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Überraschendes bei der Inforveranstaltung zur Windkraftplanung im Bürgerhaus Neukirch

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Im Bürgerhaus Neukirch fand am Donnerstag, 11. Juli eine Infoveranstaltung zur Windkraftplanung im Gebiet “Hardt/Vaihinger-Wald” statt. Die Veranstaltung begann um 19:30 Uhr mit einem Einführungsvortrag, in dem über den aktuellen Wissensstand informiert wurde.

Rottweil-Neukirch. Zunächst wurden, laut Pressemitteilung, die Inhalte der Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Rottweil sowie die Informationen aus dem  Umweltbericht zum Flächennutzungsplan” und die Auswertung der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Träger vorgestellt. Dabei wurde festgestellt, dass das Thema Windkraft und die Gesamtfortschreibung im
Regionalplan des Regionalverbandes SBH schon seit längerer Zeit bekannt waren und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Winter-Frühjahr 2022 stattfand.

Das Vorhaben wurde im Februar 2024 in der Presse veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der knappen Zeitschiene wurde die Frage aufgeworfen, warum die Bürger nicht früher über die Planungen einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen informiert wurden. Die exponierten Flächen im Vorranggebiet, das sich über 750 Hektar erstreckt, wurden aufgezeigt und dargestellt. Die Informationen aus der Gemeinderatssitzung Dietingen vom 13. Mai wurden präsentiert, einschließlich der angedachten Standorte der Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Dietingen.

Im Anschluss wurde die Präsentation der RWE in der Sitzung des Gemeinderats
der Stadt Rottweil vom 24. April gezeigt. Es wurde bekannt, dass der Suchlauf für Vorrangflächen für Windkraftanlagen des Regionalverbandes noch nicht abgeschlossen ist, jedoch die Ausschreibung der Fläche ForstBW durch die RWE bereits gewonnen wurde. RWE plant in dieser Projektierung mit 15
Windkraftanlagen im gesamten Gebiet.

Weiterhin wurde die Präsentation der ENBW im Gemeinderat der Stadt Rottweil vom 24. April vorgestellt. Darin wurden die Standorte der drei Windkraftanlagen
auf dem Gebiet der Stadt Rottweil lokalisiert dargestellt. Die Empfehlung eines 1000-Meter-Abstands zur Wohnbebauung wurde diskutiert, sowie die Meinungen dazu aus dem Gemeinderat der Stadt Rottweil angesprochen.

Sollte dieser Empfehlung nicht gefolgt werden, könnten bis zu fünf
Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Rottweil Platz finden. Die Gesundheitsaspekte und Bedenken bezüglich Windkraftanlagen wurden speziell im Zusammenhang mit PFAS-Substanzen in den Rotorblättern thematisiert. Infraschall wurde nur kurz angesprochen. Die aktuellen Vorgehensweisen der EU hinsichtlich eines geplanten Verbots dieser PFAS-Substanzen wurden dargelegt.

Der Landkreis Rastatt, der mit großen Problemen im Zusammenhang mit PFAS kämpft, wurde als Beispiel genannt. Die Problematik dieser Substanzen in der
Umwelt und im Wasser wurde erläutert, um die Bedenken zu stützen. Zum Beteiligungsverfahren Teilplanfortschreibung 220 Hardt/Vaihingerwald wurden am 4. März etwa 5000 Stellungnahmen aus der Gemeinde Neukirch-Vaihingerhof eingereicht. Insgesamt wurden 15.900 Stellungnahmen gemeinsam mit der BI-Sulz abgegeben. Bisher konnte kein Ergebnis registriert
werden und es gibt keine weiteren Informationen zum Stand der Dinge seitens des Regionalverbandes.

Die Präsentation des notwendigen Flächenbedarfs und der CO2-Aufnahmefähigkeit von Waldflächen wurde dargestellt und am Ende mit einem Videobeitrag in Form einer Dokumentation von Spiegel TV untermauert.
Als Sensation wurde die Sichtung eines Schwarzstorches durch eine Wildkamera eines Jagdpächters wahrgenommen.

wildkamera schwarzstorch

Am 26. April um 07:32 Uhr wurde im Waldstück hinter dem Haus Tanneck ein Foto von einem Schwarzstorch gemacht. Der Schwarzstorch gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Vogelarten.

Die Botschaft an die Investoren war klar: Die Kritiker der Windkraftanlagen werden alles versuchen, die Teilfortschreibung des Vorranggebietes des
Regionalverbandes SBH zu verhindern und das Gebiet der Stadt Rottweil von Windrädern freizuhalten. Es wurde auf das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes 7 C 4.22 hingewiesen, dass die Zulässigkeit nachträglicher Beschränkungen des Betriebs von Windkraftanlagen gemäß §3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz beschreibt.

Auch wurde klargestellt, dass die Anwohner, falls Windkraftanlagen gebaut werden sollten, mit höchster Aufmerksamkeit auf Dinge wie Lärm, Schattenwurf und Artenschutz achten werden. Bei Auffälligkeiten würden notwendige Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Die Infoveranstaltung wurde fortgesetzt von Theo Feger aus dem Kinzigtal, der aus eigener Erfahrung über die Sinnhaftigkeit von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg, speziell über Anlagen mit einer Höhe von über 230 Metern, informierte. Er beschäftigt sich nach eigenen Angaben seit mehr als zehm
Jahren mit Windkraft in der Region und beschreibt eindrucksvoll, wie diese Anlagen das Lebensumfeld und die Erholungsräume der Menschen, die in unmittelbarer Nähe leben, nachhaltig und für immer verändert haben.

Im Anschluss hat Dipl.-Ing. Jürgen Schöttle die volkswirtschaftlichen Folgen und Auswirkungen der Energiewende in einem detaillierten Vortrag mit solidem Zahlenwerk und Quellen vorgestellt. Er war 40 Jahre im Kraftwerksbau bei der Firma Siemens tätig. Die Kosten, die auf die Gesellschaft zukommen werden, und die Entwicklung der Strompreise wurden vorgerechnet. Schöttle beschäftigt sich seit vielen Jahren unabhängig und ehrenamtlich mit den volkswirtschaftlichen Kosten der erneuerbaren Energien.

In seinem Vortrag zeigte er kurzweilig die finanzielle Schattenseite der Windkrafttechnik auf. Zum Abschluss konnten noch Fragen gestellt werden. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und es wurde angeregt diskutiert. Die Veranstaltung konnte an vielen Stellen für Aufklärung und mehr Information sorgen, so die Rückmeldung von vielen Besuchern.

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Pressemitteilung (pm)
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