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    NRWZ.deRottweilTränen vor Gericht – doch der Terror geht weiter

    Verfahren gegen mutmaßlichen Nachbarschaftsterroristen vor dem Amtsgericht Rottweil

    Tränen vor Gericht – doch der Terror geht weiter

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    Fortgesetzt wurde an diesem Montagvormittag der umfangreiche Amtsgerichtprozess gegen einen mutmaßlichen Nachbarschaftsterroristen in Rottweil. Obgleich in einer der Verhandlungen Tränen flossen, geht der Ärger für die Nachbarn des Angeklagten doch weiter. Und nicht unvermindert, ganz im Gegenteil: Die Zahl der Ereignisse nimmt noch zu. Und die aktuellen der vergangenen Monate sind nicht einmal Gegenstand des Verfahrens.

    (Rottweil). Brände, Sachbeschädigung, Beleidigungen – wegen einer Vielzahl dieser Delikte sitzt der Mann, wir nennen ihn Y., vor Gericht. Mehr als 40 Verfahren hat das Amtsgericht zu einem verbunden, ein paar hat es auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit bereits eingestellt. Dennoch ist die verbliebene Liste der Vorwürfe lang, braucht es für die gerichtlichen Handakten ein Wägelchen. Und die Richterin kommt bei ähnlichen Namen von Anzeigeerstattern schon mal ins Schwimmen.

    Auszumachen scheint Y. das nichts. Ungerührt, geschäftig, konzentriert lauschte er bislang Zeugenaussagen, Stunde um Stunde. Und doch: In einer der Verhandlungen flossen zuletzt Tränen. Wer ihn aber kennt, kennt auch das: plötzliche emotionale Ausbrüche inmitten von ganzen Tiraden an Vorwürfen und Beschimpfungen. Wenn er seinem Gegenüber klarmachen will, dass er das Opfer ist, nicht die anderen, dann berichtet Y. mit tränenerstickter Stimme, dass seine Mutter, die er bis ins hohe Alter lange gepflegt habe, schließlich im Rottweiler Krankenhaus ermordet worden sei. Hinweise, wie er in diesem Falle vorzugehen habe, so die Behauptung zutreffe, nimmt Y. dann regelmäßig nicht entgegen. Und er erzählt das offenbar nur ausgewählten Leuten, etwa einem Reporter und nun der Amtsrichterin. Nicht aber etwa dem Feuerwehrkommandanten, den er doch in diesen Tagen immer öfter zu Gesicht bekommt, beinahe täglich.

    So ist das nämlich: Während der Prozess vor dem Rottweiler Amtsgericht läuft, nimmt die Zahl der Einsätze von Polizei und Feuerwehr rund um das Haus von Y. in der Vogelsangstraße in der Rottweiler Altstadt noch zu. „In den letzten 14 Tagen hat es achtmal gebrannt!“, meldet sich ein Mann bei der NRWZ. Er ist nahe an den Vorgängen im „Vogelviertel“ dran. „Bei ungefähr der Hälfte der Brände waren die Feuerwehr und die Polizei vor Ort“, erzählt er. Mittlerweile lösche die Polizei einzelne Feuer selbst und benutze dazu Gießkannen voller Wasser, die von Y.s Nachbarin bereits bereitgestellt würden. Weitere Brände – alle absichtlich gelegt, also Brandstiftungen – würden von Passanten oder Anwohnern gelöscht oder gingen aufgrund der Witterung von allein aus.

    Nur in wenigen Fällen würde die Feuerwehr hinzugerufen. Diese aber ist nach Informationen der NRWZ inzwischen bei rund 60 Einsätzen dort angelangt. Allein im „Vogelviertel“, allein in diesem Jahr, 2023. Derzeit ist durchschnittlich alle zwei Tage ein Einsatz dort. Fast immer Kleinigkeiten. Wobei: Unlängst züngelten Flammen bereits einen Holzzaun hinauf. Sie hätten diesen in Brand stecken und Schlimmeres verursachen können, so Stadtbrandmeister Frank Müller. Er holt oft die Polizei hinzu.

