Rottweil ist als Ausflugsort anerkannt – ja und? Diese Frage stellte Hubert Nowack (Grüne) bei der Gemeinderatssitzung. „Erst kommt ein Bericht, und dann passiert nichts“ – das wollte Oberbürgermeister Ralf Broß nicht so auf sich sitzen lassen.
Zwar dürfen bei einem anerkannten Ausflugsort, wie Rottweil seit Kurzem einer ist (wir berichteten), Einzelhandelsgeschäfte sonntags bis zu acht Stunden öffnen, wenn sie ausschließlich oder in erheblichem Umfang Waren wie „Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind“ (so steht’s im Gesetz) anbieten. Aber das galt nun nicht mit dem netten Bescheid der Regierungspräsidentin, sondern die Stadt (also der Gemeinderat) muss erst eine Satzung erlassen.
Und, wie OB Broß erklärte, sollten die betreffenden Geschäfte erst gefragt werden, zu welchen Zeiten denn der Bedarf bestehe. Dann müsse im Gemeinderat die Satzung erst vorberaten, dann beschlossen werden.
Broß hofft, dass der Beschluss in der Sitzung vom 24. Juli beraten und abgestimmt werden kann – das wäre die letzte Sitzung vor der Sommerpause. Ralf Armleder (SPD) betonte, dass man das schon vor den Sommerferien machen sollte, denn da seien die meisten Touristen in der Stadt.