Seit ein paar Wochen steht ein Wohnanhänger in der viel befahrenen Tuttlinger Straße in Rottweil. An sich nicht meldenswert, an sich ein chinesischer Sack Reis – aber er parkt halt schon ganz schön im Weg. Tausende Auto- und vor allem Lkw- und Busfahrer müssen wegen der Kiste bremsen. Wir wollten wissen, warum der Anhänger da so steht.
Wem das Gefährt gehört? Das ist schnell geklärt, schon im Vorbeifahren. Denn es steht drauf: einem gewissen Dieter E. Albrecht. Darauf weist eine auf dem Hänger abgedruckte Internetadresse hin. Und das Nummernschild erzählt davon, was der Anhänger offenbar mal gewesen ist: ein Werbemobil für die Freien Wähler anlässlich der Landtagswahl 2016. Sie holten damals landesweit 0,9 Prozent der Stimmen. In Rottweil rangieren sie unter „Sonstige“, ihre Kandidatin, Carmen Spiegelhalder-Schäfer, schaffte es auf überdurchschnittliche 1,2 Prozent der Stimmen. Aber wir schweifen ab.
Der Anhänger, hübsch sauber gegenüber einer Tankstelle an den Gehwegrand geparkt, behindert auf der viel befahrenen Tuttlinger Straße durchaus den Verkehr. Fast alle, die jedenfalls während der Rushhour gegen 16 Uhr an diesem Mittwoch stadteinwärts vorbeiwollen, müssen bremsen und ausweichen, viele auf die Gegenspur, über den Mittelstreifen. Und die entgegenkommenden müssen Platz machen.
Einer scheint das genau so zu wollen: Dieter E. Albrecht. Man kennt ihn in der Stadt: 54 Jahre alt, Unternehmer, Ex-Stadtrat der Freien Wähler und Ex-Bürger- und Oberbürgermeisterkandidat. Nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtrat und seinem Rückzug aus dem ehrenamtlichen öffentlichen Leben 2015 ist es ruhig um ihn geworden. Würde da nicht immer wieder dieser Anhänger im Weg stehen und an ihn erinnern.
Zunächst einmal zur Gesetzeslage
Wir haben ihn gefragt, warum der Wohnwagen da so abgestellt worden ist. Albrecht zeigt sich gewappnet. Er antwortet ausführlich und zunächst zum Hintergrund:
Vorausgeschickt: Es handelt sich um ein zugelassenes, versteuertes und versichertes Fahrzeug, welches als Hänger in der Gewichtsklasse unter 2 Tonnen 14 Tage ohne Zugfahrzeug davor (mit unbegrenzt und unbeleuchtet) beleuchtet an jeder innerstädtischen Straße geparkt werden darf, wo es nicht verboten ist, sofern 3,05 Meter zum nächsten Fahrbahnrand, zur nächsten durchgezogenen Linie bzw. zum nächsten Fahrzeug noch an Durchfahrt etc. frei bleiben bzw. es nicht auf Schachtdeckeln oder auf der Höhe von Richtungspfeilen steht, um die wesentlichen Bedingungen für einwandfreies Parken mal herauszustellen. Siehe auch StVO mit Kommentaren.
Dann wäre das mal klar.
Wie lange steht der Anhänger schon da?
Die NRWZ hatte vermutet, dass das Ding so schon monatelang in der Tuttlinger Straße steht. Das weist Albrecht zurück: „Der Wohnwagen parkt nicht monatelang in der Tuttlinger Straße“, sagt er. „Er parkt dort seit wenigen Wochen und wird spätestens alle 14 Tage ‚umgestellt'“ (was sich von den Zeitangaben her ein bisschen beißt, Anm. des Verfassers). Albrecht erwägt aber, das Gefährt dort stehenzulassen, „da mir der Parkplatz gefällt und mutmaßlich keine Anwohner sich gestört fühlen.“ Das wäre ihm aber egal, denn es wäre nach seinen Worten „rechtlich irrelevant“.
Vorher parkte der Wohnwagenanhänger laut Albrecht wochenlang in der Schramberger und der Hausener Straße. Davor parkte er jahrelang in der oberen Heerstraße. Die NRWZ erinnert sich: oben, auf Höhe des Schulzentrums, stand der Anhänger. Lange. Das stimmt.
Ein Synonym für Parkplatznot?
Das fiel auch der Ordnungsbehörde auf. Die habe Albrecht „nach Jahren gebeten, die obere Heerstraße möglichst nicht mehr zu nutzen, da mein Fahrzeug im Stadtrat wohl zum Synonym für die Parkplatznot an den Schulen wurde, nachdem das Edith-Stein-Institut dort geöffnet hatte“, wie er erzählt. Er habe also für einen Stellplatzmangel gesorgt. „Das ist natürlich ein Witz, denn das eine Fahrzeug macht diese Not nicht“, antwortet der Ex-Stadtrat.
