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    NRWZ.deRottweilTanz in der "Pulverfabrik": Bürgermeister kündigt Konsequenzen an, Landratsamt sieht Veranstaltung kritisch

    Tanz in der „Pulverfabrik“: Bürgermeister kündigt Konsequenzen an, Landratsamt sieht Veranstaltung kritisch

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    Bilder von einer Veranstaltung in der Pulverfabrik in Rottweil haben einem Leser der NRWZ wohl die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Unkontrolliert sei da am Wochenende gefeiert worden, mutmaßt er, ohne hygienische Auflagen. Seinen Namen nennt der Mensch nicht, wohl aber diejenigen, die aus seiner Sicht versagt hätten: der Veranstalter, etwa. Dieser weist die Vorwürfe auf Nachfrage der NRWZ zurück und zitiert die geltende Corona-Verordnung. Auch das Ordnungsamt steht in der Kritik. Update: Die Stadtverwaltung erklärt auf Nachfrage, nichts von der Veranstaltung gewusst zu haben. Rottweils Bürgermeister Ruf kündigt Konsequenzen an. Update II: Das Landratsamt schließt sich der Einschätzung der Stadt an und sieht die Veranstaltung insgesamt kritisch.

    UPDATE – die Haltung des Rottweiler Ordnungsamts.

    Die NRWZ hatte im Nachgang zu der Veranstaltung im Neckartal und der Mail eines anonymen Lesers das Ordnungsamt der Stadt Rottweil um Stellungnahme gebeten. Diese liegt seit Dienstagmittag vor. Darin kündigt Bürgermeister Dr. Christian Ruf Konsequenzen an. Die Stadt werde auf den Veranstalter, dessen Einschätzung des Events sie nicht teilt, zugehen.

    So hatte der Veranstalter des Techno-Abends in der Rottweiler Pulverfabrik, Reinhold Orawetz, am Montag auf Nachfrage der NRWZ erklärt, „weder ein Club noch eine Diskothek“ zu sein und nur eine „einmalige Kulturveranstaltung“ organisiert zu haben. Deshalb auch nicht von den Anforderungen an Discos und Clubs betroffen zu sein (siehe ursprünglicher Artikel unten).

    Das sieht Bürgermeister Ruf anders. So hätte die Stadtverwaltung, wäre sie im Vorfeld über die Pläne in der „Pulverfabrik“ unterrichtet worden, zunächst gerne ein Hygienekonzept gesehen. „Das können wir als zuständige Behörde nach der derzeitigen Coronaverordnung einfordern“, so Ruf, der auch erklärt, dass das Ordnungsamt von dem Event keine Kenntnis gehabt habe, auch nicht etwa aufgrund einer erteilten gaststättenrechtlichen Gestattung oder ähnlichem.

    Abhängig vom Hygienekonzept wären dann gegebenenfalls weitere Auflagen festgesetzt worden, „etwa weil es sich unter Umständen nicht um eine einfache Veranstaltung im Sinne der Coronaverordnung (3G), sondern um eine club- oder clubähnliche Veranstaltung (2G oder PCR) handelt“, erklärt der Bürgermeister. Diesbezüglich gelte: Einrichtungen dürfen unabhängig von ihrer Organisationsform und ihrer gewerberechtlichen  Zulassung  nicht-immunisierte  Personen (geimpft oder genesen)  lediglich  unter  Vorlage eines negativen  PCR-Tests zulassen, soweit deren faktischer Betrieb „clubähnlich“  erfolgt. „Von den verschärfte Bedingungen sind also nicht nur Clubs und Diskotheken im eigentlichen Sinn erfasst, sondern auch vergleichbare, ‚ähnliche Einrichtungen'“, sagt Ruf.  Ein  clubähnlicher Betrieb liegt insbesondere dann vor, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort oder das Verhalten der  Gäste mit  dem vergleichbar sind, was üblicherweise dem Geschehen in einer Diskothek oder einem Club entspricht.

    Anders als Veranstalter Orawetz meint Ruf, dass es „insbesondere auf die Frage, ob es sich um ein einmalig oder regelmäßig stattfindendes Event handelt, deshalb nicht ankommt.

