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    Verkehrsrechtsexperte Burkard: Rottweiler Ordnungsamt hat recht

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    Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

    Im Nachgang zu unserer an sich knappen Berichterstattung über die ENRW-Stromtankstelle in der Hochbrücktorstraße Rottweil regt sich Widerstand. Unter dem Titel „Falschparker an der E-Ladesäule: Warum wird nicht abgeschleppt?“ hatten wir das Rottweiler Ordnungsamt zitiert. Strafzettel gebe es für Falschparker, abgeschleppt würde nicht, da dies unverhältnismäßig wäre. Diese Aussagen bezeichneten Leser nun als falsch. Wir haben sie deshalb einem Verkehrsrechtsexperten vorgelegt.

    Erstaunlich, mit welcher Sicherheit manche Leser Sätze wie diese formulieren:

    Die Antwort (des Ordnungsamts, Anm. d. Red.) ist leider falsch. Die Strafzettel haben keine Rechtsgrundlage, da die Beschilderung falsch (um nicht zu sagen idiotisch) ist.

    Oder wie diesen:

    Schlechter Journalismus, hier eine Drohkulisse mit falschen Fakten aufzubauen.

    Zugegeben: Das verunsichert. Nun ist das Format unseres Beitrags unter dem Titel „Falschparker an der E-Ladesäule: Warum wird nicht abgeschleppt?“ eigentlich ganz transparent. Wir reichen eine Leserfrage („Warum wird nicht abgeschleppt“) an den Adressaten weiter und veröffentlichen die Antwort. So weit, so gut.

    Das reicht manchen nicht. Einer schreibt an den Autor des Beitrags: „Warum konsultieren Sie keine rechtliche Beratung für ihren Artikel, Herr Arnegger? Eine Aussage, eine Meinung. Toll recherchiert!“ All diese Fragen und Vorwürfe kommen übrigens über die neue Zundr-App. Dort können Themen anonym diskutiert werden, abhängig vom Standort des Nutzers.

    Christof M. Burkard, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rottweil. Foto: pm

    Wir sind der Aufforderung gefolgt und haben den Fall einem Experten vorgelegt: Christof M. Burkard, Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in Rottweil. Er hat rasch und aus unserer Sicht umfassend reagiert und geantwortet.

    Schlüsseln wir das Thema in zwei Aspekte auf.

    1. Renate Glatthaar, Leiterin des Rottweiler Ordnungsamts, erklärt, abschleppen dürfe die Stadt die Fahrzeuge nicht, denn „das wäre eine unverhältnismäßige Maßnahme.”Rechtsanwalt Burkard dazu: „Die Stellungnahme von Frau Glatthaar ist richtig. Das Abschleppen ist nur dann zulässig, wenn die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, einen verkehrswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Notwendigkeit ergibt sich nur dann, wenn durch den Falschparker die öffentliche Sicherheit gestört oder gefährdet wird oder von dem Falschparker eine negative Vorbildwirkung für andere ausgeht.

      Eine Störung oder Gefährdung kann vorliegend ausgeschlossen werden, da die vom Kolbenauto zugestellte Parkfläche grundsätzlich für das Parken ausgewiesen ist, wenn auch nur zugunsten eines eingeschränkten Nutzerkreises (E-Autos). Eine negative Vorbildwirkung dürfte erst dann anzunehmen sein, wenn der Verstoß über lange Zeit andauert oder regelmäßig das gleiche Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt wird. Das ist dann aber eine Einzelfallentscheidung.

      Also bleibt festzuhalten, dass das Abschleppen unverhältnismäßig wäre, ein Bußgeld reicht zur Ahndung der Störung aus.

      Das Handeln der Stadt ist nicht zu beanstanden.“

    2. Die Beschilderung der Stadt sei „idiotisch“, so ein Zundr-Nutzer. Auf jeden Fall sei sie „falsch“.Rechtsanwalt Burkard dazu: „Interessant wäre die Klärung der Frage, ob das Verkehrszeichen rechtmäßig aufgestellt wurde. Doch selbst, wenn dies nicht der Fall wäre, würde es als Allgemeinverfügung gegenüber dem Adressatenkreis Rechtswirkung entfalten. Denn es obliegt nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer darüber zu befinden, ob ein aufgestelltes Verkehrszeichen rechtmäßig ist.

