Die Neuanschaffung von Rottweiler Hunden ist im Schweizer Kanton Zürich ab dem 1. Januar 2025 verboten. Damit reagiert der Regierungsrat des Kantons nach eigenen Angaben auf zwei aktuelle, tragische Beißvorfälle mit Rottweilern, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden. Das Verbot erfolge zum Schutz der Bevölkerung. Für Rottweiler auf Besuch soll es eine generelle Leinen- und Mauklkorbpflicht geben.
Nach einem Vorfall Ende Oktober in Adlikon, bei dem ein Rottweiler mehrere Personen, darunter zwei Kinder, verletzte, kam es Anfang Dezember in Winterthur zu einem weiteren Vorfall mit der gleichen Hunderasse, heißt es in einer Erklärung des Regierungsrats Zürich. Dieser ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Bei dem Fall in Adlikon erlitt ein fünfjähriges Kind schwere Kopfverletzungen und musste operiert werden.
In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 2009 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. „Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar“, heißt es nun in einer Mitteilung des Regierungsrats. Aus diesen Gründen werde der Rottweiler ab dem 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen.
Auf dieser Liste der verbotenen Hunde sind etwa der American Pit Bull und der American Staffordshire Terrier ebenso wie der Pit Bull und der Staffordshire Bull Terrier. Diese und sieben weitere Hunderassen zu halten oder zu züchten ist seit dem 1. Januar 2010 im Kanton Zürich verboten. Sie wiesen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial auf.
Im Kanton Zürich sind nach Behördenangaben derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation entzpreche. Für aktuelle Halterinnen und Halter dieser Rottweiler besteht die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen. Dafür ist innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einzureichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.
Zum Schutz der Bevölkerung sollen Rottweiler im Rahmen des Bewilligungsvorgangs einer Wesensbeurteilung unterzogen werden, um dessen Gefährdungspotenzial zu bewerten. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung der Halterinnen und Halter auf ihre Eignung. Bei Erfüllung aller Anforderungen können bereits registrierte Rottweiler weiterhin gehalten werden.
Regierungspräsidentin Natalie Rickli sagt dazu: „Hundehaltende tragen eine große Verantwortung und die meisten nehmen diese gut wahr. Das Rottweiler-Verbot dient als präventive Maßnahme nach schweren Vorfällen, insbesondere mit Kindern. Zusätzliche Sicherheit wird die Überprüfung der aktuellen Rottweiler-Haltenden durch das Veterinäramt geben.“
Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, sei nicht vorgesehen, dass Rottweiler eingeschläfert werden. Die Hürde für eine Euthanasie sei aus Tierschutzsicht sehr hoch, zitiert das Blatt das zuständige Veterinäramt. Nicht einmal die Ablehnung einer Haltebewilligung sei für sich ein Grund für eine Euthanasie, so die NZZ.
Wer mit einem Rottweiler im Kanton Zürich zu Besuch ist, muss den Hund ab dem kommenden Jahr an der Leine führen und ihm einen Maulkorb anlegen.