    Der Bürgermeister kündigt an: „Wir werden daher nun auf den Veranstalter zugehen und diesen zur Stellungnahme auffordern.“ Details, welche Konsequenzen drohen und welche wahrscheinlich sind, nannte er nicht. Auf Nachfrage sagte er: „Wir möchten hier zunächst die Stellungnahme abwarten.“

    Update II – das sagt das Landratsamt

    Das Ordnungsamt des Landkreises schließe sich der Einschätzung der Stadtverwaltung an, erklärte eine Sprecherin des Landratsamts Rottweil am Dienstagnachmittag auf Nachfrage der NRWZ. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises sei über die Veranstaltung nicht informiert gewesen. „Es hält gerade bei solchen Veranstaltungen die Einhaltung der Hygieneregeln für dringend erforderlich“, so die Sprecherin weiter.

    Bei einer Veranstaltung wie der in der Pulverfabrik, erklärt sie im Namen der Behörde, „beruht das Konzept auf Geselligkeit und Nähe unter den Besuchenden“. Abstandsregeln, die eine Übertragung des Virus minimieren können, ließen sich kaum konsequent einhalten und überwachen. „Die Besuchenden sind zudem in Bewegung und durch lautes Sprechen und Aktivität werden vermehrt Aerosole ausgeschüttet. Erschwerend kommt häufig noch der Konsum alkoholischer Getränke hinzu, was die Senkung der Hemmschwelle und damit die Nichtbeachtung von Abstandsregelungen weiter nach sich zieht.“

    Auch das Landratsamt kommt nach Mitteilung der Sprecherin rechtlich zur Einschätzung, dass es sich bei der genannten Veranstaltung in der Pulverfabrik um einen Disko-ähnlichen Betrieb gehandelt habe, bei dem laut Corona-Verordnung ein Hygienekonzept plus Datenerhebung plus durchgängige Maskenpflicht sowie für Geimpfte und Genesene ein entsprechender Nachweis (2G) und bei Nicht-Immunisierten ein PCR-Test  erforderlich gewesen wären.

    Ergänzend verweist die Landratsamts-Sprecherin darauf, dass das Sozialministerium zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg ein Musterhygienekonzept für Clubs und Diskotheken erarbeitet habe, das unter bestimmten Umständen auch eine Abweichung von der Maskenpflicht vorsieht. „Eine Abweichung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche ist dabei nur im Einzelfall auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt möglich“, so die Behördensprecherin abschließend.

    Ausschnitt aus einem Video von der Veranstaltung.

    Unser ursprünglicher Bericht

    Ein namentlich nicht bekannter Leser regte sich an diesem Montagmorgen offenbar richtig auf. Er fand online ein Video von der Veranstaltung „Tanz am Neckar“, die am Samstag in der „Pulverfabrik“ im Rottweiler Neckartal startete. Von 17 bis 5 Uhr terminiert. Clubabend, wie früher. „Nutze die Zeit positiv, um dich zu sammeln, mit deinen Lieblingsmenschen, Freunden, Buddies, Bekannten und Fremden, die zu Freunden werden“, warb der Veranstalter. Es gebe „feinste elektronische Musik und Bässe von DJ’s wie Hanne & Lore aus Berlin und vielen, vielen anderen interessanten Künstlern.“ Zwölf Stunden elektronische Musik auf zwei Floors, Indoor und Outdoor wurden versprochen, also drinnen und draußen. Aus draußen wurde dann nichts, des Wetters wegen.

    Drinnen „fühlt sich jetzt die Szene animiert, zu tun und zu lassen, was sie möchte“, so dann das Urteil unseres Lesers. Das brachte ihn auf die Palme. Er schrieb eine Mail an die Lokalredaktionen des Schwarzwälder Boten und der NRWZ, an das Landratsamt, an das Regierungspräsidium Stuttgart (zuständig wäre das in Freiburg) und an verschiedene Eventveranstalter und Diskotheken in der Region.

