Schramberg. Der Artikel zum Aldi-Strafzettelärger diese Woche hat ein lebhaftes Echo in unserer Leserschaft ausgelöst. Manche Leserinnen und Leser finden, die Strafzettel seien gerechtfertigt, die Bedingungen seien halt so. Andere meinen, die Parkzeit sei zu kurz und sprechen von „Abzocke“. Nun hat sich auch ein Aldi-Sprecher zu Wort gemeldet.
Von „vollauf berechtigt“ bis „Frechheit“
Ein Kommentator meint, „kein normaler Mensch“ brauche mehr als 60 Minuten zum Einkaufen. Wer länger parke, zweckentfremde den Parkplatz. Eine andere Frau berichtet, sie sei mit drei körperlich und geistig behinderten Menschen dort gewesen, habe die Parkzeit um etwa 30 Minuten überschritten. Dabei dauere allein das Aus- und Einsteigen der Gruppe jeweils 20 Minuten. Michael Weißer findet es „unverschämt“, wenn man mehr als 60 Minuten dort parke. „Auch andere Personen möchten dort einkaufen.“
Tobias Grimm findet die Strafzettel seien eine „Frechheit“. Jens Storz dagegen versteht die Aufregung nicht, es hingen schließlich große Schilder auf dem Parkplatz, eine Stunde reiche locker. Gertrud K. ärgert sich: „Auch mir flatterte kürzlich ein Strafzettel über 25 Euro von Better Park ins Haus. Ich hatte die Parkzeit um 14 Minuten überschritten.“
Ein anderer Kommentator findet die „Strafe vollauf berechtigt“. Weshalb Aldi dann aber einen Gutschein anbiete, ist Siegfried Spengler „schleierhaft. Schlechtes Gewissen oder was?“ Entweder man ziehe so etwas durch oder lasse es ganz bleiben, findet er.
Wer bestimmt die Parkdauer? Wer profitiert?
Im Artikel ging es gar nicht um die Rechtmäßigkeit der Parkraumüberwachung und der Vertragsstrafen, beides ist unstrittig. Vielmehr ging es darum, wer von den Vertragsstrafen profitiert und weshalb es nicht möglich ist, die Parkzeit von einer auf anderthalb Stunden zu verlängern.
Ein Wunsch, den auch der Marktleiter gegenüber unserem Leser genannt hatte. Das würde immer noch das Dauerparkerproblem lösen und gleichzeitig die Situation entspannen.
Geld geht wohl an betterpark
Eine Leserin aus dem Rhein-Main-Gebiet hat sich in der NRWZ-Kommentarspalte gemeldet. Sie schreibt „unser Aldi“ habe keinerlei Vorteile von der Parkraumbewirtschaftung. Die Einnahmen gingen zu 100 Prozent an den Bewirtschafter. Auch ein anderer Branchenkenner hat das der NRWZ gegenüber bestätigt.
Wie es nun tatsächlich ist, hätten wir gerne von den direkt Betroffenen erfahren.
Aldi: Erste Anfrage fehlgeleitet
Auf eine erneute Nachfrage der NRWZ meldet sich ein Sprecher von Aldi-Süd und bedauert, die erste Anfrage sei falsch weiter geleitet worden.
„Über die Parkdauern entscheiden jeweils die Regionalgesellschaften“, erklärt er. Dabei verfahre man nach Erfahrungswerten. In der Nähe von Bahnhöfen gewähre man eher zwei Stunden, in Innenstadtnähe sei eine Stunde üblich. Bei den Parkzeiten richte man sich „nach den Gegebenheiten vor Ort“.
Kulanz mit 50 Prozent
Wenn ein Kunde beweisen könne, dass er tatsächlich zu diesem Zeitpunkt im Markt eingekauft habe, gewähre man aus Kulanz den Gutschein mit 13 Euro und übernehme so gut die Hälfte der Kosten.
Auf die Frage, wer die Vertragsstrafen kassiere, will sich der Aldi-Sprecher nicht äußern, er dürfe über Vertragsinterna keine Auskunft geben.
Wenig Beschwerden
Er bezweifelt Aussagen, dass sich täglich zwei bis drei Personen beim Marktleiter wegen der Strafzettel beschwerten. Nach Rücksprache mit dem Regionalleiter seien es höchstens zwei bis drei Beschwerden pro Monat.
Das sei auch nachvollziehbar, denn der Parkplatzüberwacher schicke nur einmal pro Monat seine Strafzettel weg. In Anbetracht der Anzahl der dort Parkenden hält der Aldi-Sprecher die Zahl der Beschwerden für eher niedrig.
Am späten Freitagabend hat sich Betterpark gemeldet: Ab sofort werde die Kulanzzeit auf 30 Minuten erhöht. Mehr dazu in Kürze.
Wo ist das problem? Die Parkplätze sind Privateigentum von Aldi. Die Regeln stehen klar und deutlich da. Lesen, verstehen, danach handeln. Wenn ich länger parken will oder nicht einkaufe, dann muss ich eben auf öffentliche Flächen ausweichen.
Wieso wird denn die Aussage der Behindertenbetreuerin gekürzt, dass sie da spazieren gegangen sind und damit dir Strafzettel komplett berechtigt waren?
Ein Schelm der Böses denkt…