Wahl zum Rottweiler Bürgermeister: Drei sind im Rennen, davon eine Frau

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Rottweil. Der Gemeinderat der Stadt Rottweil wählt am kommenden Mittwoch, 19. April 2023, in öffentlicher Sitzung ab 17 Uhr einen neuen Ersten Beigeordneten (Bürgermeister). Für die Nachfolge von Dr. Christian Ruf, der im Oktober 2022 zum Oberbürgermeister gewählt wurde, sind noch zwei Kandidaten und eine Kandidatin im Rennen: Ines Gaehn (Rottweil), Ralf Sulzmann (Seitingen-Oberflacht) und Martin Weiss (Rottweil). 

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 27. Februar 2023 gingen insgesamt zehn Bewerbungen ein. Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber wurden daraufhin eingeladen, sich in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Gemeinderat am 15. beziehungsweise 22. März 2023 vorzustellen. Fünf Personen haben jedoch im Vorfeld ihre Bewerbungen zurückgezogen. Nachdem sich die fünf Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt hatten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. März entschieden, dass sich folgende drei Personen in öffentlicher Sitzung am 19. April vorstellen und zur Wahl stellen können:

  • Ines Gaehn (Rottweil)
  • Ralf Sulzmann (Seitingen-Oberflacht)
  • Martin Weiss (Rottweil)

„Die Mitglieder des Gemeinderats haben die Auswahl zwischen drei Bewerberinnen und Bewerbern, uns erwartet also eine spannende Wahl“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Ruf. 

Die persönliche Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Redezeit beträgt jeweils zehn Minuten. Anschließend haben die Mitglieder des Gemeinderats die Möglichkeit, Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

INFO: In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern können, in Stadtkreisen müssen als Stellvertreter des (Ober-) Bürgermeisters Beigeordnete bestellt werden. Beigeordnete sind hauptamtliche Beamte auf Zeit, ihre Amtszeit beträgt acht Jahre  (§ 50 Abs. 1 GemO). Gewählt werden die Beigeordneten vom Gemeinderat. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen führt der Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Die Wahl ist in der Gemeindeordnung geregelt (§ 37 Abs. 7).

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.

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