    So vermutet der Beschwerdeführer, dass es freien Veranstaltern möglich zu sein scheine, sich „völlig unbehelligt“ über geltende Corona-Regeln hinwegzusetzen. Discos blieben geschlossen, weil es kein schlüssiges Konzept gebe, die geltenden Hygieneauflagen einzuhalten. Und in Rottweil hätten „mehrere hundert Personen … ohne Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine ausgelassene Feier“ veranstalten können. Anstelle von gesetzlich vorgeschriebenen PCR-Tests habe der Veranstalter öffentlich schon im Vorfeld an Antigenschnelltests als Einlasskriterium für ausreichend empfunden. Auf der Veranstaltung seien dann weder Abstände eingehalten noch Masken getragen worden. „Ein vorgeschriebenes Hygienekonzept existierte offensichtlich nicht.“ Man könne „nur darauf warten, dass sich hier ein neuer Hotspot eröffnet“. Kurz: „In Berlin werden Demonstrationen verboten, in Rottweil tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ Und das „bei aktuell extrem steigenden Inzidenzen.“ Tatsächlich ist die Inzidenz im Landkreis Rottweil derzeit starken Schwankungen unterworfen, aktuell liegt sie bei 105,8. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 77,9.

    Die NRWZ hat sich an das Ordnungsamt der Stadt Rottweil – dem der Leser vorwirft, „offensichtlich die Kontrolle verloren“ zu haben -, das Gesundheitsamt des Landkreises und an den Veranstalter gewandt. Das Landratsamt hat uns gegenüber bereits angekündigt, am Dienstag Stellung nehmen zu wollen. Vom Ordnungsamt liegt noch keine Antwort vor.

    Unterdessen hat der Veranstalter des Techno-Events auf die Nachfrage der NRWZ reagiert. „Uns wird vorgeworfen, am vergangenen Samstag ohne Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine Veranstaltung in unserem Hause durchgeführt zu haben“, fasst Reinhold Orawetz, dem die „Pulverfabrik“ gehört, zusammen. Seine Antwort: „Jeder Gast hat beim Einlass einen 3G-Nachweis erbringen müssen, ohne diesen konnte er die Einlasskontrolle nicht passieren und die Veranstaltung nicht besuchen.“ Ein PCR-Test sei hingegen für eine Kulturveranstaltung, wie er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie durchgeführt hätten, nicht gefordert, „da wir weder ein Club noch eine Diskothek sind und dies eine einmalige Kulturveranstaltung war“, so Orawetz weiter.

    Tatsächlich hat die Landesregierung die Corona-Verordnung auf Montag, 16. August 2021, entscheidend geändert. „Inzidenzstufen fallen weg, jetzt gilt 3G“, titelte die NRWZ damals. Die in diesem Fall entscheidenden Passagen aus der Corona-Verordnung:

    • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen, Informationsveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, sowie Sportveranstaltungen sind zulässig. 
    • Sofern die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
    • Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. Ein Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Die Durchführung ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher zulässig.
    • Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.

    Vor wenigen Tagen hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das konkretisiert:

    • Alle kulturellen Veranstaltungen sind zulässig. Die Besucherkapazität darf grundsätzlich voll ausgeschöpft werden.
    • Veranstaltungen im Sinne der Corona-Verordnung sind insbesondere auch Veranstaltungen der Breitenkultur (Amateurmusik, Amateurtheater, Fastnacht, Volkstanz, etc.) …
    • Wenn das Hygienekonzept einer Veranstaltung sicherstellt, dass ausschließlich immunisierte und getestete Personen Zugang zu ihr haben und dass die Maskenpflicht gemäß § 3 der Corona-Verordnung strikt beachtet wird, kann bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen die volle Kapazität an Besucherinnen und Besuchern ausgeschöpft werden, auch wenn damit der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. 

    Und die Landesregierung erklärt:

    • Erhalten bleibt für alle … weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

    „Pulverfabrik“-Manager Orawetz: „Ein Hygienekonzept wurde im Vorfeld erstellt, an jedem Eingang sowie in den Toilettenanlagen wurde Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt mit entsprechendem Hinweis, die Hände zu desinfizieren.“ Er verweist auf die Corona-Verordnung.

    Die Veranstaltung war offenbar erlaubt. Es lief zwar Discomusik, wie die Älteren unter uns sagen würden, es handelte sich aber nicht um eine Diskothek. Doch es hätten allerdings Masken getragen werden müssen. Ob sie dies wurden? Auf dem Video, das der Beschwerdeführer herumgeschickt hat, ist davon wenig zu erkennen. Einzelne Personen scheinen keine Maske zu tragen. Doch das Video ist von schlechter Qualität.

