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    Bebauungsplan Brunnen in Waldmössingen auf der Zielgeraden

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    Schramberg.  Dieser Tage lud die Waldmössinger Firma SW zum ersten Spatenstich für eine dringen erforderliche Erweiterung. Doch der dafür erforderliche Bebauungsplan „Brunnen“ wird die letzte Hürde nämlich den Satzungsbeschluss erst in der Gemeinderatssitzung am 25. Mai nehmen. Wahrscheinlich nur noch eine Formsache, denn der Ausschuss für Umwelt und Technik hat einstimmig einen entsprechenden Satzungsbeschluss empfohlen.

    Im Ausschuss für Umwelt und Technik hat Stadtplaner Joschka Joos berichtet, dass im Februar und März der Bebauungsplan offengelegt war. Es seien insgesamt sechs Stellungnahmen eingegangen, die sich aber meist durch kleinere redaktionelle Änderungen regeln ließen.

    Firmenerweiterungen ermöglichen

    Der ursprüngliche Bebauungsplan „Brunnen“ stammt aus dem Jahr 1980. Im Jahr 2002 hatte der Rat beschlossen, das Gebiet am Waldmössinger Ortsrand Richtung Seedorf zu erweitern und zu ändern. Ziel war in erster Linie, zwei ansässigen Betrieben, SW und Engeser, Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem soll ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen der Angelstraße und der Seedorfer Straße gebaut werden können. Schließlich möchte die Stadt die Mischgebiets-, Wohngebiets- und Sonderbauflächen im Norden des Gebietes neu ordnen.

    Joos berichtete, unter anderem habe die untere Naturschutzbehörde gefordert, dass die Pflegemaßnahmen im Ökokonto Brunnen angepasst und rechtlich abgesichert werden. Das werde geschehen und die Maßnahmen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert, so Joos. Das Vermessungsamt hatte ein fehlendes Grundstück in einer Auflistung entdeckt, das nun ergänzt werde. Einem Bürger schienen Leitungen nicht korrekt eingezeichnet. „Wir haben alles nochmal nachgeprüft, der Bürger hat sich getäuscht“, so Joos.

    Bei SW entsteht ein Anbau für die Montagehalle. Foto: him

    Wer muss was bezahlen?

    Ortschafts- und Gemeinderat Jürgen Kaupp (CDU) erinnerte an seine Frage im Ortschaftsrat, die Bürger hätten Sorge, dass auf sie Kosten zukommen könnten. Ob die Stadt nicht in Vorleistung gehen könnte und erst dann Rechnungen stellen, wenn tatsächlich die Bürger von der neuen Baumöglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Leiterin Baurecht Linda Niebel versicherte, es gehe bei den möglichen Nacherhebungen nur um relativ niedrige Beträge beim Abwasserbeitrag, es gehe nicht um Straßenerschließungskosten.

    Wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, dann entsteht der Nacherhebungsbeitrag. Würde die Stadt den nicht verlangen, dann verjähre der Anspruch nach vier Jahren. „Der Stadt entstünde ein Vermögensschaden, den die Gemeindeprüfungsanstalt bemängeln würde.“ Dann käme die Frage: „Wer hat es verbockt?“

    Mirko Witkowski (SPD-Buntspecht) wollte wissen, um welche Größenordnung es gehe. Niebel entgegnete, das hänge von der jeweiligen Erhöhung ab, die der Bebauungsplan für ein Gebäude im gewerblichen Bereich zulässt. Die Erhöhung steigere den Wert des Bauplatzes. Sie werde im Gemeinderat die Nacherhebung an einem Beispiel vorrechnen.

    Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erinnerte daran, dass der Ortschaftsrat das Thema vorberaten habe und die Verwaltung den Bebauungsplan „stark priorisiert“ habe, weil ein großer Arbeitgeber erweitern wolle. Der Ausschuss fasste dann einstimmig den Empfehlungsbeschluss.

