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    Ende der Plakatflut?

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    Seit Jahren sind dem Gemeinderat die vielen Plakate entlang der Durchfahrtsstraßen ein Dorn im Auge. Gebühren und strengere Auflagen haben bisher zu keinem durchschlagenden Erfolg geführt. Deshalb hat die Stadtverwaltung nun einen Vorschlag unterbreitet, der das Plakate-Anbringen an Laternenpfählen künftig grundsätzlich verbieten soll -mit einer Ausnahme: Geworben werden darf für überregional ausstrahlende Veranstaltungen in der Stadt Schramberg.

    Begründet wird der Vorschlag in einer Vorlage für den Verwaltungsausschuss des Gemeinderats damit, dass „im Bemühen um ein attraktives Stadtbild“ auf Wunsch der kommunalpolitischen Gremien „die Plakatierung entlang der öffentlichen Straßen und insbesondere der Ortsdurchfahrten geordnet und eingedämmt werden“ solle.

    Im Rahmen der Bewerbung für die Landesgartenschau hatte die Stadt entlang der Oberndorfer Straße den Jägerzaun abgebaut und den „Natozaun“ an der H. A. U. gekürzt.

    Der hässliche Jägerzaun ist zwar weg, aber die Plakate stören weiterhin.
    Foto: him

    Außerdem hatte der Bauhof während der Bereisung der Landesgartenschaukommission alle Plakate dort entfernt. Das habe zu einer wohltuenden Beruhigung in der Wahrnehmung des Straßenraumes geführt, heißt es in der Vorlage für den Verwaltungsausschuss. Doch kaum war die Bewerbungskommission abgereist, zierten die Plakate wieder die Strecke von der H.A.U bis zur Grüne-Baum-Kurve.

    Gebühren schrecken nicht ab

    Bisher müssen Plakatierer sich im Rathaus eine Genehmigung holen. Es gibt aber in der Satzung keine Vorgaben für die zulässige Anzahl der Plakate pro Veranstaltung. Verwaltungsintern gilt, dass für Veranstaltungen, die in Schramberg stattfinden, maximal 20, für Veranstaltungen außerhalb der Stadt zehn Plakate maximal genehmigt werden. Die Gebühren schrecken kaum ab, weil sie recht niedrig sind und es einen Freibetrag von zehn Euro gibt.

    Werbung für auswärtige Veranstaltungen überwiegt

    Was den Kommunalpolitikern auch regelmäßig sauer aufstößt, ist, dass die überwiegende Zahl von Plakaten nicht für Veranstaltungen in Schramberg sondern im weiten Umland werben. Aus einer Statistik geht hervor, dass im ersten Halbjahr 47 Plakate für Veranstaltungen außerhalb Schrambergs warben und nur 23 Plakate für Veranstaltungen in der Stadt. Auch bei den für das zweite Halbjahr schon gebuchten Plakaten überwiegen die Nicht-Schramberger Veranstaltungen mit 36 zu 23. In Rottweil sind Plakate, die für auswärtige Veranstaltungen werben, nicht zulässig.

    Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau 2030+, der sich aus der Landesgartenschaubewerbung heraus entwickelt hat, möchte die Verwaltung „neue Impulse“ setzen und „eine nachhaltige Stärkung des öffentlichen Raumes bewirken“.
    Nach dem Motto „Weniger ist Mehr“ sie das Plakatieren einschränken beziehungsweise in zwei Stufen anders organisieren.

    Künftig auch elektronische Werbetafeln?

    Als Sofortmaßnahme soll das Plakatieren an Beleuchtungsmasten im gesamten Stadtgebiet künftig grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein. Allerdings kann es für überregional ausstrahlende Veranstaltungen in der Stadt Schramberg zum Beispiel für Stadt- und Dorffeste, Gewerbeschauen und große Jubiläen in Einzelfall-Entscheidungen genehmigt werden, aber dann auch nur für maximal 20 Plakate.

    Straßenbanner werden nur noch für Veranstaltungen und Informationen der Stadt Schramberg, Veranstaltungen von Vereinen in Kooperation mit der Stadt und große Jubiläumsveranstaltungen von Vereinen genehmigt.

    Damit Schramberger Vereine weiter für ihre Veranstaltungen werben können, stellt die Stadt Plakatflächen „an durch Fußgänger gut frequentierten Plätzen/Straßenzügen auf“. Diese Plakataufsteller können die Vereine mit Genehmigung der Stadt belegen.

    Mittelfristig soll in einer zweiten Stufe die Möglichkeit des Einsatzes elektronischer Werbetafeln geprüft werden. Eine Projektgruppe der Verwaltung soll aufbauend auf dem Rahmenplan zum Stadtumbau 2030+ ein Gesamtkonzept erarbeiten und dann dem Gemeinderat vorlegen.