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    18 Kommentare

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    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Fassen wir mal einige Artikel hier in der NRWZ zusammen und ziehen Bilanz, zusätzlich noch Fußball EM:

    – Wir hatten den Ferienzauber, mit 3G, nichts nachweisbar.
    – Wir hatten mehrere Spiele der Fußball EM in München mit 3 G, fast nichts passiert.

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-em-fussball-corona-bilanz-1.5348166

    – Auch nach diesem feigen Anschlag des Herrn Orawetz auf die Freiheitlich Demokratische Grundordnung ist die Inzidenz bis jetzt eher rückläufig als ansteigend.

    – Wir haben jetzt mehrere Verlautbarungen des Gesundheitsamts, in denen davon die Rede war, dass die vierte Welle im Landkreis in erster Linie Urlaubsrückkehrern – hauptsächlich ungeimpft – geschuldet ist. Die letzte derartige Telefonkonferenz war in einer Deutlichkeit, dass man sich fragen muss, ob Herr Dr. Adam amtsmüde ist und wegen fehlender „political correctness“ in den Ruhestand versetzt werden möchte. Herr Prof. Wieler hat sich das nicht so getraut …..

    Herr Orawetz sollte seine Events zukünftig in den Kosovo verlegen, die Schweiz reicht auch schon! Da geht wenigstens die Post ab, aber das Matterhorn steht noch!

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Herr Spengler alles gut …. Deswegen zahlen die 3 Damen je 150 € …. Alles korrekt wie immer ….

    Und Her O hat es nicht absichtlich gemacht …

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    3 Jahre her

    Wo ist jetzt unser Landrat?

    Hans im Glück
    Hans im Glück
    3 Jahre her

    Komisch nur das die Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadt Rottweil, auf der Internetseite der Stadt Rottweil, geführt wird.

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Hans im Glück
    3 Jahre her

    Ach ne … Komisch aber im Rathaus stellt man sich unwissend..

    Hans Dampf in allen Gassen
    Hans Dampf in allen Gassen
    3 Jahre her

    Hallo
    Solangsam muss man sich fragen ob die Menschheit noch richtig tickt.
    Wir werden do nur noch verarscht ich höhr nix anderes als Impfen Impfen gibt es den nichts anderes mehr. Was mich da noch viel mehr ärgert ist es wirkt doch nicht zu 100 % .
    Ich kann mich noch gut an Fasnet erinnern wo alle geschriehen haben das geht so nicht oh es wird Corona ausbrechen da frag ich mich was soll so eine Party in einem gescjhloßenen Raum da stimmt doch das verhältnis nicht mehr . Leute ich hab die schnautze voll von der Impftaktik einfach nicht mehr normal .

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Hans Dampf in allen Gassen
    3 Jahre her

    Das mag ja alles stimmen. Doch wenn ich Geld damit verdienen sollte man die Vorgaben kennen und einhalten. Ansonsten hoffe ich wird es ein saftige Strafe geben …. Kraftwerk hin oder her!

    Stefan Weidle
    Stefan Weidle
    3 Jahre her

    Ist das womöglich die gleiche Partyszene, oder gar Eventszene, die auch auf dem im Frühjahr eigentlich untersagten Narrensprung, maskenlos mit den Narren schäkerten und sich in Gruppen drängten?

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    3 Jahre her

    Da wird gar nichts passieren, wetten? Da die Stadt auf anderem Gebiet mit dem Kraftwerk zusammenarbeitet wird nichts passieren. Wetten?

    Anonym
    Anonym
    3 Jahre her

    Anonym … war ja klar :) Keine Eier in der Hose …

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Anonym
    3 Jahre her

    Wo sind unsere Eier?

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Unabhängig davon, zu welchem Ergebnis die zuständigen Behörden noch kommen werden, bin ich vor dem Hintergrund meiner Berufsausbildung sowohl dem Veranstalter wie auch den Teilnehmern erneut dankbar für die Durchführung wie auch die Teilnahme an diesem (Menschen-)experiment.

    Auch wenn es vielen nicht gefällt: Wir müssen uns vortasten, sehen was mit welchen Konzepten geht, auch wie viel „Fehlverhalten“, das übrigens in allen Lebensbereichen und nicht nur in puncto Corona, vorkommt, die Konzepte vertragen. Nur so kommen wir heraus aus dem, was uns seit eineinhalb Jahren belastet. Die Hosenschei..er werden uns nicht aus der Pandemie führen!

