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Um einsatzbereit zu bleiben: Feuerwehren Rottweil und Schramberg sagen Versammlungen ab

Um die Einsatzbereitschaft der Einrichtungen und Organisationen im Bevölkerungsschutz auch angesichts der momentanen Ausbreitung des Coronavirus aufrecht zu erhalten, hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg jetzt Hinweise im Umgang mit größeren Veranstaltungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes veröffentlicht. Die Feuerwehren Rottweil und Schramberg haben direkt darauf reagiert.

Die auf morgen, Samstagabend, geplante Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Rottweil wird aufgrund der aktuellen Lage – wegen des Coronavirus – vorsorglich abgesagt. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Das meldete die Feuerwehr Rottweil am späten Nachmittag im Namen von Stadtbrandmeister Frank Müller.

Müller bezieht sich, wie er der NRWZ sagte, auf eine Anweisung des Regierungspräsidiums Freiburg für die unteren Katastrophenschutzbehörden. Demnach seien etwa von den Feuerwehren Haupt- und Verbandsversammlungen abzusagen, und das zunächst mindestens bis zum 22. März. Auch wichtige Versammlungen, bei denen Wahlen anstehen. Weiter durchführen sollen die Wehren ihre Ausbildungen und Atemschutz-Belastungsübungen.

Dies sehen die örtlichen Feuerwehrvertreter, damit auch der designierte Kreisbrandmeister Nicos Laetsch als Präzisierung der ministerialen Bestimmungen.

Auch die Feuerwehr Schramberg sagt wegen des neuartigen Coronavirus ihre für Freitag, 13. März, geplante Hauptversammlung ab. Laut Stadtbrandmeister Werner Storz soll sie zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Anderswo sind in diesen Tagen ähnliche Entscheidungen gefallen. „Feuerwehren im Zollernalbkreis tagen und üben bis auf weiteres nicht mehr“, titelte der Zollern-Alb-Kurier etwa.

Unterdessen meldete das Sozialministerium am Freitagabend 20 neue bestätigte Covid-19-Fälle. Betroffen sind die Landkreise Heilbronn (4 Fälle), Ludwigsburg (2 Fälle), Böblingen (2 Fälle), Esslingen (1 Fall), Karlsruhe (1 Fall), Ravensburg (1 Fall) sowie der Bodenseekreis (1 Fall), der Neckar-Odenwald-Kreis (1 Fall), der Main-Tauber-Kreis (1 Fall), der Rems-Murr-Kreis (1 Fall), der Rhein-Neckar-Kreis (1 Fall) und die Städte Mannheim (1 Fall), Stuttgart (1 Fall) und Freiburg (2 Fälle). Die Zahl der Infizierten im Land steigt damit auf 116.

Das Innenministerium hatte zuvor erklärt, die Prävention solle zurzeit besondere Bedeutung genießen. Ziel sei es, das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus zu reduzieren. Das Innenministerium empfiehlt daher dem Landesbeirat für den Katastrophenschutz zu prüfen, ob in den nächsten Wochen Versammlungen, Dienstbesprechungen, Jahreshauptversammlungen, Freizeiten oder ähnliches zwingend durchgeführt werden müssen.

Aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen könne es durchaus Anlässe für Zusammenkünfte im Bevölkerungsschutz geben. Daher sei es in Anbetracht der Vielzahl von denkbaren Fällen keine generelle Empfehlung möglich, erklärte das Innenministerium weiter. Letztlich sei im Einzelfall eine Abwägung des potentiellen Infektionsrisikos mit der Bedeutung der Veranstaltung für das Funktionieren des Bevölkerungsschutzes vorzunehmen.

 

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