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    NRWZ.deRottweilWahl zum Rottweiler Bürgermeister: Drei sind im Rennen, davon eine Frau

    Wahl zum Rottweiler Bürgermeister: Drei sind im Rennen, davon eine Frau

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    Rottweil. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil wählt am kommenden Mittwoch, 19. April 2023, in öffentlicher Sitzung ab 17 Uhr einen neuen Ersten Beigeordneten (Bürgermeister). Für die Nachfolge von Dr. Christian Ruf, der im Oktober 2022 zum Oberbürgermeister gewählt wurde, sind noch zwei Kandidaten und eine Kandidatin im Rennen: Ines Gaehn (Rottweil), Ralf Sulzmann (Seitingen-Oberflacht) und Martin Weiss (Rottweil). 

    Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 27. Februar 2023 gingen insgesamt zehn Bewerbungen ein. Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber wurden daraufhin eingeladen, sich in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Gemeinderat am 15. beziehungsweise 22. März 2023 vorzustellen. Fünf Personen haben jedoch im Vorfeld ihre Bewerbungen zurückgezogen. Nachdem sich die fünf Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt hatten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. März entschieden, dass sich folgende drei Personen in öffentlicher Sitzung am 19. April vorstellen und zur Wahl stellen können:

    • Ines Gaehn (Rottweil)
    • Ralf Sulzmann (Seitingen-Oberflacht)
    • Martin Weiss (Rottweil)

    „Die Mitglieder des Gemeinderats haben die Auswahl zwischen drei Bewerberinnen und Bewerbern, uns erwartet also eine spannende Wahl“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf. 

    Die persönliche Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Redezeit beträgt jeweils zehn Minuten. Anschließend haben die Mitglieder des Gemeinderats die Möglichkeit, Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellen.

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

    INFO: In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern können, in Stadtkreisen müssen als Stellvertreter des (Ober-) Bürgermeisters Beigeordnete bestellt werden. Beigeordnete sind hauptamtliche Beamte auf Zeit, ihre Amtszeit beträgt acht Jahre  (§ 50 Abs. 1 GemO). Gewählt werden die Beigeordneten vom Gemeinderat. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen führt der Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Die Wahl ist in der Gemeindeordnung geregelt (§ 37 Abs. 7).

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    2 Kommentare

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    Lou Weber
    Lou Weber
    1 Jahr her

    Aus 10 Bewerbern kommen 2 fähige Praktiker und eine äh whatever unten aus dem Sieb raus. Ich habe so ein Gefühl, wer es wird. Ich hoffe, das Gefühl trügt mich.

    Eine Frau, die Sauf- und Schmuseparties im Kraftwerk organisieren kann und sonst nichts vorzuweisen hat. Keinerlei Verwaltungs- oder Rechtsstudium. Keine Stadtplanung, keine Architektur, kein Bau. Keine Verwaltungserfahrung, ach doch, ist ja zufällig in die Stadtverwaltung reingerutscht und aus der Not raus dann mit Strippenziehen und Glück übergangsweise auf den Nichtskönnerstuhl Wifö gesetzt worden. Und dann nach einem halben Jahr ab in die freie Wirtschaft, da sogar der Nichtstun-Job ihr nicht passte.

    Ich kann mich Matthias nur anschließen, was für ein Lebenslauf… Wahnsinn.

    Ich hoffe, der Kelch geht an uns vorbei und ihr Wirken bleibt auf die Lärmkneipe Onkel Rudi und Fa. Sülzle beschränkt.

    Matthias
    Matthias
    1 Jahr her

    Will sich der Gemeinderat lächerlich machen, dann wählt er die Quotenfrau Gaehn.
    Was für ein Lebenslauf, hat sie uns Rottweiler schon einmal nach einem halben Jahr im Stich gelassen nachdem sie den Job von Lomsky übernommen hat. Dann zu Sülze und hier kündigt sie auch wieder nach ganzen 2 Jahren…Wie lange macht sie den Job diesmal?

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 27. Februar 2023 gingen insgesamt zehn Bewerbungen ein. Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber wurden daraufhin eingeladen, sich in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Gemeinderat am 15. beziehungsweise 22. März 2023 vorzustellen. Fünf Personen haben jedoch im Vorfeld ihre Bewerbungen zurückgezogen. Nachdem sich die fünf Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt hatten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. März entschieden, dass sich folgende drei Personen in öffentlicher Sitzung am 19. April vorstellen und zur Wahl stellen können:

    • Ines Gaehn (Rottweil)
    • Ralf Sulzmann (Seitingen-Oberflacht)
    • Martin Weiss (Rottweil)

    „Die Mitglieder des Gemeinderats haben die Auswahl zwischen drei Bewerberinnen und Bewerbern, uns erwartet also eine spannende Wahl“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf. 

    Die persönliche Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Redezeit beträgt jeweils zehn Minuten. Anschließend haben die Mitglieder des Gemeinderats die Möglichkeit, Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellen.

    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

    INFO: In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern können, in Stadtkreisen müssen als Stellvertreter des (Ober-) Bürgermeisters Beigeordnete bestellt werden. Beigeordnete sind hauptamtliche Beamte auf Zeit, ihre Amtszeit beträgt acht Jahre  (§ 50 Abs. 1 GemO). Gewählt werden die Beigeordneten vom Gemeinderat. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen führt der Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Die Wahl ist in der Gemeindeordnung geregelt (§ 37 Abs. 7).

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