    Klappt 3G in der Praxis, oder müssen wir 2G einführen?

    Was passiert, wenn tatsächlich ein lokaler Hotspot entsteht? Ist er beherrschbar, medizinisch und verwaltungstechnisch (Nachverfolgung)? Solche Fragen kann man nicht in Talkshows mit ängstlichen Schlaumeiern klären, sondern nur im Feldversuch.

    Alle Fachleute sagen, das Virus wird bleiben, also müssen wir lernen, mit ihm zu leben. So viel Freiheit wie möglich, so wenig Einschränkungen wie möglich.

    Vor dem Ferienzauber wurde auch der Teufel an die Wand gemalt, es ist aber nichts passiert, natürlich brauchte es auch eine Portion Glück dazu, da hat Herr Dr. Schönemann Recht. Aber heißt es nicht auch, das Glück ist mit dem Tüchtigen?

    Aus meiner fachlichen Sicht wissen wir nach wie vor zu wenig darüber, wie sich das Virus wirklich ausbreitet, es gibt zu viele widersprüchliche Berichte, national wie international, ein Tiermodell existiert nicht, Menschenversuche sind aus ethischen Gründen wohl nicht möglich, da muss man dann froh sein, wenn man aus solchen Veranstaltungen Erkenntnisse gewinnen kann.

    Zu den Masken: In einer solchen Situation, ohne Abstand, in einem abgeschlossenen Raum, bei erhöhter Atemfrequenz und damit Aerosolausstoß durch Bewegung (vgl. Fitnessstudio), bei stundenlangem Aufenthalt, bestreite ich deren Nutzen rundweg! Selbst wenn 90 % der Aerosole abgefangen werden, dann fliegt da genug in der Luft herum und der lange Aufenthalt gibt jedem Gelegenheit, genug davon einzuatmen. Man schaue in die Pflegeheime: Infiziertes Pflegepersonal hat trotz Masken Bewohner infiziert! Auch hier Faktor Zeit und Nähe: Fernpflege ist noch nicht erfunden und das ganze dauert halt! Und wie viel Personal in Kliniken hat sich infiziert?

    Übrigens scheint mir die Inzidenz im Landkreis unter Berücksichtigung einer gewissen „Messunsicherheit“ aktuell zu stagnieren. Also mal Ball flach halten!

    Arno Nühme
    Arno Nühme
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Hallo Siegfried Spengler, beim Stichwort Corona haben Sie immer einen interessanten Kommentar.

    Welche fachliche Berufsausbildung haben Sie und sind Sie ein praktizierender Mediziner oder Arzt?

    Haben Sie eigene Kinder und würden Sie Ihnen die Impfung aus rein medizinischen gesundheitlichen Gründen empfehlen?

    Wie bewerten Sie den „Langzeit-Feldversuch“ in Schweden?

    Da Sie 3G und 2G angesprochen haben: Sind Sie sicherer in einem Raum mit 10 negativ getesteten Personen oder in einem Raum mit 10 geimpften aber nicht getesteten Personen?

    Warum gibt es im Bundestag kein 3G?

    Warum hat man bei der klassischen Masernimpfung mit einem „Piks“ lebenslangen Schutz und bei den neuartigen genbasierten Corona Stoffen benötigt man angeblich regelmäßige Booster?

    Warum haben diese neuen Stoffe nur eine bedingte Zulassung und es wird eine Einwilligung benötigt?

    Warum verdient in einer Pandemie ein Impfarzt im Impfzentrum mehr als in der Klinik?

    Warum wurde die Hospitalisierungsrate nicht von Anfang an als entscheidender Maßstab für Maßnahmen hergenommen?

    Wenn Ungeimpfte die Geimpften gefährden, wovor schützt dann die Impfung?

    Würde mich über Ihre Antwort freuen.

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Arno Nühme
    3 Jahre her

    „Welche fachliche Berufsausbildung haben Sie und sind Sie ein praktizierender Mediziner oder Arzt?“
    Meine Berufsbezeichnung lautet Diplom-Biochemiker, über das damals sehr seltene Biochemie-Studium können sie sich auf der Homepage der Universität Tübingen informieren.

