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    NRWZ.deAus der RegionZu wenig Personal und anstehende Cannabis-Freigabe: Staatsanwaltschaft Rottweil chillt nicht

    Zu wenig Personal und anstehende Cannabis-Freigabe: Staatsanwaltschaft Rottweil chillt nicht

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    Es wackelt ohnehin – das von der Bundesregierung gewollte Gesetz zur Freigabe von Cannabis. Ärzte begehren auf, die Polizei, Richter und die Opposition ohnehin. Jetzt reiht sich die Staatsanwaltschaft Rottweil in den Kanon der Kritiker ein, wenngleich indirekt, indem sie die Auswirkungen des Gesetzes in Zahlen gießt. Flapsig gesagt, finden die Anklagevertreter es gar nicht chillig. Ohnehin geht es in der Behörde offenbar alles andere als entspannt zu, wie der Jahresbericht zeigt. Es fehlt einerseits an Personal, andererseits nimmt die Zahl der Verfahren zu.

    Rottweil – Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil ist im Jahr 2023 ein erheblicher Anstieg von Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Dabei sind im Bereich der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nur 67 Prozent der vorgesehenen Stellen besetzt. Gleich in der Einleitung macht die Behörde in ihrem Bericht auf diese Diskrepanz aufmerksam. So habe die Staatsanwaltschaft Rottweil im vergangenen Jahr insgesamt 27.710 neue Ermittlungsverfahren zu bearbeiten gehabt – 2584 Verfahren mehr als im Jahr 2022. Der Anstieg der Eingangszahlen beträgt somit insgesamt 10,3 Prozent. 

    Der Schwerpunkt der staatsanwaltschaftlichen Arbeit bilden laut dem Bericht grundsätzlich die Verfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige. Die Anzahl dieser Verfahren lag im Jahr 2023 bei 16.639 (2022 waren es noch 14.389). Ein erheblicher Anstieg von 9373 auf nunmehr 9864 Fällen sei auch bei den Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter zu verzeichnen. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren gebe es dagegen einen leichten Rückgang. 

    Zum Vergleich: Im Jahr 2020 gingen 14.038 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Rottweil ein. Zudem gingen in jenem Jahr noch 8372 Verfahren gegen unbekannte Straftäter und 1343 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein.

    In 3654 Fällen erfolgte eine Anklageerhebung bei den Gerichten des Bezirks, wobei in 2479 dieser Fälle jeweils der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde. Gegen 25 Personen (2022: 17 Menschen) erfolgte die Anklageerhebung zu den Jugend- und Strafkammern des Landgerichts Rottweil, zusätzlich wurde in fünf Fällen ein Antrag auf Unterbringung im sogenannten Sicherungsverwahrung bei dem Landgericht Rottweil gestellt. Vor den Schöffengerichten der im Bezirk ansässigen Amtsgerichte wurde in 214 Fällen (2022: 207 Fälle) Anklage erhoben. 

    „In 10.642 Ermittlungsverfahren wurde das Verfahren eingestellt, davon in 5922 (Vorjahr: 5.112) gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da eine Straftat nicht festgestellt, beziehungsweise nicht nachgewiesen werden konnte“, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Bericht weiter. 1073 Verfahren seien nach Einstellung hinsichtlich einer möglichen Straftat zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeit an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben worden. 

    Von den bei den Gerichten erhobenen Anklagen wurde in insgesamt 197 Fällen eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 41 Fällen eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. In 2200 Fällen erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen seien im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. 2022 wurden insgesamt 219 Freiheitsstrafen und 2183 Geldstrafen verhängt. 

    Die Personalausstattung: unter dem Bedarf: „Die Staatsanwaltschaft Rottweil war zum Ende des Jahres 2023 mit 23 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten besetzt, davon arbeiteten sieben Staatsanwältinnen in Teilzeit“, heißt es in dem Bericht. Wegen des Verfahrensanstiegs habe der Personaldeckungsgrad bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nur noch 67 Prozent. „Bei den Staatsanwaltschaften in Württemberg betrug der Durchschnitt der Personalbesetzung im Bereich des höheren Dienstes 81 Prozent“, merkt die Behörde an. 

    Eine erhebliche Mehrbelastung erwartet die Staatsanwaltschaft Rottweil derzeit durch die anstehende Umsetzung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das zum 1. April 2024 in Kraft treten soll. Wenn der Bundesrat es heute, Freitag, nicht durch eine Anrufung eines Vermittlungsausschusses bremst. Das Gesetz soll auch Altfälle erfassen, in denen rechtskräftig Strafen verhängt wurden, sofern diese bislang nicht vollständig vollstreckt sind. Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil handelt es sich nach deren Angaben um insgesamt etwa 400 Verfahren, die überprüft werden müssen und in denen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine entsprechende Antragstellung zur Festsetzung neuer Strafen bei dem zuständigen Gericht erfolgen muss. 