Albrecht, der frühere Kommunalpolitiker, sieht das so: „Es handelt sich wohl eher um eine verfehlte Verkehrs- und Parkraumpolitik des Rates. Man kann nicht mit grüner Ideologie keine Parkplätze wollen, um die Menschen in den ÖPNV oder auf das Fahrrad zu zwingen und verkennen, dass dies die erwachsenen Schüler wie auch die Lehr- und Verwaltungskräfte, teils von auswärts, auch mit ungünstigen ÖPNV-Anbindungen, einfach nicht tun.“ Da sei es einigen Räten der CDU und von den Grünen „gerade recht“ gewesen, mit dem Finger auf sein Fahrzeug zeigen zu können, „um vom eigenen politischen Versagen ablenken zu können.“ Also „idealerweise auch noch auf das vom ‚Dieter E. Albrecht'“, wie er ergänzt. Mutmaßlich wohl darum wissend, dass sich an ihm die Geister scheiden. Und das mit einem Lächeln in Kauf nehmend.
Stellplatz mit „hoher sozialer Kontrolle“ gesucht
Die Parkplätze für seinen Wohnanhänger sucht sich Albrecht nach eigenen Angaben danach aus, „wo viel Verkehr ist, damit eine hohe ’soziale‘ Kontrolle stattfindet.“ Das versuchen wir mal einzuordnen. Unter „sozialer Kontrolle“ versteht man „jene Prozesse und Mechanismen, mit deren Hilfe eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zu Verhaltensweisen zu bringen, die im Rahmen dieser Gesellschaft positiv bewertet werden.“ Soll der Anhänger den Verkehr bremsen? Raser behindern? Steckt also ein erzieherischer Aspekt dahinter? Das haben wir Albrecht gefragt.
Nichts mit Raser bremsen: Er suche „bevorzugt Parkmöglichkeiten“, bei welchen „möglichst wenig Behinderung und in der Regel Begegnungsverkehr gegeben ist“, erklärt Albrecht. „So auch in der Tuttlinger Straße, wo bequem zwei Busse, oder zwei Pkw zuzüglich Fahrradfahrer auf dem gegenüberliegenden Fahrradstreifen problemlos mit 50 Kilometern pro Stunde begegnend neben meinem Wohnwagen noch vorbeikommen“, ergänzt er. Pkws müssen nach seinen Worten „noch nicht einmal die Mittellinie beim Vorbeifahren überfahren“. Viele tun’s.
„Soziale Kontrolle“ meint demnach, dass der Wohnwagen de facto fast immer unter Kontrolle oder Beobachtung steht, entweder durch Anwohner und/oder durch rund um die Uhr vorbeifahrende Fahrzeuge. „Damit minimiert sich die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls oder Einbruchs“, so Albrecht. „An üblichen Wohnwagenparkplätzen oder etwa auf dem Stadionparkplatz und sowieso in Gewerbegebieten“, ergänzt er, „ist das Risiko vielfach höher, auch wenn mein Wohnwagen mehrfach gegen Diebstahl gesichert ist“. Drinnen sei „außer etwas Kaffee, Nudeln, Pesto und einigen Gewürzen sowie Plastikgeschirr ohnehin nichts zu holen“, ergänzt Albrecht. Und trotzdem würden solche Fahrzeuge immer wieder Ziel von sinnlosen, nur Schaden verursachenden Einbrüchen.
„Hier war ich schon“
Der Anhänger weist übrigens auch darauf hin, wo Dieter E. Albrecht – das E steht für Edwin – beziehungsweise sein Anhänger überall schon gewesen ist. Orangefarbene Punkte zeigen auf einer stilisierten Europakarte vor allem Stellen in Frankreich, Italien, der Schweiz und Österreich.
Er ist also viel unterwegs mit seinem Gefährt. Daher hat es die vergangenen Jahren nicht so sehr gestört. „Zu Corona-Zeiten fällt das Fahrzeug nun etwas mehr auf, da ich nicht auf meine durchschnittlichen 100 Tage Reisezeit komme“, so Albrecht.
Darauf, dass sein Wohnanhänger aber kein Werbefahrzeug ist, legt der reisende Unternehmer Wert. „Hänger welche zu Werbezwecken im öffentlichen Raum abgestellt werden“, erklärt Albrecht, „benötigt der Besitzer eine Genehmigung zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. Ansonsten darf dieses Werbefahrzeug überhaupt nicht öffentlich geparkt werden.“
Jetzt behindert „Er“ den Verkehr in der Stadion-Strasse. Er??? Der Hänger oder sein Besitzer. Kann sich jeder aussuchen.