    „Haben Sie eigene Kinder und würden Sie Ihnen die Impfung aus rein medizinischen gesundheitlichen Gründen empfehlen?“
    Ich empfehle grundsätzlich immer und jedem Impfungen zur Vermeidung von Infektionen, egal in welchem Alter, unter der Voraussetzung, dass der Impfstoff zugelassen und von der STIKO empfohlen ist. Für mich persönlich sind die Empfehlungen der STIKO grundsätzlich Maßstab des Handelns. Dass wir heute so alt werden können liegt für mich an folgenden Faktoren: Hygiene – man denke nur an sauberes Wasser, Impfungen, ausreichende und gute Ernährung, Antibiotika, Frieden, Wohlstand – wer erfriert noch und einer erstklassige Notfallmedizin. Und nicht an Cholesterinsenkern! Viele Krankheiten sind durch Impfungen völlig aus unserem Bewusstsein verschwunden, in den Ländern der Dritten Welt grassieren sie weiter, z. B. Kinderlähmung (Poliomyelitis). Ich habe als Kind die TV-Spots gesehen: Schluckimpfung ist einfach, Kinderlähmung ist grausam. Ich bin meinen Eltern dankbar, dass sie dafür gesorgt haben, dass ich alle damals – d.h. vor ca. 60 Jahren – verfügbaren Impfungen erhalten habe, und meiner Mutter so ganz nebenbei, dass sie das angebotene Contergan abgelehnt hat. Ein Kommilitone von mir ist Opfer dieser Substanz!

    „Wie bewerten Sie den „Langzeit-Feldversuch“ in Schweden?“ Desaster, unverantwortlich

    „Da Sie 3G und 2G angesprochen haben: Sind Sie sicherer in einem Raum mit 10 negativ getesteten Personen oder in einem Raum mit 10 geimpften aber nicht getesteten Personen?“
    Wäre mir als Geimpfter jetzt relativ egal, aber ich will mich nicht um eine Antwort drücken: Lieber 10 geimpfte und ungetestete. Bei den Tests weiß man halt nie, wer sie gemacht hat, ich habe bis zu meinem Status als „Geimpfter“ – also zwei Wochen nach der Zweitimpfung am 6. Juli – auch einige Tests gebraucht, und habe alles gesehen, von Schlendrian hoch drei bis klasse Arbeit …..

    „Warum gibt es im Bundestag kein 3G?“ Ich bin kein MdB, fragen sie hierzu bitte Herrn Dr. Kauder. Vielleicht gilt auch: Quod licet Iovi, non licet bovi

    „Warum hat man bei der klassischen Masernimpfung mit einem „Piks“ lebenslangen Schutz und bei den neuartigen genbasierten Corona Stoffen benötigt man angeblich regelmäßige Booster?“

    Das hat nichts mit neuartigen mRNA-Impfstoffen (Biontech, Moderna) oder Vektor-Impfstoffen (Astra-Zeneca, Johnson & Johnson) zu tun. Auch andere Impfungen mit „klassischen“ Impfstoffen bedürfen teilweise regelmäßiger Auffrischungen: FSME 5 Jahre, Tetanus 10 Jahre etc. Das liegt an unserem Körper. Ob wir alle – und nicht nur Risikogruppen – Auffrischungen für Corona brauchen werden, wird sich noch zeigen, man muss jetzt erstmal abwarten, ob und wie schnell die Wirkung nachlässt bzw. wie sich die Konzentration an Antikörpern im Blut bei Testpersonen entwickelt. Wie lange Corona-Impfungen bei bestimmten Tieren halten ist mir nicht bekannt, vielleicht weiß ein Tiermediziner mehr!

    Der Unterschied zwischen den klassischen und den „neuartigen genbasierten Corona Stoffen“ besteht darin, dass die klassischen Impfstoffe entweder abgeschwächte oder ähnliche Erreger (z.B. Pocken) oder Teile davon enthalten, die neuartigen nur die Information für Teile(!!) des Virus- meist wie bei Corona hier Oberflächenproteine – enthalten. Der Körper muss diese Information erst umsetzen, d.h. eigentlich produzieren wir den Impfstoff selbst. Das ist so, wie wenn man Ihnen kein schlüsselfertiges Haus übergibt sondern eine CD mit Plänen und sagt: Mach mal! Solche Impfstoffe werden uns in Zukunft häufiger begegnen. Es gibt noch viel zu tun, da hätten wir z.B. die unangenehmen Noro-Viren (Durchfall, klassische Schmierinfektion). Dafür brauchen die neuen Impfstoffe keine Zusätze mehr, sogenannte Adjuvantien, die bei einzelnen Patienten durchaus für Probleme sorgen können. Aber Impfnebenwirkungen sind erst seit Corona im öffentlichen Bewusstsein.