    Der Mann, der sich an die NRWZ gewandt hat, bestätigt die Zunahme der Ereignisse. „Leider haben wir festgestellt, dass die Brände nun sogar öfter auftreten.“ Das sei so, seit die Verhandlung läuft „In einer Nacht hat es insgesamt dreimal gebrannt, wobei die ersten beiden Feuer von uns selbst und erst der dritte Brand von der Feuerwehr gelöscht wurde. Unsere Vermutung ist deshalb, dass immer erst das große Aufgebot kommen muss, damit der Brandstifter zufrieden ist.“

    „Der Brandstifter“, das soll Y. sein, der Nachbarschaftsterrorist, Unruhestifter, Störenfried. Auch an den Gemeinderat hat man sich bereits gewandt, in der Hoffnung auf Unterstützung.

    Doch muss man diese Hoffnung gleich zerstreuen: In den vielen Verfahren vor dem Rottweiler Amtsgericht geht es um Altfälle. Um Beleidigungen, überwiegend, aus den Jahren 2021, 2022 und Anfang 2023. Die aktuelleren Fälle sind nicht Gegenstand des Verfahrens und damit auch nicht Gegenstand einer möglichen Verurteilung. Allerdings gibt es eine Zeugin, die ihn als Brandstifter identifiziert haben will. Diese Sachbeschädigung an einer Papiertonne ist ebenfalls Gegenstand des Verfahrens. Der Abfallentsorger, dem die Tonne gehört, hat Strafanzeige gestellt. Und auch dieser Tage soll Y. klar erkennbar auf den Aufnahmen einer inzwischen von privat installierten Überwachungskamera zu erkennen sein. Beim Zündeln. Doch kommt man in Deutschland wegen einer brennenden Mülltonne in den Knast? Eine rhetorische Frage.

    Auch an diesem Montag ist Y. wieder vor dem Amtsgericht erschienen, ganz der Geschäftsmann. Schwarzer Dreiteiler – wobei der das Jackett durch eine witterungsbeständigere Jacke ersetzt hat, weißes Hemd, Krawatte. Wie zum Notartermin, nicht wie zu einer Gerichtsverhandlung, an deren Ende ihn manche gerne im Gefängnis oder in der Psychiatrie sehen würden. So formuliert es der Informant, der eng an den Geschehnissen in der Altstadt dran ist: „Wie erbärmlich ist es, wenn ein erwachsener Mann die Nachbarschaft terrorisiert, und hier sprechen wir hauptsächlich von älteren Menschen und vor allem älteren Frauen? Wieso wird der Nachbar nicht observiert? Wenn ich die Geschichte in meinem Freundeskreis erzähle, dann können es alle nicht glauben und verstehen die Welt und die Justiz nicht mehr!“ Der Betroffene sagt auch: „Wir können alle nur hoffen, dass das Gericht hier endlich eine angemessene Strafe verhängt und danach endlich wieder ein normales Leben in der Altstadt möglich ist.“

    Doch der Betroffene erwartet keine Wunder durch ein Urteil. Vielmehr eine Enttäuschung. Wie erwähnt: An verhandlungsfreien Tagen brennt es derzeit gerne mal in der Altstadt. Und in der Folge treffen Y. und Feuerwehrleute sowie Polizisten aufeinander. Nicht ausgeschlossen, dass es dabei zu weiteren Beleidigungen kommt, die in einem künftigen Verfahren mutmaßlich wieder miteinander verbunden werden.

    Die Verhandlung an diesem Montag ist für Beobachter rasch zu Ende. Die Frage, ob ein mutmaßlicher Serienbrandstifter und -beleidiger eventuell, volkstümlich ausgedrückt, verrückt, durchgeknallt, irre sein könnte, die wird nicht beantwortet. Vielmehr erstattet der psychologische Sachverständige sein Gutachten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Verteidiger Y.s hatte das beantragt, die Richterin zeigte Verständnis. Das öffentliche Interesse überwiege hier nicht das schutzwürdige persönliche Interesse des Betroffenen. Es kämen Details zum physischen und psychischen Gesundheitsbereich von Y. zur Sprache, deren öffentliche Erörterung sie nicht gutheißen könne, so die Richterin.

    Ein Sieg für Y. Seine drei, vier Nachbarn und der Vertreter der Presse, den er wohlweislich nicht selbst, aber dessen Kollegen er im Vorbeigehen als Schmierfinken beschimpfte, verließen den Amtsgerichtssaal. Y., der Zampano und Freund großer Gesten, hielt allen die Türe auf, schloss sie schließlich. Dann wurde es drinnen laut. Warum auch immer, die Öffentlichkeit wird es nicht erfahren.

    Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Anschließend könnte ein Urteil gesprochen werden.

    Mehr zum Thema:

    „Ein Meer an Beleidigungen“, Bedrohungen, Brände, Nachbarschaftsterror: Mann aus Rottweil steht deshalb vor Gericht

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    8 Kommentare

    8 Kommentare
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    Lou
    Lou
    1 Jahr her

    „Wann kommt dieser Mensch endlich weg“ ….. Solche Sprüche gab es in Deutschland schon einmal!

    Hans sauer
    Hans sauer
    Antwort auf  Lou
    1 Jahr her

    Würden sie in direkter Nachbarschaft wohnen und wären von – vermutlich (es gilt die Unschuldsvermutung) – seinem Terror betroffen, würden sie wahrscheinlich anders denken. „Weg“ bedeutet in diesem Fall das Urteil eines ordentlichen Gerichts und dann Gefängnis oder Psychiatrie. Also weit weg von der Zeit, die sie in dem Wort „Weg“ erahnen wollen.

    Lou
    Lou
    Antwort auf  Hans sauer
    1 Jahr her

    Also dann alle weg die „Scheisse“ bauen. Da floriert dan die JAV und Psychiatrie…..

    Lala
    Lala
    Antwort auf  Lou
    1 Jahr her

    Was wäre denn Ihr Vorschlag? Dagegen sein ist eine Haltung, keine Lösung.

    Lila
    Lila
    Antwort auf  Lala
    1 Jahr her

    Von diesem notorischen Troll, dessen herausragendste intellektuelle Qualität es ist, in einer einzigen Kommentarzeile vier Rechtschreibfehler zu produzieren, werden wir nie konstruktive Lösungen zu erwarten haben.

    Lou
    Lou
    Antwort auf  Lila
    1 Jahr her

    Da wird doch der Troll mal antworten. So nun ist Mal ein Urteil gesprochen worden. 14 Monate gehen für uns alle schnell Rum. Was dann? Nach dem Gesetz hat er dann gesühnt. Gibt es dann eine Ruhe? Jeder Straftäter der sich an Kinder vergeht oder die Sexualstraftäter gehen zuerst einmal in die Psychiatrie damit sie es kapieren was da falsch war. Und hier? Denkt ihr er kommt nach 14 Monaten als frommes Lamm zurück? Na dann wünsche ich als Troll euch schöne Träume. Das wird so nicht funktionieren.

    Burkard
    Burkard
    1 Jahr her

    Wann kommt dieser Mensch endlich weg , man muss sich überlegen was die Einsätze egal ob Feuerwehr oder Polizei kostet u nur alleine wegen seiner Willkür! Wann wacht unsre Justiz endlich auf !

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Fortgesetzt wurde an diesem Montagvormittag der umfangreiche Amtsgerichtprozess gegen einen mutmaßlichen Nachbarschaftsterroristen in Rottweil. Obgleich in einer der Verhandlungen Tränen flossen, geht der Ärger für die Nachbarn des Angeklagten doch weiter. Und nicht unvermindert, ganz im Gegenteil: Die Zahl der Ereignisse nimmt noch zu. Und die aktuellen der vergangenen Monate sind nicht einmal Gegenstand des Verfahrens.