Und den Überraschungspreis: Darf „Er“ sich in Haare……
Worauf beziehen Sie sich?
Peter Arnegger, auf den Hänger und seinen Besitzer.
Im übrigen darf man einen Anhänger ohne Zugfahrzeug max. 14 Tage auf einer öffentlichen Strasse parken.
Uwe M. – ja, genau, ich halte mich an die Regeln der StVO!
Und, auch wo „er“ jetzt steht behindert „es“ nicht. Begegnungsverkehr von z. B. Bussen ist problemlos möglich.
Wo parkt das Fahrzeug jetzt?
Und:
Was soll mit dem „Code“ des neuen amtlichen Zulassungs-Kennzeichen für die baldige Zukunft ausgesagt werden?
Wer beides zuerst richtig beantwortet, erhält einen Überraschungspreis!
Nein Herr Topspindoctor, es ist genau richtig und wichtig das die NRWZ dieses Ärgernis aufgegriffen hat und darüber berichtet. Es ist ein Unding und an Impertinenz kaum zu überbieten was dieser Herr Albrecht da macht. Er stellt seinen Wohnwagen praktisch einfach auf eine der meist befahrenen Straßen Rottweils ab aus persönlichen oder poilitischen Gründen die kein Mensch nachvollziehen kann und nimmt damit in Kauf das irgendwann mal jemand draufbrummt der nicht rechtzeitig aufpasst. Was ist wenn Menschen (Kinder) dabei verletzt werden? Im Schulbus ect.pp Kann dieser Herr dann das verantworten? Jedesmal wenn LKW´s, Busse, PKW´s da abbremsen müssen und ausscheren entsteht eine Gefahrenlage! Klimaschädlich ist es auch noch wenn hier jedesmal wieder angefahren wird und Schadstoffe vermehrt ausgestoßen werden.
Es gibt das gleiche Ärgernis in Bühlingen wo auch ein selbstgerechter Anwohner einfach seit Jahren sein Anhänger auf der Durchgangsstraße parkt (angeblich um eine natürliche Verkehrsberuhigung zu erzwingen) und keiner tut was . Dieser Fall ist bekannt bei der Behörde aber die greift nicht ein. Ich verstehe nicht warum man in diese Gefahren kaltlächelnd in Kauf nimmt. Ein Unding! Hier muss dringend etwas getan werden von der Behörde! Noch etwas Herr A. Es interessiert wirklich niemanden wo Sie schon überall waren. Gute Reise.
Herr Bornfleth, kennen Sie die STVO? Anscheinend nicht. Sowohl der Anhänger in Bühlingen (bestätigt durch die Stadt Rottweil) als auch der Wohnwagen stehen korrekt und erlaubter weise. Sollten Sie sich über etwas aufregen wollen, dann vielleicht über Gehwegparker? Aber sie sollten Menschen nicht das Recht absprechen, STvO-konform zu parken. Und wenn der Gemeindevollzugsdienst Zeit hat, findet er sicher das eine oder andere Auto dass nicht STVO-konform parkt. So als kleiner Tipp.
Wir haben mal bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Bürgermeister Dr. Christian Ruf über Albrechts Anhänger in der Tuttlinger Straße: „Das Parken an dieser Stelle ist erlaubt, der Anhänger steht entsprechend den Regeln der StVO. Auch in der Vergangenheit standen dort immer wieder parkende Fahrzeuge.“
Und zu dem zweiten angestellten Anhänger in Bühlingen: „Auch die Situation in der Stadionstraße ist uns bekannt. Das Parken ist dort aber grundsätzlich nach der StVO ebenfalls gestattet.“
Bei dem geparkten Anhänger in der Stadionstraße dürfte es sich um eine Art „legale Notwehr“ des Anwohners handeln. So wird der Verkehr, der vom Rottenmünster kommt, eingebremst und kann nicht so einfach mit quietschenden Reifen ums Eck pfeifen und mit Vollgas den Berg hoch brettern. Den Anhänger kann man übrigens sogar über Google Earth auf der Satellitenaufnahme sehen, so lange steht der schon da.
Mit legalem Parken kann man auch Werbung machen: Fährt man die Stadionstraße stadteinwärts, so steht kurz vor dem Kreisverkehr rechts oft ein Kleinwagen mit einem Hinweis auf eine bekannte Rottweiler Anwaltskanzlei, absolut gesetzeskonform, wie man es von einem Anwalt auch erwarten kann! Diese Methode ist mir schon öfters aufgefallen, keine Rottweiler Erfindung. Dennoch muß die Frage erlaubt sein, ob ohnehin knapper öffentlicher Parkraum für Werbung da ist!