    „Warum haben diese neuen Stoffe nur eine bedingte Zulassung und es wird eine Einwilligung benötigt?“ Die Corona-Impfstoffe haben nach meinem Kenntnisstand eine ganz normale Zulassung wie andere Impfstoffe und Arzneimittel auch! Eine Einwilligung ist grundsätzlich zu jeder medizinischen Maßnahme nötig. Sie wird durch den Patienten meist, wie die Juristen sagen, konkludent, erteilt. Beim Impfen halten sie den Arm hin, also sind sie einverstanden, beim Zahnarzt machen Sie den Mund auf, also sind Sie einverstanden und damit kommt der Behandlungsvertrag zustande. Bei Operationen oder einer Darmspiegelung müssen sie vorher ein Dokument unterschreiben, das Sie allerdings nicht verstehen, es stammt von Medizinrechtlern. In Notfällen nicht, also z.B. Verkehrsunfall! Konkludentes Handeln wird auch als schlüssiges Verhalten oder als stillschweigende zweiseitige Willenserklärung bezeichnet.

    In den USA wurden teilweise Notzulassungen vergeben um keine Zeit zu verlieren, die Zulassungen bei der FDA dauern erfahrungsgemäß länger als hier, dort wird sehr genau hingeschaut! Nirgendwo auf der Welt ist es so schwierig, eine Zulassung für ein Arzneimittel zu bekommen wie bei der FDA, und nirgendwo ist sie so schnell wieder weg, siehe Lipobay.

    „Warum verdient in einer Pandemie ein Impfarzt im Impfzentrum mehr als in der Klinik?“ Weiß ich nicht, ich habe die Verträge nicht ausverhandelt, bei mir hätten die das nicht gekriegt. Die Ökonomen sagen, der Wert einer Sache sei das, was jemand dafür zu zahlen bereit ist. Man könnte auch fragen, warum verdient ein rumänisches Clubgirl in der Schweiz doppelt so viel pro Stunde wie bei uns: Weil die Männer in der Schweiz bereit sind, für den Spaß so viel auszugeben, basta!

    „Warum wurde die Hospitalisierungsrate nicht von Anfang an als entscheidender Maßstab für Maßnahmen hergenommen?“ Kann ich nicht beantworten, da ich die Regeln nicht gemacht habe. Allerdings ist die Hospitalisierungsrate am Anfang mit Verzögerung von ca. zwei Wochen der Inzidenz gefolgt. Man könnte auch sagen, dass die Inzidenz das Frühwarnsystem war für drohende Überlastung der Kliniken. Jetzt haben wir die Situation, dass, wegen der hohen Durchimpfung der gefährdeten Gruppen, hohe Inzidenzen nicht mehr automatisch zu hohen Hospitalisierungsraten und damit Gefahr der Überlastung führen, da sich hauptsächlich jüngere Menschen infizieren. Bei diesen hat man eher selten schwere Verläufe. Dies heißt allerdings nicht, dass dies grundsätzlich so sein MUSS! Ich erinnere an den Fall der 23 Jahre alten Frau aus Tennenbronn. Umgekehrt hat in China ein 106-jähriger überlebt. Menschen sind keine Normteile, sondern Individuen.

    „Wenn Ungeimpfte die Geimpften gefährden, wovor schützt dann die Impfung?“ Es stimmt nicht, das Ungeimpfte die Geimpften gefährden, sie gefährden andere Ungeimpfte, etwa auf so einem Event. Die Impfung schützt nicht zu 100 % vor Ansteckung, das stimmt, aber von extremst seltenen Ausnahmen abgesehen, schützt sie vor schweren Verläufen – und damit vor dem Corona-Tod! Bedenken Sie bitte auch, dass die Corona-Impfstoffe in Rekordzeit entwickelt wurden und damit noch nicht perfekt sein können, die Impfstoffe der zweiten Generation werden vielleicht effektiver ausfallen.