    (Rottweil). Brände, Sachbeschädigung, Beleidigungen – wegen einer Vielzahl dieser Delikte sitzt der Mann, wir nennen ihn Y., vor Gericht. Mehr als 40 Verfahren hat das Amtsgericht zu einem verbunden, ein paar hat es auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit bereits eingestellt. Dennoch ist die verbliebene Liste der Vorwürfe lang, braucht es für die gerichtlichen Handakten ein Wägelchen. Und die Richterin kommt bei ähnlichen Namen von Anzeigeerstattern schon mal ins Schwimmen.

    Auszumachen scheint Y. das nichts. Ungerührt, geschäftig, konzentriert lauschte er bislang Zeugenaussagen, Stunde um Stunde. Und doch: In einer der Verhandlungen flossen zuletzt Tränen. Wer ihn aber kennt, kennt auch das: plötzliche emotionale Ausbrüche inmitten von ganzen Tiraden an Vorwürfen und Beschimpfungen. Wenn er seinem Gegenüber klarmachen will, dass er das Opfer ist, nicht die anderen, dann berichtet Y. mit tränenerstickter Stimme, dass seine Mutter, die er bis ins hohe Alter lange gepflegt habe, schließlich im Rottweiler Krankenhaus ermordet worden sei. Hinweise, wie er in diesem Falle vorzugehen habe, so die Behauptung zutreffe, nimmt Y. dann regelmäßig nicht entgegen. Und er erzählt das offenbar nur ausgewählten Leuten, etwa einem Reporter und nun der Amtsrichterin. Nicht aber etwa dem Feuerwehrkommandanten, den er doch in diesen Tagen immer öfter zu Gesicht bekommt, beinahe täglich.

    So ist das nämlich: Während der Prozess vor dem Rottweiler Amtsgericht läuft, nimmt die Zahl der Einsätze von Polizei und Feuerwehr rund um das Haus von Y. in der Vogelsangstraße in der Rottweiler Altstadt noch zu. „In den letzten 14 Tagen hat es achtmal gebrannt!“, meldet sich ein Mann bei der NRWZ. Er ist nahe an den Vorgängen im „Vogelviertel“ dran. „Bei ungefähr der Hälfte der Brände waren die Feuerwehr und die Polizei vor Ort“, erzählt er. Mittlerweile lösche die Polizei einzelne Feuer selbst und benutze dazu Gießkannen voller Wasser, die von Y.s Nachbarin bereits bereitgestellt würden. Weitere Brände – alle absichtlich gelegt, also Brandstiftungen – würden von Passanten oder Anwohnern gelöscht oder gingen aufgrund der Witterung von allein aus.

    Nur in wenigen Fällen würde die Feuerwehr hinzugerufen. Diese aber ist nach Informationen der NRWZ inzwischen bei rund 60 Einsätzen dort angelangt. Allein im „Vogelviertel“, allein in diesem Jahr, 2023. Derzeit ist durchschnittlich alle zwei Tage ein Einsatz dort. Fast immer Kleinigkeiten. Wobei: Unlängst züngelten Flammen bereits einen Holzzaun hinauf. Sie hätten diesen in Brand stecken und Schlimmeres verursachen können, so Stadtbrandmeister Frank Müller. Er holt oft die Polizei hinzu.

    Der Mann, der sich an die NRWZ gewandt hat, bestätigt die Zunahme der Ereignisse. „Leider haben wir festgestellt, dass die Brände nun sogar öfter auftreten.“ Das sei so, seit die Verhandlung läuft „In einer Nacht hat es insgesamt dreimal gebrannt, wobei die ersten beiden Feuer von uns selbst und erst der dritte Brand von der Feuerwehr gelöscht wurde. Unsere Vermutung ist deshalb, dass immer erst das große Aufgebot kommen muss, damit der Brandstifter zufrieden ist.“

    „Der Brandstifter“, das soll Y. sein, der Nachbarschaftsterrorist, Unruhestifter, Störenfried. Auch an den Gemeinderat hat man sich bereits gewandt, in der Hoffnung auf Unterstützung.