    Das neue Gesetz sieht vor, dass Erwachsene künftig Cannabis in begrenzten Mengen legal konsumieren, besitzen und anbauen dürfen. Unterwegs sind 25 Gramm, zu Hause 50 Gramm erlaubt. Unter anderem die Justiz werde mit diesem Gesetz überfordert: Wegen der geplanten Amnestie von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis müssten Zehntausende Urteile neu geprüft werden, heißt es. Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, rechnet mit mehr als 100.000 Stunden Arbeit allein für die Staatsanwaltschaften. Medienberichten zufolge will Gesundheitsminister Karl Lauterbach an der Amnestieregelung festhalten: Es wäre nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen nach einer Legalisierung im Gefängnis bleiben müssten, heißt es.

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    Der Schwerpunkt der staatsanwaltschaftlichen Arbeit bilden laut dem Bericht grundsätzlich die Verfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige. Die Anzahl dieser Verfahren lag im Jahr 2023 bei 16.639 (2022 waren es noch 14.389). Ein erheblicher Anstieg von 9373 auf nunmehr 9864 Fällen sei auch bei den Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter zu verzeichnen. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren gebe es dagegen einen leichten Rückgang. 

    Zum Vergleich: Im Jahr 2020 gingen 14.038 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter bei der Staatsanwaltschaft Rottweil ein. Zudem gingen in jenem Jahr noch 8372 Verfahren gegen unbekannte Straftäter und 1343 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein.

    In 3654 Fällen erfolgte eine Anklageerhebung bei den Gerichten des Bezirks, wobei in 2479 dieser Fälle jeweils der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde. Gegen 25 Personen (2022: 17 Menschen) erfolgte die Anklageerhebung zu den Jugend- und Strafkammern des Landgerichts Rottweil, zusätzlich wurde in fünf Fällen ein Antrag auf Unterbringung im sogenannten Sicherungsverwahrung bei dem Landgericht Rottweil gestellt. Vor den Schöffengerichten der im Bezirk ansässigen Amtsgerichte wurde in 214 Fällen (2022: 207 Fälle) Anklage erhoben. 

    „In 10.642 Ermittlungsverfahren wurde das Verfahren eingestellt, davon in 5922 (Vorjahr: 5.112) gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da eine Straftat nicht festgestellt, beziehungsweise nicht nachgewiesen werden konnte“, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Bericht weiter. 1073 Verfahren seien nach Einstellung hinsichtlich einer möglichen Straftat zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeit an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben worden. 

    Von den bei den Gerichten erhobenen Anklagen wurde in insgesamt 197 Fällen eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 41 Fällen eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. In 2200 Fällen erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen seien im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. 2022 wurden insgesamt 219 Freiheitsstrafen und 2183 Geldstrafen verhängt. 

    Die Personalausstattung: unter dem Bedarf: „Die Staatsanwaltschaft Rottweil war zum Ende des Jahres 2023 mit 23 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten besetzt, davon arbeiteten sieben Staatsanwältinnen in Teilzeit“, heißt es in dem Bericht. Wegen des Verfahrensanstiegs habe der Personaldeckungsgrad bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nur noch 67 Prozent. „Bei den Staatsanwaltschaften in Württemberg betrug der Durchschnitt der Personalbesetzung im Bereich des höheren Dienstes 81 Prozent“, merkt die Behörde an. 

    Eine erhebliche Mehrbelastung erwartet die Staatsanwaltschaft Rottweil derzeit durch die anstehende Umsetzung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das zum 1. April 2024 in Kraft treten soll. Wenn der Bundesrat es heute, Freitag, nicht durch eine Anrufung eines Vermittlungsausschusses bremst. Das Gesetz soll auch Altfälle erfassen, in denen rechtskräftig Strafen verhängt wurden, sofern diese bislang nicht vollständig vollstreckt sind. Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil handelt es sich nach deren Angaben um insgesamt etwa 400 Verfahren, die überprüft werden müssen und in denen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine entsprechende Antragstellung zur Festsetzung neuer Strafen bei dem zuständigen Gericht erfolgen muss. 

    Das neue Gesetz sieht vor, dass Erwachsene künftig Cannabis in begrenzten Mengen legal konsumieren, besitzen und anbauen dürfen. Unterwegs sind 25 Gramm, zu Hause 50 Gramm erlaubt. Unter anderem die Justiz werde mit diesem Gesetz überfordert: Wegen der geplanten Amnestie von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis müssten Zehntausende Urteile neu geprüft werden, heißt es. Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, rechnet mit mehr als 100.000 Stunden Arbeit allein für die Staatsanwaltschaften. Medienberichten zufolge will Gesundheitsminister Karl Lauterbach an der Amnestieregelung festhalten: Es wäre nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen nach einer Legalisierung im Gefängnis bleiben müssten, heißt es.

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