„Verkehrsversuch für Roller“

80 Miet-Scooter können im April kommen

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Sie kommen. Einstimmig hat der UBV-Ausschuss des Rottweiler Gemeinderats die „Einführung eines gewerblichen E-Scooter-Verleihsystems im Rahmen des Mobilitätskonzeptes“ beschlossen (wir berichteten hier).

Rottweil – Nicht ganz so deutlich für die Roller waren die Stellungnahmen im Laufe der Diskussion. Sie reichten von heller Begeisterung bis ablehnender Skepsis – die letztlich mit dem Argument besänftigt wurde, man könne ja nach einem Jahr den Vertrag kündigen, wenn’s nicht passt. Dann seien die Scooter innerhalb eines Monats weg.

„Das Thema hat an Fahrt aufgenommen“, führte Bürgermeisterin Ines Gaehn, die am Mittwoch die Sitzungen leitete, in den Tagesordnungspunkt ein. Ihre Mitarbeiterin Miriam Ruess erläuterte dem Ausschuss dann, was nicht in der Ratsvorlage stand. Zum Beispiel, dass die Firma Zeus Scooters in Villingen einen Standort habe. Dass beispielsweise falsch geparkte Scooter innerhalb von vier Stunden nach Meldung umgeparkt werden. Die Roller sollten kein Ersatz für den öffentlichen Nahverkehr sein, betonte Bürgermeisterin Gaehn, sondern eine Ergänzung „für die letzte Meile“.

„Absolut begrüßenswert“, begann Harald Sailer (FDP) die Diskussion, „eine touristische Attraktion… Am Bahnhof ankommen und dann in die Stadt hochfahren, das ist schön“, fand er. Ergänzend wollte er auch in Wohngebieten Abstellzonen für die Scooter „und nicht vor allen Haustüren.“

Eher kritisch sah Elke Reichenbach für die Fraktion SPD+FfR die Einführung der Miet-Roller. Mit den Scootern würden kaum Autofahrten ersetzt. Fahren erst ab 18 – wie soll das kontrolliert werden? (Antwort: Mindestalter ist 14 Jahre). Und sie hatte Angst, „dass die Roller durch die Gegend fliegen.“ Für eine erste Laufzeit von einem Jahr sprach sie sich dann aber doch aus. „Verkehrsversuch für Roller“, kommentierte ihr Fraktionskollege Ralf Armleder.

„Jeder vernünftige Radfahrer hat einen Helm auf“, sagte Jürgen Mehl aus der gleichen Fraktion. „Scooter-Fahrer tragen in der Regel keinen Helm.“ Die Firma Zeus weise in ihrer App darauf hin, dass ein Helm getragen werden solle, sagte Ruess. Anmerkung der Red.: Eine Helmpflicht besteht, nicht, weil die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer ist.

Ewald Grimm (CDU) wollte unter anderem wissen, wo die Anrufe wegen der Scooter hingehen und ob die die Verwaltung zusätzlich beschäftigen (Antwort Gaehn: Es gibt eine Hotline der Firma) und wie kann man gewährleisten, dass die Scooter nicht „über die Gehwege flitzen“? Und ob man damit auch die Stadtteile erreichen könne? Zwischenruf Armleder: „Den Flugplatz“. Antwort Ruess: Die Reichweite ist 40 Kilometer, wenn der Akku aufgeladen ist.

„Wir begrüßen das“, sagte Ira Hugger (Grüne). Die Scooter könnten bei der Landesgartenschau eine „tolle Ergänzung“ im Nahverkehrs-Angebot sein. Auch ihr Fraktionskollege Frank Sucker äußerte sich positiv: Auch der ADFC, der Allgemeinde Deutsche Fahrrad-Club, sei für diese Scooter. Mit diesem System werde der Sharing-Gedanke gestärkt.

Welche Höchstgeschwindigkeit haben die Scooter? Wie ist der Tarif? Wie ist die Beleuchtung? Hermann Breucha (FWV) wollte das wissen. Die Beleuchtung, so führte Ruess aus, sei eher klein, aber man sehe die Roller in der Dunkelheit. Und die neuen Modelle hätten auch einen Blinker. Der Tarif: Ein Euro für die Buchung, 28 Cent für jede Minute. Dazu gebe es für längere Nutzungszeiten eigene Tarife – 7,99 Euro je Tag, 340 für ein ganzes Jahr.

Übrigens: In der Vorlage und in der Diskussion war von „Leih-Scootern“ und einem „Verleihsystem“ die Rede. Leihen kann man die Scooter allerdings nicht, nur mieten – Leihe ist nach dem Gesetz immer kostenlos.

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken
Wolf-Dieter Bojus
Wolf-Dieter Bojus
... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

5 Kommentare

5 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen