmen identifiziert habe.

     

    Zu den Kosten teilt das Ministerium mit, dass das Land bei einem Fußgängerüberweg an einer Landesstraße „im Rahmen seiner Aufgaben als Straßenbaulastträger grundsätzlich die Kosten für die Arbeiten im Straßenraum (Markierungen, Mittelinseln, Fahrbahnverengungen,…)“ übernehme. Auch für die  Beleuchtung der Fußgängerüberwege sei der Straßenbaulastträger zuständig. Diese könne ebenfalls das Land finanzieren.

    Viele mögliche Punkte, an denen ein Fußgängerüberweg sinnvoll wäre. Grafik: Stadt

    Genau diese Mittel fehlten aber dem Landratsamt als Straßenbaulastträger, bemängelt Rehfuß. „Und wenn dieser keine Mittel erhalten hat, wird kein FGÜ gebaut.“ Insofern höre sich die Antwort vom Ministerium zwar schön an. Das ändere nichts an der Tatsache, dass die Finanzierung eben nicht gesichert sei, weil das wohl vergessen wurde.

    Joachim Hilser vom Straßenbauamt im Landratsamt bestätigt, dass dort für die Zebrastreifen bisher kein Geld eingestellt worden sei. Die Kommune müsse dafür einen Zuschussantrag stellen, das sei ein „Riesenbürokratismus“. Beim möglichen Überweg beim Gymnasium an der Berneckstraße habe es eigens eine Verkehrsschau gegeben.

    Es gibt Zuschüsse für den Kommunalanteil

    Die Kosten für begleitende Maßnahmen an den Gehwegen wie Barrierefreiheit oder Bordsteinabsenkungen übernehme die Kommune als zuständiger Baulastträger, so das Ministerium. Die entsprechenden Mittel dafür habe die Stadt für nächstes Jahr im Haushalt eingestellt, versichert Rehfuß. Auch für einen Überweg an einer kommunalen Straße seien Mittel eingeplant.

    Laut Verkehrsministerium kann die Stadt auch hierfür Zuschüsse beantragen. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) im Programmbereich für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (RuF) würde das Land bis zu 75 Prozent übernehmen. Hinzu komme eine Planungspauschale von 15 Prozent. Eine unterjährige, vereinfachte Programmaufnahme sei möglich.

    Im Februar klärendes Gespräch

    Welche der sechs möglichen Fußgängerüberwege man dann hoffentlich umsetzen werde,  ist offen. Das werde sich Anfang Februar beim gemeinsamen Termin mit Vertretern des Ministeriums, der Planersocietät, des Kreises  und der Stadt ergeben. „Das Gespräch“, so Rehfuß, „findet in Schramberg mit Begehung der sechs möglichen FGÜ statt.“

     

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Vor ziemlich genau 24 Monaten freute man sich in Schramberg, dass die Landesregierung Schramberg als eine von sechs Modellkommunen für ihr Programm „Tausend Zebrastreifen“ ausgewählt hatte. Hatte die Regierung den Kommunen doch zugesagt, ein ausgiebiges Beteiligungsprojekt zu fördern. Workshops, Bürgerforen, Beratungsleistungen im Wert von etwa 50.000 Euro sollte es geben. Doch nun im Winter 2021 ist in der Verwaltung Ernüchterung eingetreten.

    Weil viele Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern beim Überqueren von Straßen passieren, will die Landesregierung dafür sorgen, „dass mehr Zebrastreifen entstehen und somit die Wege und Querungen sicher gestaltet sind“, wie Landesverkehrsminister Winfried Hermann 2019 das Projekt begründete.

    Auftaktveranstaltung des Verkehrsministeriums im Aktionsprogramm Sichere Straßenquerung. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) mit Vertretern der beteiligten Kommunen im Dezember 2019 in Stuttgart. Foto: pm

    Schramberg hatte sich damals als Modellkommune beworben, und das Ministerium hatte Schramberg ausgewählt. Wegen der Coronapandemie hatte sich alles verzögert. Doch inzwischen hat die Stadt mit Unterstützung der „Planungssocietät“ in verschiedenen Bürgerbeteiligungsformaten sechs mögliche Überwege ausgewählt. Diese Fußgängerüberwege, kurz FGÜs, an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen müssten in jedem Fall vom Land bezahlt werden, da das Land der Straßenbaulastträger ist, erläutert Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß.

    “Nun ist es leider so, dass das Budget der Straßenbauverwaltung im Landratsamt in den vergangenen Jahren immer weiter gekürzt wurde, und noch nicht einmal die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bezahlt werden können – geschweige denn die Einrichtung eines FGÜ“, klagt er.

