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Coronakrise: Warum die Eisdielen nun doch kein Eis mehr liefern dürfen

Ein hochemotionales Corona-Thema sind in Schramberg die Eisdielen. Nach einigem hin und her hatte die Stadt deren Schließung bekanntlich auch angeordnet, einen Außer-Haus-Lieferservice aber genehmigt, am Freitagnachmittag dann aber verboten. Wie kam es dazu?

Nach dem Freitagspressegespräch hatte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr den Lieferservice für  das „Rino“ und das neue Eiscafé „Punto Gelato“ untersagt. Hintergrund waren Fragen der Medienvertreter zu diesem Thema.

Im Februar richteten sich die neuen Betreiber mit ihrem Eiscafé am Narrenbrunnen ein. Wenige Wochen später traf sie die Coronakrise. Archiv-Foto: him

So hatte der SWR gemeldet, in Rheinland-Pfalz seien die Lieferdienste der Eisdielen  erlaubt, in Baden-Württemberg nicht. In einer Liste mit „häufig gestellten Fragen“ auf der Homepage des Sozialministerium heiße es, Lieferdienste von Eisdielen seien nicht zulässig, so die zweite Information der Pressevertreter.

OB Eisenlohr sicherte zu, das umgehend zu prüfen. Nach dem Pressegespräch hatte sich Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager an das Sozialministerium gewandt und von dort die Auskunft schriftlich erhalten, die Fachleute im Sozial- und im Wirtschaftsministerium seien der Ansicht, Eisdielenlieferservice seien nach der Verordnung nicht zulässig. Am frühen Nachmittag teilte OB Eisenlohr den Medien mit, sie habe „soeben angeordnet, dass die Lieferservices der Schramberger Eisdielen eingestellt werden“.

Diese Mail erreichte die Stadtverwaltung aus dem Sozialministerium am Freitagnachmittag. Foto: him

Auf Nachfrage erklärt Eisenlohr, sie lese die Verordnung so, dass alle Lieferdienste erlaubt seien – also auch die von Eisdielen. „Aber da wir es nun schriftlich haben, blieb mir nichts anderes übrig, als den Lieferservice zu untersagen.“ Sie selbst finde es „total schade“ und sei mit den beiden Betreibern von Rino und Punto Gelato im Kontakt, um nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen.

Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung des Wirtschaftsministeriums (Stand 03.04.2020, 17:00 Uhr). Eigentlich doch klar, oder?  Foto: him

Zum Wirrwarr und den unterschiedlichen Interpretationen meint Eisenlohr, sie wünsche sich „von Seiten des Landes mehr Klarheit, so dass Dinge in allen Kommunen dann gleich gehandhabt werden“. Die Verordnung müsse klarer formuliert und von besserer Qualität sein, denn: „Meine Mitarbeiter und ich, wir sind diejenigen, die es den Bürgern erklären müssen. Es ist einfach ärgerlich, wenn da immer wieder Nachbesserungen kommen.“

 

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