Im September 2019 hat der Gemeinderat einen Beschluss gefasst – und die Stadtverwaltung hat es bis heute nicht geschafft, diesen Beschluss umzusetzen. Nein, es geht nicht um den Bau einer neuen Sporthalle, die Sanierung eines Schulgebäudes oder einer Fußgängerzone. Es geht um das Aufstellen von ein paar Tempo-30-Schildern.
Im September 2019 hatte zunächst der Ausschuss für Umwelt und Technik darüber beraten, in welchen weiteren Straßen in Schramberg Tempo 30 gelten soll. Darunter war auch die David-Deiber Straße in Sulgen. Nach längerer Diskussion hatte der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss gefasst. Über diesen beriet eine Woche später der Gemeinderat.
Unfallträchtige Stelle
Damals hatte Stadtrat und Polizist Jürgen Moosmann berichtet er habe schon drei Unfälle an der Kreuzung mit der Steige aufgenommen. Stadträtin Tanja Witkowski erinnerte an einen Antrag ihrer SPD-Buntspechtfraktion aus dem Jahr 2018 zur Geschwindigkeitsreduzierung. Nach längerer Debatte beschloss der Rat bei 19 ja, einer Gegenstimme und vier Enthaltungen, auch in der David-Deiber Straße Tempo 30 einzurichten.
Doch seit dem 26. September ist es der Stadtverwaltung Schramberg nicht gelungen, diesen Ratsbeschluss in die Tat umzusetzen. Mehrere Nachfragen, zuletzt von Tanja Witkowski Ende November 2020 blieben ohne konkretes Ergebnis. Witkowski erinnerte in der Gemeinderatssitzung an den Beschluss vom 26. September 2019. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr meinte damals selbstkritisch: „Die Bearbeitungszeit ist zu lange.“ Sie schaute zu Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß. Als der zustimmend nickte, verkündete sie: „Das wird jetzt sofort umgesetzt.“
Schilder kommen im Januar
Nun ist das neue Jahr angebrochen und die Schilder hängen immer noch nicht. Eine Nachfrage der NRWZ bei der Stadtverwaltung brachte diese Antwort der Pressesprecherin Sabine Felker-Henn: „Wir rechnen damit, dass die Schilder noch im Laufe des Januars geliefert werden. Sobald sie da sind, wird der Bauhof sie aufstellen.“ Felker-Henn weist schließlich darauf hin, dass natürlich erst ab dann auch die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gelte.