    Rehfuß: Mittel bereitstellen

    Konkret fordert Rehfuß: „Wenn das Land 1000 Zebrastreifen in Baden-Württemberg installieren möchte, sollte zumindest der Straßenbaulastträger, der die Umsetzung vornehmen muss, entsprechende Mittel in seinem Haushalt erhalten.“ Da das Programm von der Konzeption bis zur Umsetzung ja mehrere Jahre nun gedauert hat, wäre hierfür auch zeitlich alles möglich gewesen. „Nur – das wurde leider nicht gemacht.“

    Nun hätten die Modellkommunen zwar schöne Konzepte, die aber auf absehbare Zeit nicht umgesetzt werden können, weil der Straßenbaulastträger keine Mittel erhalte.

    Matthias Rehfuß (Mitte) bei einer Zebrastreifen-Besprechung mit Bürgerinnen und Bürgern in Sulgen. Foto: privat

    Rehfuß berichtet auf Nachfrage der NRWZ  weiter, er sei mit dem Verkehrsministerium im Gespräch und habe deutlich gemacht, „dass das ein Schildbürgerstreich ist, da die Bürgerinnen und Bürger natürlich nach einer aktiven Beteiligung an dem Programm darauf warten, dass auch baulich etwas passiert.“ Sonst hätte man sich das ganze ja sparen können.

    Um das Problem zu klären, werde es im Februar ein Gespräch mit Verkehrsministerium, Planersocietät, dem Straßenbaulastträger und ihm geben. Dabei werde man klären, für wie viele Fußgängerüberwege das Landratsamt Mittel vom Verkehrsministerium erhält.

    Ministerium: Geld ist da

    Auf Nachfrage der NRWZ bestätigt ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums diesen Gesprächstermin. Er erläutert auch nochmal, worum es bei dem Modell-Projekt gehe: Das Land biete „planerische und kommunikative Unterstützung bei der Identifikation von zusätzlichen sicheren Querungsstellen für Fußgänger“.  Außerdem werde das Verkehrsministerium die Stadt auch bei der Umsetzung der Fußgängerüberwege unterstützen.  Und zwar solche, die man im Rahmen des Modellprojektes als geeignete Maßnahmen identifiziert habe.

     

    Zu den Kosten teilt das Ministerium mit, dass das Land bei einem Fußgängerüberweg an einer Landesstraße „im Rahmen seiner Aufgaben als Straßenbaulastträger grundsätzlich die Kosten für die Arbeiten im Straßenraum (Markierungen, Mittelinseln, Fahrbahnverengungen,…)“ übernehme. Auch für die  Beleuchtung der Fußgängerüberwege sei der Straßenbaulastträger zuständig. Diese könne ebenfalls das Land finanzieren.

    Viele mögliche Punkte, an denen ein Fußgängerüberweg sinnvoll wäre. Grafik: Stadt

    Genau diese Mittel fehlten aber dem Landratsamt als Straßenbaulastträger, bemängelt Rehfuß. „Und wenn dieser keine Mittel erhalten hat, wird kein FGÜ gebaut.“ Insofern höre sich die Antwort vom Ministerium zwar schön an. Das ändere nichts an der Tatsache, dass die Finanzierung eben nicht gesichert sei, weil das wohl vergessen wurde.

    Joachim Hilser vom Straßenbauamt im Landratsamt bestätigt, dass dort für die Zebrastreifen bisher kein Geld eingestellt worden sei. Die Kommune müsse dafür einen Zuschussantrag stellen, das sei ein „Riesenbürokratismus“. Beim möglichen Überweg beim Gymnasium an der Berneckstraße habe es eigens eine Verkehrsschau gegeben.

    Es gibt Zuschüsse für den Kommunalanteil

    Die Kosten für begleitende Maßnahmen an den Gehwegen wie Barrierefreiheit oder Bordsteinabsenkungen übernehme die Kommune als zuständiger Baulastträger, so das Ministerium. Die entsprechenden Mittel dafür habe die Stadt für nächstes Jahr im Haushalt eingestellt, versichert Rehfuß. Auch für einen Überweg an einer kommunalen Straße seien Mittel eingeplant.

    Laut Verkehrsministerium kann die Stadt auch hierfür Zuschüsse beantragen. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) im Programmbereich für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (RuF) würde das Land bis zu 75 Prozent übernehmen. Hinzu komme eine Planungspauschale von 15 Prozent. Eine unterjährige, vereinfachte Programmaufnahme sei möglich.

    Im Februar klärendes Gespräch

    Welche der sechs möglichen Fußgängerüberwege man dann hoffentlich umsetzen werde,  ist offen. Das werde sich Anfang Februar beim gemeinsamen Termin mit Vertretern des Ministeriums, der Planersocietät, des Kreises  und der Stadt ergeben. „Das Gespräch“, so Rehfuß, „findet in Schramberg mit Begehung der sechs möglichen FGÜ statt.“

     

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