back to top
...
    NRWZ.deNRWZ.de+"Coronaschule" in Waldmössingen: Stadt sieht Kindeswohlgefährdung

    „Coronaschule“ in Waldmössingen: Stadt sieht Kindeswohlgefährdung

    Artikel
    Kommentare
    Autor / Quelle
    Weitere Artikel
    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Schramberg. Weiterhin lassen fünf Eltern fünf Grundschulkinder nicht den normalen Unterricht in der Waldmössinger Grundschule besuchen. Und das, obwohl die Stadt Schramberg inzwischen Bußgeldbescheide wegen Verletzung der Schulpflicht erlassen hat.

    „Gegen diesen Bescheid können die Eltern Widerspruch einlegen“, so der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß zur NRWZ. Er kündigt an: „Dann geht das Ganze zum Gericht.“ Im Moment laufe aber noch die Einspruchsfrist.

    Rehfuß zweifelt allerdings an der Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Die betroffenen Eltern zeigten bisher keine Einsicht. Vier der Kinder dürften nicht zur Schule, weil die Eltern sie nicht testen lassen wollten. Ein Kind wegen der angeordneten Maskenpflicht.

    Praktisch unmöglich wäre es, die Kinder von Amts wegen der Schule zuzuführen. Das geschehe etwa, wenn ein Kind immer wieder die Schule schwänze. Das „Zuführen“ gehe nur, wenn die Eltern mitwirkten. Im Fall Waldmössingen sei das anders. Da müssten sich die Amtspersone ja Zutritt zur Wohnung beschaffen. Da gelte nun mal  das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, so Rehfuß.

    Eine andere Möglichkeit wäre, wenn das Kreisjugendamt aktiv wird. „Wir haben das Amt schon eingeschaltet – und zwar wegen Kindeswohlgefährdung.“ Seit drei Monaten hätten die Kinder nun die Schule und damit auch ihre Schulkameraden nicht gesehen.

    Schulleiterin hat sofort reagiert

    Vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) wird betont, die Waldmössinger Schulleiterin habe das Vorgehen der Eltern keineswegs geduldet. „Vielmehr hat die Schulleiterin hinsichtlich der Verletzung der Schulpflicht bei den Kindern in Waldmössingen seit Beginn des Schuljahres sehr verantwortungsvoll und im engen Austausch mit der Schulaufsicht am Staatlichen Schulamt agiert.“

    Bereits Mitte September habe sie in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Kontakt mit den Eltern aufgenommen und sie über die Schulpflicht und die Konsequenzen der Nichteinhaltung informiert. Als die Kinder immer noch nicht zum Unterricht gekommen seien, habe die Schulleiterin „umgehend das Ordnungsamt informiert und darum gebeten, Maßnahmen einzuleiten“. Das erklärt die Sprecherin des RP auf Nachfrage der NRWZ.

    Die Eltern hätten direkt zum Schuljahresbeginn angekündigt, dass sie ihre Kinder aufgrund der Test- und Maskenpflicht zuhause lassen. Ärztliche Atteste hätten sie nicht vorgelegt.

    Verletzung der Schulbesuchspflicht

    Dass die Weigerung der fünf Eltern, ihre Kinder in die Schule zu schicken, nicht geht, hat das RP ebenfalls klar gestellt: „Die Erfüllung der Schulbesuchspflicht erfolgt grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule.“ Es gebe auch keine Genehmigung zum Betreiben einer Ersatzschule als „Ableger“ der Grundschule in Schramberg-Waldmössingen durch die Schulaufsichtsbehörde. Entsprechende Anträge hätten die Eltern „nach unserer Kenntnis auch nicht gestellt“, so die Antwort auf eine Anfrage der NRWZ.

    Das RP habe die Schule gebeten, „nochmals das Gespräch mit den Eltern aufzunehmen mit dem Ziel, diese zur Einsicht zu bewegen.“ Das aber ist bekanntlich erfolglos geblieben, und das Ordnungsamt hat nun das Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Zu Plänen für eine „Freie Schule“ in Aichhalden und einen entsprechenden Antrag teilt das Regierungspräsidium knapp mit: „Nein, ein Antrag auf Schulgründung liegt nicht vor.“

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Diskutieren Sie mit!

    Hier können Sie einen Kommentar zu unserem Artikel hinterlassen.

    2 Kommentare

    2 Kommentare
    Neueste
    Älteste Meist bewertet
    Inline Feedbacks
    Alle Kommentare anzeigen
    Elizabeth
    Elizabeth
    3 Jahre her

    Das Problem habe ich auch. So wie diese 5 Verantwortungsvolle Eltern gibt nicht viel in Deutschland. Ich lasse auch niemals meine Gesunde Kinder testen und wie Idioten mit Masken von morgens bis abends verarschen wie die Menschen jeden Tag von Reptiloiden verarscht werden. Ich bin sogar selbst hellsichtig und sehe mit wem wir zu tun haben, und wie die Eltern dumm und blind deren Kinder gefährden. Ich habe auch nicht zu zahlen, denn die Virus musst mir der Richter erst mal beweisen, und mir sagen warum die Corona Symptome gleich sind mit der E-Waffen und 5G Bestrahlung. Dr Mengele, willkommen in ihr nächsten Experiment mit freiwillige vom Angst gelähmte Schafen. Die Menschen sind zu Naiv und Dumm, das hat niemand damit gerechnet. Die Schäden wird hoch sein. Es interessiert die Justiz auch nicht. Es ist aber freiwillig, niemand wurde gezwungen!