      Einen ähnlichen Fall entschied bereits das OLG Hamm (Beschluss vom 27. Mai 2014 − 5 RBs 13/14). Zwar hatte das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschilderung. Dies war aber für die Rechtskraft der aufgestellten Beschilderung unerheblich, weswegen der Falschparker für das Abstellen seines Fahrzeugs zu Recht mit einem Ordnungsgeld belegt wurde.

      Das OLG Köln hingegen geht von der Rechtmäßigkeit der Beschilderung aus und entschied, dass das Verkehrszeichen, das die Parkfläche nur für E-Fahrzeuge ausweist, rechtmäßig ist, weswegen auch der Parkverstoß zu ahnden war (OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2013 – III-1 RBs 349/13).“

    Abschließend merkt Burkard noch an, dass auch E-Autos nur für die Dauer des Ladevorgangs an einem so ausgeschilderten Platz parken dürften. „Ist der Akku voll oder wird nicht geladen“, so Burkard, „stehen diese Fahrzeuge ebenfalls widerrechtlich auf der Parkfläche – aber das ergibt sich ja für jeden ersichtlich aus dem Verkehrszeichen.“

    Um den Stellplatz *vor* der Ladesäule (im Bild rechts) geht’s. Den will die Stadt für ladende E-Autos freihalten. Foto: gg

    UPDATE 26. März, 11 Uhr: Die Diskussion geht weiter

    Der anwaltlichen Einschätzung zum Trotz: Am Morgen geht die Diskussion weiter. Ein Leser meint, das Schild dürfe nicht links des Stellplatzes stehen, also danach. Kein Schild könne rückwirkend gelten. Das erfahre man durch zwei Minuten googeln. Wörtlich meint der Mensch: 

    Thema verfehlt, Setzen, 6. Wegen Arnegger-Arroganz zum 3. mal am Thema vorbei. Für Rechtswidrigkeit sorgt der Standort des Schildes NACH der Ladesäule. Darauf geht aus gutem Grund ja keiner ein. 😋

    Man möchte ihm eigentlich auch die Zunge rausstrecken. Stattdessen denken drei Leute nochmal in Ruhe nach: Renate Glatthaar vom Ordnungsamt, Rechtsanwalt Christof Burkard und der gescholtene Journalist. Der fotografiert die Stelle wieder einmal und fragt die Experten.

    Glatthaar bestätigt: Der Platz vor dem Schild, auf dem Bild oben rechts, soll für ladende Stromer freigehalten werden. Aus ihrer Sicht ist alles okay. Im Übrigen freut man sich bei der Stadtverwaltung, dass das Schild einer juristischen Überprüfung standgehalten hat.

    Burkard erklärt: „Das Schild ist nach rechts zu drehen, also parallel zur Fahrbahn. Dann zeigt der Pfeil in die Richtung, für das es gilt.“ Ein Punkt, den ein paar Leser verinnerlichen sollten: Der Pfeil hat hier eine andere Bedeutung als etwa auf einem Halteverbotsschild. Er markiert hier keinen Anfang und kein Ende. Er weist in die Richtung, in der der beschilderte Stellplatz liegt.

    In den Worten des Rechtsanwalts: „Vorliegend ergibt das einen Pfeil nach rechts zeigend, also zum Straßenkreuz. Also gilt das Gebot für die Fläche vor dem Schild.“ 

    Für Burkard passt alles. „Üblicherweise“ steht man mit der Fahrzeugfront zur Säule hin, da die meisten Stromer den Stecker im Frontbereich haben. Damit stimme das Schild. Man müsse gedanklich „das Schild drehen, Pfeil nach rechts, dann folgen Stromsäule und Stellplatz – alles gut und richtig.“

    Und noch etwas: die ENRW zeigt sich mit der Nutzung der E-Säule in der Hochbrücktorstraße zufrieden. „Im Jahr 2017 wurde jeden 2. bis 3. Tag an der Säule getankt, insgesamt gab es 151 Ladevorgänge“, berichtet Dr. Jochen Schicht, Sprecher des Energieversorgers, auf Nachfrage der NRWZ. Die Zahlen für 2018 würden Mitte des Jahres vorliegen.

