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    Corona: Kindernotbetreuung wird auch in Schramberg erweitert

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    Ab Montag, 27. April haben nach einer Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mehr Kinder einen Anspruch auf die Notbetreuung während der Corona-Krise. Sie gilt nun auch für Kinder der Klassenstufe 7. „Ich freue mich, dass wir durch die erweiterte Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 jetzt mehr Eltern bei der Kinderbetreuung entlasten können,“ sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr laut Pressemitteilung.

    Die Stadtverwaltung Schramberg hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefaßt: So gelte für die Gruppen eine Obergrenze von 50 Prozent der laut Betriebserlaubnis zulässigen Kinderzahl.  Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe aber auch reduziert werden. Wer berechtigt ist und welche Nachweise erbracht werden müssen, erläutert Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager mit Fragen und Antworten

    Wer darf sein Kind / seine Kinder anmelden?

    Familien, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. bei denen die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen. Außerdem darf keine familiäre oder anderweitige Betreuung möglich sein.

    Welche Bescheinigungen muss ich von meinem Arbeitgeber bringen?

    In der Bescheinigung muss der Arbeitgeber bestätigen, dass man mit seiner Tätigkeit unabkömmlich ist und deshalb an der Betreuung gehindert ist.

     Was ist mit Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen?

    Hier genügt eine Eigenbescheinigung.

    Können die Einrichtungen so viele Kinder aufnehmen, wie vor Corona?

    Leider nein. Die Betreuung soll weiterhin in möglichst kleinen Gruppen stattfinden. Bei den Kitas beträgt die Gruppengröße maximal die Hälfte der genehmigten Gruppengröße nach der Betriebserlaubnis, in den Schulen die Hälfte des jeweiligen Klassenteilers. Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe aber auch reduziert werden.

    Nach welchen Kriterien werden die Kinder ausgewählt, wenn sich zu viele anmelden?

    Wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, um allen berechtigten Kindern die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, werden vorrangig die Kinder aufgenommen,

    • bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist oder
    • für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder
    • die im Haushalt einer beziehungsweise eines Alleinerziehenden leben.

    Wie kann ich mein Kind/meine Kinder anmelden?

    Auf der Homepage der Stadt Schramberg unter www. schramberg.de (gelber Button Coronavirus-Info) und auf den Homepages der jeweiligen kirchlichen Träger gibt es ein Anmeldeformular zum Ausdrucken.

    Info:

    Die Anmeldung für die städtischen Kitas ist möglich bei der Stadt Schramberg, Kerstin Flaig, Hauptstraße 25, kerstin.flaig@schramberg.de  oder unter der Telefonnummer 07422/29 278. Für die kirchlichen Kindertageseinrichtungen und die Schulen, muss man sich direkt an die Einrichtung wenden, die das Kind normalerweise besucht.

     

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    NRWZ-Redaktion Schramberg
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    Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne. Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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    Ab Montag, 27. April haben nach einer Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mehr Kinder einen Anspruch auf die Notbetreuung während der Corona-Krise. Sie gilt nun auch für Kinder der Klassenstufe 7. „Ich freue mich, dass wir durch die erweiterte Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 jetzt mehr Eltern bei der Kinderbetreuung entlasten können,“ sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr laut Pressemitteilung.

    Die Stadtverwaltung Schramberg hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefaßt: So gelte für die Gruppen eine Obergrenze von 50 Prozent der laut Betriebserlaubnis zulässigen Kinderzahl.  Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe aber auch reduziert werden. Wer berechtigt ist und welche Nachweise erbracht werden müssen, erläutert Pressesprecherin Susanne Gorgs-Mager mit Fragen und Antworten

    Wer darf sein Kind / seine Kinder anmelden?

    Familien, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. bei denen die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen. Außerdem darf keine familiäre oder anderweitige Betreuung möglich sein.

    Welche Bescheinigungen muss ich von meinem Arbeitgeber bringen?

    In der Bescheinigung muss der Arbeitgeber bestätigen, dass man mit seiner Tätigkeit unabkömmlich ist und deshalb an der Betreuung gehindert ist.

     Was ist mit Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen?

    Hier genügt eine Eigenbescheinigung.

    Können die Einrichtungen so viele Kinder aufnehmen, wie vor Corona?

    Leider nein. Die Betreuung soll weiterhin in möglichst kleinen Gruppen stattfinden. Bei den Kitas beträgt die Gruppengröße maximal die Hälfte der genehmigten Gruppengröße nach der Betriebserlaubnis, in den Schulen die Hälfte des jeweiligen Klassenteilers. Aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann die Gruppe aber auch reduziert werden.

    Nach welchen Kriterien werden die Kinder ausgewählt, wenn sich zu viele anmelden?

    Wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, um allen berechtigten Kindern die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, werden vorrangig die Kinder aufgenommen,

    • bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist oder
    • für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder
    • die im Haushalt einer beziehungsweise eines Alleinerziehenden leben.

    Wie kann ich mein Kind/meine Kinder anmelden?

    Auf der Homepage der Stadt Schramberg unter www. schramberg.de (gelber Button Coronavirus-Info) und auf den Homepages der jeweiligen kirchlichen Träger gibt es ein Anmeldeformular zum Ausdrucken.

    Info:

    Die Anmeldung für die städtischen Kitas ist möglich bei der Stadt Schramberg, Kerstin Flaig, Hauptstraße 25, kerstin.flaig@schramberg.de  oder unter der Telefonnummer 07422/29 278. Für die kirchlichen Kindertageseinrichtungen und die Schulen, muss man sich direkt an die Einrichtung wenden, die das Kind normalerweise besucht.

     

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