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    Tränengas-Einsatz am Schmotzigen: Verfahren eingestellt

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    Weil ein Security-Mitarbeiter am Schmotzigen 2017 vor einer Besenwirtschaft in der Waldtorstraße mit einem Tränengasspray einen 21-jährigen Mann und seine Freundin verletzte, musste er sich jetzt vor dem Rottweiler Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Wegen unterschiedlicher Darstellungen wurde das Verfahren am Ende aber eingestellt. Gegen eine Geldauflage.

    Es war am frühen Abend, als das Paar und zwei Freundinnen in den „Hezelkessel“ wollten. Dort wartete eine ganze Schlange Feiernder, doch er habe dann die jungen Frauen vorgelassen,  sagte der 29-jährige Security-Mitarbeiter. Die Damen seien sehr dünn bekleidet und es sei kalt gewesen. Der Sicherheitsmann war dafür zuständig, dass die Auflagen der Stadt Rottweil auch eingehalten wurden: keine Besucher unter 18 Jahren, keine mitgebrachten Alkoholika und nie mehr als 80 Leute drinnen.

    Der Freund, das spätere Opfer, sei dann dazu gekommen und habe angefangen zu randalieren, weil er nicht hineindurfte. Das habe er aber gegenüber den anderen Wartenden nicht verantworten können, sagte der Türsteher. Er und sein Neffe, der für die Ausweiskontrollen zuständig war, hätten den angetrunkenen Mann zunächst vom Eingang weggebracht, Richtung Straße.

    Dort sei er richtig aggressiv geworden. Seine Freundin sei dazugekommen, doch er habe sich von ihr nur kurz beruhigen lassen, betonte der Angeklagte. Schließlich habe er seine Jacke ausgezogen und damit auf ihn eingeschlagen.

    Um die Situation zu beruhigen, habe er seinen Pfefferspray gezückt. „Ich hätte auch weglaufen können, aber ich hatte einen Job zu erledigen“, so der 29-jährige Sicherheitsmann. Er betonte, er sei sicher gewesen, dass der 21-Jährige ihm gefolgt wäre, wenn er einfach wieder zur Besenwirtschaft zurückgegangen wäre.

    Die Aussage des 21-jährigen Opfers und seiner 26-jährigen Freundin klangen anders: Er habe nur verbal gepöbelt, und seine Freundin meinte, er habe „halt gegoscht“, so das Paar im Zeugenstand. Dann habe der 29-Jährige ohne Vorwarnung das Spray gezückt und ihm direkt, aus nächster Entfernung, ins Gesicht gesprüht.

    Die Folge: Er konnte nichts mehr sehen, die Tage danach habe er starke Schmerzen gehabt und nun brauche er für das am besonders betroffene linke Auge eine Brille. Und seine Freundin betonte, es habe „gebrannt wie Feuer“.

    Weitere Zeugen sagten wiederum aus, dass der junge Mann tatsächlich randaliert habe, auf die beiden Security-Männer losgegangen sei, seine Jacke „wie eine Peitsche“ benutzend. „Er machte Streß gegen die Türsteher“, sagte einer, ein anderer meinte, der Angeklagte sei zurückgewichen, der 21-jährige habe ihm immer wieder nachgesetzt.

    So ganz geklärt werden konnte der Vorfall am Ende dann doch nicht, immerhin war allerhand Alkohol im Spiel. Einer der Zeugen sprach von „siebzehneinhalb Bier“, die er intus gehabt habe, und bei der 26-jährigen Mitbetroffenen wurden 1,6 Promille gemessen.

    Deshalb beantragte der Anwalt des Türstehers dann auch eine Einstellung des Verfahrens. Darauf ging das Gericht ein: 800 Euro zahlt der Angeklagte nun an den jungen Mann, seine Freundin bekommt 200 Euro, und im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt.

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    Weil ein Security-Mitarbeiter am Schmotzigen 2017 vor einer Besenwirtschaft in der Waldtorstraße mit einem Tränengasspray einen 21-jährigen Mann und seine Freundin verletzte, musste er sich jetzt vor dem Rottweiler Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Wegen unterschiedlicher Darstellungen wurde das Verfahren am Ende aber eingestellt. Gegen eine Geldauflage.

    Es war am frühen Abend, als das Paar und zwei Freundinnen in den „Hezelkessel“ wollten. Dort wartete eine ganze Schlange Feiernder, doch er habe dann die jungen Frauen vorgelassen,  sagte der 29-jährige Security-Mitarbeiter. Die Damen seien sehr dünn bekleidet und es sei kalt gewesen. Der Sicherheitsmann war dafür zuständig, dass die Auflagen der Stadt Rottweil auch eingehalten wurden: keine Besucher unter 18 Jahren, keine mitgebrachten Alkoholika und nie mehr als 80 Leute drinnen.

    Der Freund, das spätere Opfer, sei dann dazu gekommen und habe angefangen zu randalieren, weil er nicht hineindurfte. Das habe er aber gegenüber den anderen Wartenden nicht verantworten können, sagte der Türsteher. Er und sein Neffe, der für die Ausweiskontrollen zuständig war, hätten den angetrunkenen Mann zunächst vom Eingang weggebracht, Richtung Straße.

    Dort sei er richtig aggressiv geworden. Seine Freundin sei dazugekommen, doch er habe sich von ihr nur kurz beruhigen lassen, betonte der Angeklagte. Schließlich habe er seine Jacke ausgezogen und damit auf ihn eingeschlagen.

    Um die Situation zu beruhigen, habe er seinen Pfefferspray gezückt. „Ich hätte auch weglaufen können, aber ich hatte einen Job zu erledigen“, so der 29-jährige Sicherheitsmann. Er betonte, er sei sicher gewesen, dass der 21-Jährige ihm gefolgt wäre, wenn er einfach wieder zur Besenwirtschaft zurückgegangen wäre.

    Die Aussage des 21-jährigen Opfers und seiner 26-jährigen Freundin klangen anders: Er habe nur verbal gepöbelt, und seine Freundin meinte, er habe „halt gegoscht“, so das Paar im Zeugenstand. Dann habe der 29-Jährige ohne Vorwarnung das Spray gezückt und ihm direkt, aus nächster Entfernung, ins Gesicht gesprüht.

    Die Folge: Er konnte nichts mehr sehen, die Tage danach habe er starke Schmerzen gehabt und nun brauche er für das am besonders betroffene linke Auge eine Brille. Und seine Freundin betonte, es habe „gebrannt wie Feuer“.

    Weitere Zeugen sagten wiederum aus, dass der junge Mann tatsächlich randaliert habe, auf die beiden Security-Männer losgegangen sei, seine Jacke „wie eine Peitsche“ benutzend. „Er machte Streß gegen die Türsteher“, sagte einer, ein anderer meinte, der Angeklagte sei zurückgewichen, der 21-jährige habe ihm immer wieder nachgesetzt.

    So ganz geklärt werden konnte der Vorfall am Ende dann doch nicht, immerhin war allerhand Alkohol im Spiel. Einer der Zeugen sprach von „siebzehneinhalb Bier“, die er intus gehabt habe, und bei der 26-jährigen Mitbetroffenen wurden 1,6 Promille gemessen.

    Deshalb beantragte der Anwalt des Türstehers dann auch eine Einstellung des Verfahrens. Darauf ging das Gericht ein: 800 Euro zahlt der Angeklagte nun an den jungen Mann, seine Freundin bekommt 200 Euro, und im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt.

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