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Anonymer Briefeschreiber liegt ab dem zweiten Schreiben falsch

Schramberg. Ein anonymer Briefeschreiber hat der
Stadtverwaltung Schramberg in den vergangenen Wochen zusätzliche Arbeit
beschert (wir berichteten). Wie sich nun herausstellt, lag der angebliche
Beamte eines Landratsamts, der aus Schramberg stammen will, nur bei seinem
ersten Schreiben richtig. Anschließend irrte er sich gewaltig.

Am 19. Juli wandte sich die Verwaltung mit einer
Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin teilte die Verwaltung mit: „Gestern
erhielt die Stadt Schramberg eine Kopie eines an das Landratsamt Rottweil
gerichteten anonymen Schreibens. In diesem Brief wird die Rechtmäßigkeit der in
der Sitzung des Ortschaftsrats Tennenbronn am 9. Juli 2019 gefassten Beschlüsse
bezweifelt beziehungsweise in Frage gestellt. Aus Sicht des anonymen
Briefeschreibers hätte der stellvertretende Ortsvorsteher, Thomas Ernst, weder
die Sitzung einberufen noch leiten dürfen, da mit der Wahl am 26. Mai 2019 die
Amtszeit des Ortschaftsrats und der Stellvertreter geendet habe und stattdessen
bei Abwesenheit des hauptamtlichen Ortsvorstehers das an Lebensjahren älteste
Ortschaftsrat die Sitzung einberufen und leiten müssen. Der Briefeschreiber
kommt deshalb zum Ergebnis, dass die in der Sitzung getroffenen Beschlüsse rechtswidrig
seien und wiederholt werden müssten.

Die Stadtverwaltung hat den Vorgang beziehungsweise den
Vorwurf eingehend geprüft und kommt nach Abstimmung und Rücksprache mit
ausgewiesenen Kommunalrechtlern sowie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Regierungspräsidium in Freiburg zu folgendem Ergebnis:

Die Einberufung zur Sitzung durch den stellvertretenden
Ortsvorsteher, Thomas Ernst, ist rechtsfehlerfrei und nicht zu beanstanden.

Die Leitung der Sitzung durch den stellvertretenden
Ortsvorsteher, Thomas Ernst, bis einschließlich des Tagesordnungspunkts 4 „Verpflichtung
der neuen und wiedergewählten Ortschafsräte“ ist rechtskonform und nicht zu
beanstanden.

Die Sitzungsleitung ab TOP 5 „Vorschlag zur Wahl der beiden
Stellvertreter der/des Ortsvorstehers/in“ hätte vom an Lebensjahren ältesten
Mitglied des Gremiums übernommen werden müssen.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die hier in Schramberg
bislang gepflegte Praxis der konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte
nicht in allen Punkten rechtssicher sein könnte und daher rein vorsorglich
einzelne Tagesordnungspunkte der vergangenen Sitzung in einer Sondersitzung
erneut beraten werden. Obige Ausführungen gelten auch für den Ortschaftsrat
Waldmössingen.

Daher finden kommende Woche folgende öffentliche Sondersitzungen
der Ortschaftsräte statt.“ Soweit die Pressemitteilung der Stadt Schramberg.

Eine halbe Stunde vor der Sitzung des Gemeinderats der Stadt
Schramberg am Donnerstag, 25. Juli, tagten die Ortschaftsräte Tennenbronn und
Waldmössingen erneut. Die Leitung für Tennenbronn hatte Reinhard Günter (BDU),
er sich selber scherzhaft als „Ortschaftsrats-Opa“ bezeichnete. In
Waldmössingen lag diese Aufgabe bei Roland Weißer (UBL). An den ursprünglich
gefassten Beschlüssen änderte sich nichts. Diese wurden erneut gefasst. In
Tenennbronn bleibt es bei Manfred Moosmann (Freie Liste) als erstem
Stellvertreter des Ortsvorstehers und Patrick Fleig (CDU) als zweiten
Stellvertreter des Ortsvorstehers. Der bisherige Ortsvorsteher Lutz Strobel
wurde erneut nicht mehr vorgeschlagen. Die Waldmössinger Ortschaftsräte wählten
erneut Annette Jauch (UBL) als erste Stellvertreterin des Ortsvorstehers und
Adrian Schmid (UBL) als zweiten Stellvertreter des Ortsvorstehers.

Auf Anfrage der NRWZ bei der Pressesprecherin des
Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, bestätigt die Behörde das
korrekte Vorgehen der Stadt Schramberg. In der Stellungnahme heißt es: „Nach
der regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte alle fünf Jahre müssen sich die
Gremien neu konstituieren und mit Vorschlägen für die Position des
Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin und der Stellvertreter befassen, über die
dann der Gemeinderat entscheidet. Der anonyme Briefeschreiber ist nun der
Auffassung, hierbei seien Rechtsverstöße begangen worden. Zur Rechtslage ist
anzumerken, dass die Gemeindeordnung in der Übergangszeit bis zur Ernennung der
neuen Funktionsträger unterschiedliche Formen der Aufgabenwahrnehmung vorsieht
(Wahrnehmung durch die bisherigen Amtsinhaber bzw. durch das lebensälteste
Mitglied). Der Gesamtzusammenhang der Regelungen ist etwas kompliziert, daher
kommt es für eine Beurteilung auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.

Die Stadtverwaltung Schramberg hat sich deshalb im vorliegenden Fall auch mit dem Regierungspräsidium in Verbindung gesetzt, um das weitere Vorgehen mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Das Ergebnis dieser rechtlichen Prüfung ist in der Pressemitteilung der Stadt vom 19.07.2019 zutreffend widergegeben.

Das Vorgehen der Stadt Schramberg ist daher seitens der
Kommunalaufsicht beim RP Freiburg nicht zu beanstanden.“

 

https://www.nrwz.de/schramberg/anonymer-briefeschreiber-liegt-ab-dem-zweiten-schreiben-falsch/237742