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    NRWZ.deRottweil"Urteil ein deutliches Zeichen gegen Selbstjustiz"

    „Urteil ein deutliches Zeichen gegen Selbstjustiz“

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    Ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, und zwei Monate Fahrverbot sowie 60 Sozialstunden, das ist die Strafe für einen 42-jährigen Mann aus einer Kreisgemeinde, der im August letzten Jahres einen Radfahrer mit seinem Smart angefahren hatte. Diesen Mann verdächtigte er, seine Tochter vergewaltigt und geschwängert zu haben.

    „Das Urteil soll ein deutliches Zeichen gegen Selbstjustiz sein“, betonte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer, diese könne nicht geduldet werden.

    Der angeklagte 42-jährige Mann stammt aus Kasachstan und hat sehr traditionelle Wertevorstellungen, das wurde auch beim Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen deutlich: Sex vor der Ehe ist undenkbar für ihn, und das war wohl auch der Grund, dass er mit der Situation seiner Tochter, die für ihn noch ein Kind war, nicht klar kam, so Münzer. Dazu kam, dass die 16-Jährige wegen der Schwangerschaft ihre Ausbildung abbrechen und Sozialhilfe beantragen musste – ein Unding.

    Außerdem hatte er sein späteres Opfer wegen Vergewaltigung angezeigt, es kam zum Prozess, doch hier gab es Diskrepanzen bei den Aussagen des Mädchens. Ein aussagepsychologisches Gutachten wurde nötig, und am Ende konnte nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden, dass es tatsächlich eine Vergewaltigung gegeben hat. Auch, dass das jung wirkende Opfer tatsächlich sogar älter als er selbst ist, habe der Angeklagte wohl nicht verwinden können, so der Vorsitzende.

    Am Morgen des Tattages musste der Vater dann mit seiner hochschwangeren Tochter zur Caritas und zum Jobcenter, um Anträge auszufüllen – offenbar war ihm das alles zuviel. Der psychiatrische Gutachter attestierte ihm für diese Phase eine Anpassungsstörung, „er war fix und fertig“, so Münzer.

    Und so habe er, als ihm der Radfahrer an der Hochbrücke entgegenkam, spontan beschlossen, auf ihn loszufahren. Dem 43-jährigen Opfer passierte nicht viel, der Mann wurde zur Seite geschleudert. „Aber die Kammer ist davon überzeugt, dass jeder weiß, dass es gefährlich ist, wenn man mit dem Auto auf einen Radfahrer zufährt.“ Das Opfer hätte schwerste Verletzungen davontragen können, meinte der Vorsitzende.

    Zugute hielt das Gericht dem Mann, dass er kurz vor dem Radfahrer gebremst hatte. Anschließend war er dann ausgestiegen und wollte den vermeintlichen Vergewaltiger seiner Tochter verprügeln, doch der konnte fliehen. Auch dass er voll geständig war und sich, wenn auch widerwillig, im Gerichtssaal bei seinem Opfer entschuldigt hatte, wirkte sich strafmildernd aus. „Die sechswöchige Untersuchungshaft hat ihn stark beeindruckt“, konstatierte Münzer. Der Mann muss nun neben 60 Soziaalstunden noch mehrere Treffen mit seinem Bewährungshelfer absolvieren, „er hat enorme Defizite, was unsren Rechtsstaat angeht“, die sollen dann aufgefüllt werden.

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    „Das Urteil soll ein deutliches Zeichen gegen Selbstjustiz sein“, betonte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer, diese könne nicht geduldet werden.

    Der angeklagte 42-jährige Mann stammt aus Kasachstan und hat sehr traditionelle Wertevorstellungen, das wurde auch beim Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen deutlich: Sex vor der Ehe ist undenkbar für ihn, und das war wohl auch der Grund, dass er mit der Situation seiner Tochter, die für ihn noch ein Kind war, nicht klar kam, so Münzer. Dazu kam, dass die 16-Jährige wegen der Schwangerschaft ihre Ausbildung abbrechen und Sozialhilfe beantragen musste – ein Unding.

    Außerdem hatte er sein späteres Opfer wegen Vergewaltigung angezeigt, es kam zum Prozess, doch hier gab es Diskrepanzen bei den Aussagen des Mädchens. Ein aussagepsychologisches Gutachten wurde nötig, und am Ende konnte nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden, dass es tatsächlich eine Vergewaltigung gegeben hat. Auch, dass das jung wirkende Opfer tatsächlich sogar älter als er selbst ist, habe der Angeklagte wohl nicht verwinden können, so der Vorsitzende.

    Am Morgen des Tattages musste der Vater dann mit seiner hochschwangeren Tochter zur Caritas und zum Jobcenter, um Anträge auszufüllen – offenbar war ihm das alles zuviel. Der psychiatrische Gutachter attestierte ihm für diese Phase eine Anpassungsstörung, „er war fix und fertig“, so Münzer.

    Und so habe er, als ihm der Radfahrer an der Hochbrücke entgegenkam, spontan beschlossen, auf ihn loszufahren. Dem 43-jährigen Opfer passierte nicht viel, der Mann wurde zur Seite geschleudert. „Aber die Kammer ist davon überzeugt, dass jeder weiß, dass es gefährlich ist, wenn man mit dem Auto auf einen Radfahrer zufährt.“ Das Opfer hätte schwerste Verletzungen davontragen können, meinte der Vorsitzende.

    Zugute hielt das Gericht dem Mann, dass er kurz vor dem Radfahrer gebremst hatte. Anschließend war er dann ausgestiegen und wollte den vermeintlichen Vergewaltiger seiner Tochter verprügeln, doch der konnte fliehen. Auch dass er voll geständig war und sich, wenn auch widerwillig, im Gerichtssaal bei seinem Opfer entschuldigt hatte, wirkte sich strafmildernd aus. „Die sechswöchige Untersuchungshaft hat ihn stark beeindruckt“, konstatierte Münzer. Der Mann muss nun neben 60 Soziaalstunden noch mehrere Treffen mit seinem Bewährungshelfer absolvieren, „er hat enorme Defizite, was unsren Rechtsstaat angeht“, die sollen dann aufgefüllt werden.

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