    Derweil gibt es (einige wenige) Bewertungen in einem Online-Verzeichnis für Stromtankstellen, auf das wiederum Zundr-Nutzer die NRWZ-Redaktion aufmerksam gemacht haben. Diese Bewertungen stammen größtenteils aus dem Jahr 2017 und sprechen zumeist das Eingangsproblem an – dass die Stromsäule zugeparkt sei. So meint ein Kommentator: „Eigentlich eine tolle Ladestation. Scheint aber nicht sehr zuverlässig zu sein. Ein Parkplatz scheint mindestens zugeparkt zu sein. Aber der Gehweg ist ja breit genug.” Ende Dezember 2017 schreibt ein weiterer: „Habe jetzt 1 Woche versucht an dieser Ladestation zu Laden. War bei 9 Anfahrten 8x von Verbrennern zugestellt.” Aus dem gleichen Zeitraum stammt dieser Kommentar: „Zugestellt von 2 SUV, schlecht markiert. Funktion konnte somit nicht getestet werden. Lage ist aber top, deshalb 2 Sterne.” Und ein anderer meint: „Wird wohl gerne zugeparkt. Außerdem führt ein Fahrradweg direkt vorbei – also Vorsicht beim Ein- und Ausfahren bzw. beim Aussteigen. Ansonsten gute Lage: Mitten in der Stadt mit vielen Möglichkeiten, die Zeit totzuschlagen – auch sonntags.”

    UPDATE 2. April, 15.30 Uhr: Prüfung versprochen

    Die Stadtverwaltung hat auf Nachfrage der NRWZ auf die noch offenen Fragen geantwortet – und sie verspricht, zu prüfen,. ob eine Versetzung des Schilds und das Aufbringen eines Piktogramms in Frage kommt:

    Die E-Tankstelle wurde bereits mit einer zweiten Ladebuchse ausgestattet, um bei steigendem Bedarf gegebenenfalls das Angebot erweitern zu können. Im Hinblick auf das Schild oder das Anbringen eines Piktogrammes werden wir uns die Situation in nächster Zeit gerne nochmals anschauen.“

    Zuvor hatte die ENRW, ebenfalls auf Nachfrage, bereits erklärt: Es können theoretisch zwei E-Autos parallel betankt werden, allerdings hat die Stadt bewusst nur einen Stellplatz für die E-Tankstelle ausgewiesen.“

    Info: Wer die Diskussion auf Zundr verfolgen will – hier gibt es die kostenlose App für Android und iOS.

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Das interessiert diese Woche

    Im Nachgang zu unserer an sich knappen Berichterstattung über die ENRW-Stromtankstelle in der Hochbrücktorstraße Rottweil regt sich Widerstand. Unter dem Titel „Falschparker an der E-Ladesäule: Warum wird nicht abgeschleppt?“ hatten wir das Rottweiler Ordnungsamt zitiert. Strafzettel gebe es für Falschparker, abgeschleppt würde nicht, da dies unverhältnismäßig wäre. Diese Aussagen bezeichneten Leser nun als falsch. Wir haben sie deshalb einem Verkehrsrechtsexperten vorgelegt.

    Erstaunlich, mit welcher Sicherheit manche Leser Sätze wie diese formulieren:

    Die Antwort (des Ordnungsamts, Anm. d. Red.) ist leider falsch. Die Strafzettel haben keine Rechtsgrundlage, da die Beschilderung falsch (um nicht zu sagen idiotisch) ist.

    Oder wie diesen:

    Schlechter Journalismus, hier eine Drohkulisse mit falschen Fakten aufzubauen.

    Zugegeben: Das verunsichert. Nun ist das Format unseres Beitrags unter dem Titel „Falschparker an der E-Ladesäule: Warum wird nicht abgeschleppt?“ eigentlich ganz transparent. Wir reichen eine Leserfrage („Warum wird nicht abgeschleppt“) an den Adressaten weiter und veröffentlichen die Antwort. So weit, so gut.

    Das reicht manchen nicht. Einer schreibt an den Autor des Beitrags: „Warum konsultieren Sie keine rechtliche Beratung für ihren Artikel, Herr Arnegger? Eine Aussage, eine Meinung. Toll recherchiert!“ All diese Fragen und Vorwürfe kommen übrigens über die neue Zundr-App. Dort können Themen anonym diskutiert werden, abhängig vom Standort des Nutzers.

    Christof M. Burkard, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rottweil. Foto: pm

    Wir sind der Aufforderung gefolgt und haben den Fall einem Experten vorgelegt: Christof M. Burkard, Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in Rottweil. Er hat rasch und aus unserer Sicht umfassend reagiert und geantwortet.