    Info: Am Donnerstag wird sich der Verwaltungsausschuss mit den Vorschlägen befassen. Eine erste Tischvorlage zum Thema hatte Oberbürgermeister Thomas Herzog vor der Sommerpause zurückgezogen und eine neue Vorlage für den Herbst angekündigt. der Ausschuss tagt ab 20 Uhr öffentlich im Schramberger Rathaus.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Seit Jahren sind dem Gemeinderat die vielen Plakate entlang der Durchfahrtsstraßen ein Dorn im Auge. Gebühren und strengere Auflagen haben bisher zu keinem durchschlagenden Erfolg geführt. Deshalb hat die Stadtverwaltung nun einen Vorschlag unterbreitet, der das Plakate-Anbringen an Laternenpfählen künftig grundsätzlich verbieten soll -mit einer Ausnahme: Geworben werden darf für überregional ausstrahlende Veranstaltungen in der Stadt Schramberg.

    Begründet wird der Vorschlag in einer Vorlage für den Verwaltungsausschuss des Gemeinderats damit, dass „im Bemühen um ein attraktives Stadtbild“ auf Wunsch der kommunalpolitischen Gremien „die Plakatierung entlang der öffentlichen Straßen und insbesondere der Ortsdurchfahrten geordnet und eingedämmt werden“ solle.

    Im Rahmen der Bewerbung für die Landesgartenschau hatte die Stadt entlang der Oberndorfer Straße den Jägerzaun abgebaut und den „Natozaun“ an der H. A. U. gekürzt.

    Der hässliche Jägerzaun ist zwar weg, aber die Plakate stören weiterhin.
    Foto: him

    Außerdem hatte der Bauhof während der Bereisung der Landesgartenschaukommission alle Plakate dort entfernt. Das habe zu einer wohltuenden Beruhigung in der Wahrnehmung des Straßenraumes geführt, heißt es in der Vorlage für den Verwaltungsausschuss. Doch kaum war die Bewerbungskommission abgereist, zierten die Plakate wieder die Strecke von der H.A.U bis zur Grüne-Baum-Kurve.

    Gebühren schrecken nicht ab

    Bisher müssen Plakatierer sich im Rathaus eine Genehmigung holen. Es gibt aber in der Satzung keine Vorgaben für die zulässige Anzahl der Plakate pro Veranstaltung. Verwaltungsintern gilt, dass für Veranstaltungen, die in Schramberg stattfinden, maximal 20, für Veranstaltungen außerhalb der Stadt zehn Plakate maximal genehmigt werden. Die Gebühren schrecken kaum ab, weil sie recht niedrig sind und es einen Freibetrag von zehn Euro gibt.

    Werbung für auswärtige Veranstaltungen überwiegt

    Was den Kommunalpolitikern auch regelmäßig sauer aufstößt, ist, dass die überwiegende Zahl von Plakaten nicht für Veranstaltungen in Schramberg sondern im weiten Umland werben. Aus einer Statistik geht hervor, dass im ersten Halbjahr 47 Plakate für Veranstaltungen außerhalb Schrambergs warben und nur 23 Plakate für Veranstaltungen in der Stadt. Auch bei den für das zweite Halbjahr schon gebuchten Plakaten überwiegen die Nicht-Schramberger Veranstaltungen mit 36 zu 23. In Rottweil sind Plakate, die für auswärtige Veranstaltungen werben, nicht zulässig.

    Im Zusammenhang mit dem Stadtumbau 2030+, der sich aus der Landesgartenschaubewerbung heraus entwickelt hat, möchte die Verwaltung „neue Impulse“ setzen und „eine nachhaltige Stärkung des öffentlichen Raumes bewirken“.
    Nach dem Motto „Weniger ist Mehr“ sie das Plakatieren einschränken beziehungsweise in zwei Stufen anders organisieren.

    Künftig auch elektronische Werbetafeln?

    Als Sofortmaßnahme soll das Plakatieren an Beleuchtungsmasten im gesamten Stadtgebiet künftig grundsätzlich nicht mehr erlaubt sein. Allerdings kann es für überregional ausstrahlende Veranstaltungen in der Stadt Schramberg zum Beispiel für Stadt- und Dorffeste, Gewerbeschauen und große Jubiläen in Einzelfall-Entscheidungen genehmigt werden, aber dann auch nur für maximal 20 Plakate.

    Straßenbanner werden nur noch für Veranstaltungen und Informationen der Stadt Schramberg, Veranstaltungen von Vereinen in Kooperation mit der Stadt und große Jubiläumsveranstaltungen von Vereinen genehmigt.

    Damit Schramberger Vereine weiter für ihre Veranstaltungen werben können, stellt die Stadt Plakatflächen „an durch Fußgänger gut frequentierten Plätzen/Straßenzügen auf“. Diese Plakataufsteller können die Vereine mit Genehmigung der Stadt belegen.

    Mittelfristig soll in einer zweiten Stufe die Möglichkeit des Einsatzes elektronischer Werbetafeln geprüft werden. Eine Projektgruppe der Verwaltung soll aufbauend auf dem Rahmenplan zum Stadtumbau 2030+ ein Gesamtkonzept erarbeiten und dann dem Gemeinderat vorlegen.

    Info: Am Donnerstag wird sich der Verwaltungsausschuss mit den Vorschlägen befassen. Eine erste Tischvorlage zum Thema hatte Oberbürgermeister Thomas Herzog vor der Sommerpause zurückgezogen und eine neue Vorlage für den Herbst angekündigt. der Ausschuss tagt ab 20 Uhr öffentlich im Schramberger Rathaus.

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