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    Martin Himmelheber (him)
    Martin Himmelheber (him)
    ... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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    Schramberg.  Dieser Tage lud die Waldmössinger Firma SW zum ersten Spatenstich für eine dringen erforderliche Erweiterung. Doch der dafür erforderliche Bebauungsplan „Brunnen“ wird die letzte Hürde nämlich den Satzungsbeschluss erst in der Gemeinderatssitzung am 25. Mai nehmen. Wahrscheinlich nur noch eine Formsache, denn der Ausschuss für Umwelt und Technik hat einstimmig einen entsprechenden Satzungsbeschluss empfohlen.

    Im Ausschuss für Umwelt und Technik hat Stadtplaner Joschka Joos berichtet, dass im Februar und März der Bebauungsplan offengelegt war. Es seien insgesamt sechs Stellungnahmen eingegangen, die sich aber meist durch kleinere redaktionelle Änderungen regeln ließen.

    Firmenerweiterungen ermöglichen

    Der ursprüngliche Bebauungsplan „Brunnen“ stammt aus dem Jahr 1980. Im Jahr 2002 hatte der Rat beschlossen, das Gebiet am Waldmössinger Ortsrand Richtung Seedorf zu erweitern und zu ändern. Ziel war in erster Linie, zwei ansässigen Betrieben, SW und Engeser, Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem soll ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen der Angelstraße und der Seedorfer Straße gebaut werden können. Schließlich möchte die Stadt die Mischgebiets-, Wohngebiets- und Sonderbauflächen im Norden des Gebietes neu ordnen.

    Joos berichtete, unter anderem habe die untere Naturschutzbehörde gefordert, dass die Pflegemaßnahmen im Ökokonto Brunnen angepasst und rechtlich abgesichert werden. Das werde geschehen und die Maßnahmen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert, so Joos. Das Vermessungsamt hatte ein fehlendes Grundstück in einer Auflistung entdeckt, das nun ergänzt werde. Einem Bürger schienen Leitungen nicht korrekt eingezeichnet. „Wir haben alles nochmal nachgeprüft, der Bürger hat sich getäuscht“, so Joos.

    Bei SW entsteht ein Anbau für die Montagehalle. Foto: him

    Wer muss was bezahlen?

    Ortschafts- und Gemeinderat Jürgen Kaupp (CDU) erinnerte an seine Frage im Ortschaftsrat, die Bürger hätten Sorge, dass auf sie Kosten zukommen könnten. Ob die Stadt nicht in Vorleistung gehen könnte und erst dann Rechnungen stellen, wenn tatsächlich die Bürger von der neuen Baumöglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Leiterin Baurecht Linda Niebel versicherte, es gehe bei den möglichen Nacherhebungen nur um relativ niedrige Beträge beim Abwasserbeitrag, es gehe nicht um Straßenerschließungskosten.

    Wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, dann entsteht der Nacherhebungsbeitrag. Würde die Stadt den nicht verlangen, dann verjähre der Anspruch nach vier Jahren. „Der Stadt entstünde ein Vermögensschaden, den die Gemeindeprüfungsanstalt bemängeln würde.“ Dann käme die Frage: „Wer hat es verbockt?“

    Mirko Witkowski (SPD-Buntspecht) wollte wissen, um welche Größenordnung es gehe. Niebel entgegnete, das hänge von der jeweiligen Erhöhung ab, die der Bebauungsplan für ein Gebäude im gewerblichen Bereich zulässt. Die Erhöhung steigere den Wert des Bauplatzes. Sie werde im Gemeinderat die Nacherhebung an einem Beispiel vorrechnen.

    Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erinnerte daran, dass der Ortschaftsrat das Thema vorberaten habe und die Verwaltung den Bebauungsplan „stark priorisiert“ habe, weil ein großer Arbeitgeber erweitern wolle. Der Ausschuss fasste dann einstimmig den Empfehlungsbeschluss.

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