    Doch muss man diese Hoffnung gleich zerstreuen: In den vielen Verfahren vor dem Rottweiler Amtsgericht geht es um Altfälle. Um Beleidigungen, überwiegend, aus den Jahren 2021, 2022 und Anfang 2023. Die aktuelleren Fälle sind nicht Gegenstand des Verfahrens und damit auch nicht Gegenstand einer möglichen Verurteilung. Allerdings gibt es eine Zeugin, die ihn als Brandstifter identifiziert haben will. Diese Sachbeschädigung an einer Papiertonne ist ebenfalls Gegenstand des Verfahrens. Der Abfallentsorger, dem die Tonne gehört, hat Strafanzeige gestellt. Und auch dieser Tage soll Y. klar erkennbar auf den Aufnahmen einer inzwischen von privat installierten Überwachungskamera zu erkennen sein. Beim Zündeln. Doch kommt man in Deutschland wegen einer brennenden Mülltonne in den Knast? Eine rhetorische Frage.

    Auch an diesem Montag ist Y. wieder vor dem Amtsgericht erschienen, ganz der Geschäftsmann. Schwarzer Dreiteiler – wobei der das Jackett durch eine witterungsbeständigere Jacke ersetzt hat, weißes Hemd, Krawatte. Wie zum Notartermin, nicht wie zu einer Gerichtsverhandlung, an deren Ende ihn manche gerne im Gefängnis oder in der Psychiatrie sehen würden. So formuliert es der Informant, der eng an den Geschehnissen in der Altstadt dran ist: „Wie erbärmlich ist es, wenn ein erwachsener Mann die Nachbarschaft terrorisiert, und hier sprechen wir hauptsächlich von älteren Menschen und vor allem älteren Frauen? Wieso wird der Nachbar nicht observiert? Wenn ich die Geschichte in meinem Freundeskreis erzähle, dann können es alle nicht glauben und verstehen die Welt und die Justiz nicht mehr!“ Der Betroffene sagt auch: „Wir können alle nur hoffen, dass das Gericht hier endlich eine angemessene Strafe verhängt und danach endlich wieder ein normales Leben in der Altstadt möglich ist.“

    Doch der Betroffene erwartet keine Wunder durch ein Urteil. Vielmehr eine Enttäuschung. Wie erwähnt: An verhandlungsfreien Tagen brennt es derzeit gerne mal in der Altstadt. Und in der Folge treffen Y. und Feuerwehrleute sowie Polizisten aufeinander. Nicht ausgeschlossen, dass es dabei zu weiteren Beleidigungen kommt, die in einem künftigen Verfahren mutmaßlich wieder miteinander verbunden werden.

    Die Verhandlung an diesem Montag ist für Beobachter rasch zu Ende. Die Frage, ob ein mutmaßlicher Serienbrandstifter und -beleidiger eventuell, volkstümlich ausgedrückt, verrückt, durchgeknallt, irre sein könnte, die wird nicht beantwortet. Vielmehr erstattet der psychologische Sachverständige sein Gutachten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Verteidiger Y.s hatte das beantragt, die Richterin zeigte Verständnis. Das öffentliche Interesse überwiege hier nicht das schutzwürdige persönliche Interesse des Betroffenen. Es kämen Details zum physischen und psychischen Gesundheitsbereich von Y. zur Sprache, deren öffentliche Erörterung sie nicht gutheißen könne, so die Richterin.

    Ein Sieg für Y. Seine drei, vier Nachbarn und der Vertreter der Presse, den er wohlweislich nicht selbst, aber dessen Kollegen er im Vorbeigehen als Schmierfinken beschimpfte, verließen den Amtsgerichtssaal. Y., der Zampano und Freund großer Gesten, hielt allen die Türe auf, schloss sie schließlich. Dann wurde es drinnen laut. Warum auch immer, die Öffentlichkeit wird es nicht erfahren.

    Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Anschließend könnte ein Urteil gesprochen werden.

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