Es geschah am 13. August vergangenen Jahres mitten in Rottweil: Ein Smart und ein Fahrrad prallten auf Höhe der Kreuzung an der Villa Duttenhofer zusammen. Ein scheinbar nur alltäglicher Unfall – bei dem dann plötzlich die Kripo ermittelte, wie die NRWZ damals früh meldete. Und zwar wegen versuchter Tötung. Jetzt wird dem Smartfahrer der Prozess gemacht.
Das war offenbar kein Kleinstunfall aus Unachtsamket – der Zusammenprall eines Smarts und eines Fahrrads an der Kreuzung Bahnhof-, König- und Stadtgrabenstraße in Rottweil. Jedenfalls verletzte sich der angefahrene Radler nur leicht, nur am Daumen. Und der Sachschaden: gering, so die Polizei. Doch steckte mehr dahinter. Absicht, vermuten die Ermittler. Jedenfalls soll direkt nach dem Zusammenprall mit dem Kleinwagen der Fahrradfahrer vor dessen Fahrer geflüchtet sein. Das berichtete eine Augenzeugin der NRWZ damals. Die Frau meinte auch: „Wann flüchtet schon mal ein Unfallopfer?” Sie hatte den Notruf abgesetzt.
Zudem sollen Worte gefallen sein, direkt an der Unfallstelle, die die angerückten Verkehrspolizisten aufhorchen und die Kollegen von der Kripo alarmieren ließen. Das bestätigte damals ein Sprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen auf Nachfrage der NRWZ.
Jetzt kommt die Sache vor Gericht. Die Erste Große Strafkammer des Rottweiler Landgerichts verhandelt ab Montag, 9 Uhr ein Verfahren gegen einen zur Tatzeit 41-jährigen Deutschen wegen versuchten Totschlags, in Tateinheit mit gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an jenem 13. August gegen 9.30 Uhr in Rottweil mit seinem Wagen sein auf einem Fahrrad fahrendes Opfer absichtlich angefahren zu haben, um es zu töten. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass der 42-jährige Fahrradfahrer seine Tochter vergewaltigt und geschwängert habe. Der Vater habe sich rächen wollen.
Diese Tochter soll während des Angriffs im Smart gesessen haben, als Beifahrerin. Sie war schwanger.
Das Opfer, das der 41-Jährige zufällig getroffen hatte und das bei dem Angriff vom Fahrrad stürzte, erlitt lediglich Prellungen und Abschürfungen. Das Fahrrad wurde beschädigt.
Die Verhandlung ist auf drei Tage angesetzt. Es sind ein Nebenkläger, drei Sachverständige und acht Zeugen geladen.