    Schlüsseln wir das Thema in zwei Aspekte auf.

    1. Renate Glatthaar, Leiterin des Rottweiler Ordnungsamts, erklärt, abschleppen dürfe die Stadt die Fahrzeuge nicht, denn „das wäre eine unverhältnismäßige Maßnahme.”Rechtsanwalt Burkard dazu: „Die Stellungnahme von Frau Glatthaar ist richtig. Das Abschleppen ist nur dann zulässig, wenn die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist, einen verkehrswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Notwendigkeit ergibt sich nur dann, wenn durch den Falschparker die öffentliche Sicherheit gestört oder gefährdet wird oder von dem Falschparker eine negative Vorbildwirkung für andere ausgeht.

      Eine Störung oder Gefährdung kann vorliegend ausgeschlossen werden, da die vom Kolbenauto zugestellte Parkfläche grundsätzlich für das Parken ausgewiesen ist, wenn auch nur zugunsten eines eingeschränkten Nutzerkreises (E-Autos). Eine negative Vorbildwirkung dürfte erst dann anzunehmen sein, wenn der Verstoß über lange Zeit andauert oder regelmäßig das gleiche Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt wird. Das ist dann aber eine Einzelfallentscheidung.

      Also bleibt festzuhalten, dass das Abschleppen unverhältnismäßig wäre, ein Bußgeld reicht zur Ahndung der Störung aus.

      Das Handeln der Stadt ist nicht zu beanstanden.“

    2. Die Beschilderung der Stadt sei „idiotisch“, so ein Zundr-Nutzer. Auf jeden Fall sei sie „falsch“.Rechtsanwalt Burkard dazu: „Interessant wäre die Klärung der Frage, ob das Verkehrszeichen rechtmäßig aufgestellt wurde. Doch selbst, wenn dies nicht der Fall wäre, würde es als Allgemeinverfügung gegenüber dem Adressatenkreis Rechtswirkung entfalten. Denn es obliegt nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer darüber zu befinden, ob ein aufgestelltes Verkehrszeichen rechtmäßig ist.

      Einen ähnlichen Fall entschied bereits das OLG Hamm (Beschluss vom 27. Mai 2014 − 5 RBs 13/14). Zwar hatte das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschilderung. Dies war aber für die Rechtskraft der aufgestellten Beschilderung unerheblich, weswegen der Falschparker für das Abstellen seines Fahrzeugs zu Recht mit einem Ordnungsgeld belegt wurde.

      Das OLG Köln hingegen geht von der Rechtmäßigkeit der Beschilderung aus und entschied, dass das Verkehrszeichen, das die Parkfläche nur für E-Fahrzeuge ausweist, rechtmäßig ist, weswegen auch der Parkverstoß zu ahnden war (OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2013 – III-1 RBs 349/13).“

    Abschließend merkt Burkard noch an, dass auch E-Autos nur für die Dauer des Ladevorgangs an einem so ausgeschilderten Platz parken dürften. „Ist der Akku voll oder wird nicht geladen“, so Burkard, „stehen diese Fahrzeuge ebenfalls widerrechtlich auf der Parkfläche – aber das ergibt sich ja für jeden ersichtlich aus dem Verkehrszeichen.“

    Um den Stellplatz *vor* der Ladesäule (im Bild rechts) geht’s. Den will die Stadt für ladende E-Autos freihalten. Foto: gg

    UPDATE 26. März, 11 Uhr: Die Diskussion geht weiter

    Der anwaltlichen Einschätzung zum Trotz: Am Morgen geht die Diskussion weiter. Ein Leser meint, das Schild dürfe nicht links des Stellplatzes stehen, also danach. Kein Schild könne rückwirkend gelten. Das erfahre man durch zwei Minuten googeln. Wörtlich meint der Mensch: 

    Thema verfehlt, Setzen, 6. Wegen Arnegger-Arroganz zum 3. mal am Thema vorbei. Für Rechtswidrigkeit sorgt der Standort des Schildes NACH der Ladesäule. Darauf geht aus gutem Grund ja keiner ein. 😋

    Man möchte ihm eigentlich auch die Zunge rausstrecken. Stattdessen denken drei Leute nochmal in Ruhe nach: Renate Glatthaar vom Ordnungsamt, Rechtsanwalt Christof Burkard und der gescholtene Journalist. Der fotografiert die Stelle wieder einmal und fragt die Experten.