Grundsätzlich ist es so, dass wenn ein Fahrzeug zur Werbung am Strassenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen gezielt positioniert wird, es eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist. Das gilt z. B. auch für Privatfahrzeuge mit Verkaufsschild in der Scheibe.
Weiterhin dürfen Hänger ohne Zugfahrzeug nur sicher (ist schwer bei ungebremsten Hängern) und vor allem nur beleuchtet geparkt werden.
Thomas Bornfleth, mich interessiert es, wo ich schon überall war. Und, Camper Freunde. Deshalb hoffe ich, dass noch dieses und die nächsten Jahre ganz viele kleine orange Punkte auf diese Europakarte kommen.
Der Artikel wurde übrigens nicht von mir initiiert. Es war eine Presseanfrage von Peter Arnegger. Nachdem das Fahrzeug zulässig seit über 6 Jahren in Rottweil parkt, hat es der Bote im Februar und die NRWZ jetzt bemerkt. Warum nicht schon 2014 verstehe ich selbst nicht.
Und, es scheint weder das Problem des Hängers zu sein, noch einer echten Behinderung (Ihre Beispiele an Gefährdungen sind an den Haaren herbeigeführt und treffen auf abertausende korrekt geparkten Fahrzeuge zu). Hier geht es mutmasslich um den Eigentümer. Denn, einige andere Hänger, Wohnmobile, Transporter und LKW über 3,5 t in der Stadt scheinen niemanden zu interessieren.
Nein. Mich hat der Hänger persönlich nie interessiert, weil er bislang nach meiner Auffassung nicht im Weg gestanden hat. In der Tuttlinger Straße, gegenüber der Aral-Tankstelle, steht vor allem beim aktuellen Verkehrsaufkommen alles im Weg, was dort rechts geparkt ist (nach meinem Empfinden, jedenfalls). Stadteinwärts überqueren Autofahrer wegen des Hängers um 20, 30 Zentimeter die Mittellinie, wenn sie dran vorbeikommen wollen. Deshalb weichen entgegen Kommende stadtauswärts nach rechts aus, auf den Angebotsstreifen für Fahrradfahrer. Es geht nach meinem Verständnis eng zu.
Weil aber stadteinwärts nahezu alle Fahrzeuge vor dem Hänger abbremsen mussten, und das teilweise stark, hatte ich den Endruck, das Fahrzeug wäre zur Verkehrsberuhigung genau dort abgestellt worden. Und deshalb habe ich die Nachfrage beim Hängerhalter gestartet. Dass es sich bei diesem um einen stadrtbekannten, auffälligen Bürger handelt, war zweitrangig, stützt die Geschichte aber natürlich.
Da zeigt das NRWZ-Video ein ganz anderes Bild. Danke dafür!
Egal in welcher Sequenz ist sehr gut zu erkennen, dass selbst bei allen gefilmten Lkw und massivem Gegenverkehr keinerlei Behinderung da ist.
An der Stelle wo er jetzt steht kommen auch alle bei Gegenverkehr vorbei und auch diesmal ragt mein Fahrzeug nicht weiter in die Fahrbahn rein als ein „Bulli“, SUV etc. samt Aussenspiegel.
https://youtu.be/wrW6fW2WmRU
„Sack Reis“ war wohl die sehr passende selbstgegebene Anmerkung. Die NRWZ priorisiert hier mal wieder die allerwichtigsten Themen und recherchiert haarscharfe Hintergrundstories. So ist das mit dem Sommerloch, oder sollte das in diesem Fall besser Sommerschlagloch genannt werden? Übrigens, vor kurzem ist einer anderen vermutlich prominenten Person eine Gurke aus der Einkaufstasche gefallen – nur so als Hinweis, falls die wirklich wichigen Recherethemen ausgehen sollten …
„Tue gutes und sprich davon.“
Aus dem ehrenamtlichen, öffentlichen Leben habe ich mich nicht zurückgezogen, nur aus dem politischen. Derzeit würde sich das beisssen mit meiner Work-Life-Holiday-Balance.
Beim Ökumenische Kinder- und Jugendförderung e. V. bin ich als ehrenamtlicher Betriebswirt im Vorstand tätig (Lohnsumme des e. V. 1,5 Mio. €/Jahr). Weiterhin als Vorsitzender im TanzSportClub VS e. V. als auch bei der Stiftung Rottweiler Bürger in Not. Soweit zur Berichtigung.
Ansonsten halte ich die Einleitung bzgl. der FREIE WÄHLER für schlechten, diskreditierenden, journalistischen Stil, da die Hintergründe dazu fehlen und es mit der Sache nichts zu tun hat.
„… das Nummernschild erzählt davon, was der Anhänger offenbar mal gewesen ist: ein Werbemobil für die Freien Wähler anlässlich der Landtagswahl 2016.“
Ich finde, dass der Bezug hergestellt ist.