    Micha
    Micha
    3 Jahre her

    Verdrehte Welt – heute kann man sein Kind mit einem bedingt zugelassenen Gentherapeutikum zulassen oder ihm FFP2 Masken aufsetzen. Wenn sich Eltern Gedanken machen über eine gute Beschulung wird das Jugendamt eingeschaltet. Einfach nur noch KRANK !

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

    Beiträge

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    Schramberg. Weiterhin lassen fünf Eltern fünf Grundschulkinder nicht den normalen Unterricht in der Waldmössinger Grundschule besuchen. Und das, obwohl die Stadt Schramberg inzwischen Bußgeldbescheide wegen Verletzung der Schulpflicht erlassen hat.

    „Gegen diesen Bescheid können die Eltern Widerspruch einlegen“, so der Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß zur NRWZ. Er kündigt an: „Dann geht das Ganze zum Gericht.“ Im Moment laufe aber noch die Einspruchsfrist.

    Rehfuß zweifelt allerdings an der Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Die betroffenen Eltern zeigten bisher keine Einsicht. Vier der Kinder dürften nicht zur Schule, weil die Eltern sie nicht testen lassen wollten. Ein Kind wegen der angeordneten Maskenpflicht.

    Praktisch unmöglich wäre es, die Kinder von Amts wegen der Schule zuzuführen. Das geschehe etwa, wenn ein Kind immer wieder die Schule schwänze. Das „Zuführen“ gehe nur, wenn die Eltern mitwirkten. Im Fall Waldmössingen sei das anders. Da müssten sich die Amtspersone ja Zutritt zur Wohnung beschaffen. Da gelte nun mal  das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, so Rehfuß.

    Eine andere Möglichkeit wäre, wenn das Kreisjugendamt aktiv wird. „Wir haben das Amt schon eingeschaltet – und zwar wegen Kindeswohlgefährdung.“ Seit drei Monaten hätten die Kinder nun die Schule und damit auch ihre Schulkameraden nicht gesehen.

    Schulleiterin hat sofort reagiert

    Vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) wird betont, die Waldmössinger Schulleiterin habe das Vorgehen der Eltern keineswegs geduldet. „Vielmehr hat die Schulleiterin hinsichtlich der Verletzung der Schulpflicht bei den Kindern in Waldmössingen seit Beginn des Schuljahres sehr verantwortungsvoll und im engen Austausch mit der Schulaufsicht am Staatlichen Schulamt agiert.“

    Bereits Mitte September habe sie in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Kontakt mit den Eltern aufgenommen und sie über die Schulpflicht und die Konsequenzen der Nichteinhaltung informiert. Als die Kinder immer noch nicht zum Unterricht gekommen seien, habe die Schulleiterin „umgehend das Ordnungsamt informiert und darum gebeten, Maßnahmen einzuleiten“. Das erklärt die Sprecherin des RP auf Nachfrage der NRWZ.

    Die Eltern hätten direkt zum Schuljahresbeginn angekündigt, dass sie ihre Kinder aufgrund der Test- und Maskenpflicht zuhause lassen. Ärztliche Atteste hätten sie nicht vorgelegt.

    Verletzung der Schulbesuchspflicht

    Dass die Weigerung der fünf Eltern, ihre Kinder in die Schule zu schicken, nicht geht, hat das RP ebenfalls klar gestellt: „Die Erfüllung der Schulbesuchspflicht erfolgt grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule.“ Es gebe auch keine Genehmigung zum Betreiben einer Ersatzschule als „Ableger“ der Grundschule in Schramberg-Waldmössingen durch die Schulaufsichtsbehörde. Entsprechende Anträge hätten die Eltern „nach unserer Kenntnis auch nicht gestellt“, so die Antwort auf eine Anfrage der NRWZ.

    Das RP habe die Schule gebeten, „nochmals das Gespräch mit den Eltern aufzunehmen mit dem Ziel, diese zur Einsicht zu bewegen.“ Das aber ist bekanntlich erfolglos geblieben, und das Ordnungsamt hat nun das Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Zu Plänen für eine „Freie Schule“ in Aichhalden und einen entsprechenden Antrag teilt das Regierungspräsidium knapp mit: „Nein, ein Antrag auf Schulgründung liegt nicht vor.“

    image_pdfArtikel als PDF speichernimage_printArtikel ausdrucken

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]

    Das interessiert diese Woche

    [adinserter name="AnzeigenImArtikelDesktop"]