    Glatthaar bestätigt: Der Platz vor dem Schild, auf dem Bild oben rechts, soll für ladende Stromer freigehalten werden. Aus ihrer Sicht ist alles okay. Im Übrigen freut man sich bei der Stadtverwaltung, dass das Schild einer juristischen Überprüfung standgehalten hat.

    Burkard erklärt: „Das Schild ist nach rechts zu drehen, also parallel zur Fahrbahn. Dann zeigt der Pfeil in die Richtung, für das es gilt.“ Ein Punkt, den ein paar Leser verinnerlichen sollten: Der Pfeil hat hier eine andere Bedeutung als etwa auf einem Halteverbotsschild. Er markiert hier keinen Anfang und kein Ende. Er weist in die Richtung, in der der beschilderte Stellplatz liegt.

    In den Worten des Rechtsanwalts: „Vorliegend ergibt das einen Pfeil nach rechts zeigend, also zum Straßenkreuz. Also gilt das Gebot für die Fläche vor dem Schild.“ 

    Für Burkard passt alles. „Üblicherweise“ steht man mit der Fahrzeugfront zur Säule hin, da die meisten Stromer den Stecker im Frontbereich haben. Damit stimme das Schild. Man müsse gedanklich „das Schild drehen, Pfeil nach rechts, dann folgen Stromsäule und Stellplatz – alles gut und richtig.“

    Und noch etwas: die ENRW zeigt sich mit der Nutzung der E-Säule in der Hochbrücktorstraße zufrieden. „Im Jahr 2017 wurde jeden 2. bis 3. Tag an der Säule getankt, insgesamt gab es 151 Ladevorgänge“, berichtet Dr. Jochen Schicht, Sprecher des Energieversorgers, auf Nachfrage der NRWZ. Die Zahlen für 2018 würden Mitte des Jahres vorliegen.

    Derweil gibt es (einige wenige) Bewertungen in einem Online-Verzeichnis für Stromtankstellen, auf das wiederum Zundr-Nutzer die NRWZ-Redaktion aufmerksam gemacht haben. Diese Bewertungen stammen größtenteils aus dem Jahr 2017 und sprechen zumeist das Eingangsproblem an – dass die Stromsäule zugeparkt sei. So meint ein Kommentator: „Eigentlich eine tolle Ladestation. Scheint aber nicht sehr zuverlässig zu sein. Ein Parkplatz scheint mindestens zugeparkt zu sein. Aber der Gehweg ist ja breit genug.” Ende Dezember 2017 schreibt ein weiterer: „Habe jetzt 1 Woche versucht an dieser Ladestation zu Laden. War bei 9 Anfahrten 8x von Verbrennern zugestellt.” Aus dem gleichen Zeitraum stammt dieser Kommentar: „Zugestellt von 2 SUV, schlecht markiert. Funktion konnte somit nicht getestet werden. Lage ist aber top, deshalb 2 Sterne.” Und ein anderer meint: „Wird wohl gerne zugeparkt. Außerdem führt ein Fahrradweg direkt vorbei – also Vorsicht beim Ein- und Ausfahren bzw. beim Aussteigen. Ansonsten gute Lage: Mitten in der Stadt mit vielen Möglichkeiten, die Zeit totzuschlagen – auch sonntags.”

    UPDATE 2. April, 15.30 Uhr: Prüfung versprochen

    Die Stadtverwaltung hat auf Nachfrage der NRWZ auf die noch offenen Fragen geantwortet – und sie verspricht, zu prüfen,. ob eine Versetzung des Schilds und das Aufbringen eines Piktogramms in Frage kommt:

    Die E-Tankstelle wurde bereits mit einer zweiten Ladebuchse ausgestattet, um bei steigendem Bedarf gegebenenfalls das Angebot erweitern zu können. Im Hinblick auf das Schild oder das Anbringen eines Piktogrammes werden wir uns die Situation in nächster Zeit gerne nochmals anschauen.“

    Zuvor hatte die ENRW, ebenfalls auf Nachfrage, bereits erklärt: Es können theoretisch zwei E-Autos parallel betankt werden, allerdings hat die Stadt bewusst nur einen Stellplatz für die E-Tankstelle ausgewiesen.“

    Info: Wer die Diskussion auf Zundr verfolgen will – hier gibt es die kostenlose App für Android und iOS.

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