Urteil im Dreifachmord-Prozess: Gericht rechnet nochmals mit großem Auflauf

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Wenn am kommenden Dienstag ab neun Uhr das Urteil gegen den mutmaßlichen Dreifachmörder Drazen D. gesprochen wird – Beobachter rechnen mit „Lebenslänglich“ – dann könnte es nochmal einen großen Auflauf geben. Vor allem mit vielen Journalisten rechnet die zuständige Landgerichtskammer in Rottweil. Entsprechend sind sogenannte sitzungspolizeiliche Maßnahmen angekündigt worden.

Die lebenslange Haftstrafe – vor ihr steht Drazen D. Der 41-jährige, davon gehen selbst seine beiden Verteidiger aus, hat am 14. September 2017 in Villingendorf den gemeinsamen Sohn (6), den neuen Freund seiner Ex-Partnerin und dessen Cousine erschossen. Vor dem Landgericht Rottweil geht am kommenden Dienstag der Prozess zuende. Mitte März hatte er begonnen. 

Laut Staatsanwaltschaft handelte Drazen D. damals heimtückisch, als er über die Terrasse des Hauses in Villingendorf vordrang und auf seine Opfer schoss. Und aus niedrigen Beweggründen, weshalb die Anklage auf Mord lautete. Der leitende Oberstaatsanwalt hat in seinem Plädoyer das Gericht aufgefordert, auf „Lebenslang” zu erkennen. Und zudem die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit bekäme D. nicht nach 15 Jahren die Möglichkeit, nach einer Haftprüfung freizukommen.

Ein psychiatrischer Gutachter erklärt, Drazen D. sei schuldfähig. Er habe die Morde seiner Ansicht nach bewusst und geplant begangen.

„Die Tat macht fassungslos, erschüttert auch erfahrene Verteidiger”, sagte einer der beiden Verteidiger D.s in seinem Plädoyer. Die beiden setzen allenfalls auf etwas Milde des Gerichts. Darauf, dass eine mögliche schwere Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, seine Krankheitsgeschichte und die Vorgeschichte der Tat im Urteil Berücksichtigung finde. Sie baten um eine „Strafe mit Augenmaß“. 

Drazen D. selbst sagte nicht mehr viel. Bloß: „Mehr als ‚es tut mir leid’ kann ich nicht sagen.”

Kommenden Dienstag ab neun Uhr wird die Landgerichtskammer nun ihr Urteil sprechen und anschließend begründen. Schon zu Prozessauftakt, am 16. März, hatte das Rottweiler Landgericht mit einem großen Medienrummel gerechnet. Die Kammer hatte daher beschlossen, zwar schreibenden Journalisten unbegrenzten Zugang zum Gerichtssaal bieten, nicht aber Fotografen und Kameraleuten. Deren Zahl beschränkte sie im Vorfeld, forderte sie zur Poolbildung auf. Zuschauer wurden auch eingelassen – Prozesse sind in Deutschland grundsätzlich öffentlich -, Sicherheitskontrollen aber waren angekündigt worden. 

Dies ist nun wiederum der Fall.

Auch wird es wieder einen separaten Eingang für die Besucher geben. Dazu heißt es in der Verfügung: 

Der Schwurgerichtsaal ist an den Hauptverhandlungstagen nur über das westliche Treppenhaus (Landgerichtsflügel, Seite zur Schillerstraße hin) zu erreichen. Die Haupttreppe vom 1. in das 2. Obergeschoss des Landgerichtsgebäudes ist an diesen Tagen gesperrt. Sie kann nur von Gerichtsbediensteten, den Sitzungsvertretern der Staatsanwaltschaft, den Verteidigern, den Nebenklägervertretern und den Nebenklägern, den Sachverntändigen, den Dolmetschern, den Vertretern der Medien und den Zeugen – im zeitlichen Zusammenhang vor deren Ladung – benutzt werden.

Während der Beförderung des Angeklagten im Aufzug ist dieser für die Benutzung anderer Personen qesperrt. Im Übrigen kann der Aufzug bis zum 1. Obergeschoss benutzt werden.

Hinweis: Hier finden Sie unsere Berichterstattung über den Dreifachmord von Villingendorf.

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Peter Arnegger (gg)
Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.