    Noch zum Begriff Herdenimmunität: Die Mathematiker, nicht wir oder die Mediziner, haben ausgerechnet, ab welcher Durchimpfungsrate ein infizierter Mensch während der infektiösen Phase nicht mehr auf einen Ungeimpften trifft und ihn infiziert, so dass sich das Virus nicht weiterverbreiten kann. Denn in dem bereits infizierten Menschen wird es nicht mehr lange leben.

    Verständnislos
    Verständnislos
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Lieber Herr Spengler ,
    jetzt mal langsam mit den jungen Pferden. Wieso im Nachklang wieder eine Denunziation und Verunglimpfung von Pflegekräften? Woher wissen Sie, dass Pflegekräfte Bewohner infizierten, gibt es dafür einen Beweis? Tatsache ist es waren sowohl Pflegekräfte, als auch Bewohner und auch Angehörige infiziert.
    Und ja, die Veranstaltung in der Pulverfabrik ist evtl grenzwertig. Wenn es ein Hygienekonzept gab, warum wurde das dann nicht vorgelegt oder muss es das etwa nicht? Die Begründung des Herrn Orawetz ist schon sehr nach dem Motto „ Was nicht passt, wird passend gemacht“

    Siegfried Spengler
    Siegfried Spengler
    Antwort auf  Verständnislos
    3 Jahre her

    „Woher wissen Sie, dass Pflegekräfte Bewohner infizierten, gibt es dafür einen Beweis?“

    Wenn Sie in den letzten Monaten aufmerksamer Leser der NRWZ waren, dann konnten sie von solchen Fällen lesen. Jedenfalls für das Gesundheitsamt war dies so bewiesen, auch hier teilweise Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland.

    Es geht nicht um Denunziation und Verunglimpfung, sondern um die Diskussion, wo Risiken bestehen, wie sich das Virus verbreitet und wo man wie ansetzen muss, z.B. durch Tests, und wo Maßnahmen übertrieben sind, weil nichts passiert ist. Also letztlich auch den effektiven Einsatz von Ressourcen.

    Sie werden natürlich Verständnislos bleiben.

    Verständnislos
    Verständnislos
    Antwort auf  Siegfried Spengler
    3 Jahre her

    Jawohl, Verständnislos für viel Dummheit. Denn es kehren bestimmt nur Pflegekräfte aus dem Urlaub zurück und niemals Angehörige, Verwandte , Freunde,
    Danke sei dem Manne Lucha und allen seinen Gläubigen.
    Aber ich schließe mich der Vorfrage an: Woher kommt denn ihre „gute Vorbildung“ zum Thema Corona?

    Rottweiler Adler
    Rottweiler Adler
    Antwort auf  Verständnislos
    3 Jahre her

    Vorbildung oder Einbildung oder gar kurz gesagt Bessereisser

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    Peter Arnegger (gg)
    Peter Arnegger (gg)
    … ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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    Bilder von einer Veranstaltung in der Pulverfabrik in Rottweil haben einem Leser der NRWZ wohl die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Unkontrolliert sei da am Wochenende gefeiert worden, mutmaßt er, ohne hygienische Auflagen. Seinen Namen nennt der Mensch nicht, wohl aber diejenigen, die aus seiner Sicht versagt hätten: der Veranstalter, etwa. Dieser weist die Vorwürfe auf Nachfrage der NRWZ zurück und zitiert die geltende Corona-Verordnung. Auch das Ordnungsamt steht in der Kritik. Update: Die Stadtverwaltung erklärt auf Nachfrage, nichts von der Veranstaltung gewusst zu haben. Rottweils Bürgermeister Ruf kündigt Konsequenzen an. Update II: Das Landratsamt schließt sich der Einschätzung der Stadt an und sieht die Veranstaltung insgesamt kritisch.

    UPDATE – die Haltung des Rottweiler Ordnungsamts.

    Die NRWZ hatte im Nachgang zu der Veranstaltung im Neckartal und der Mail eines anonymen Lesers das Ordnungsamt der Stadt Rottweil um Stellungnahme gebeten. Diese liegt seit Dienstagmittag vor. Darin kündigt Bürgermeister Dr. Christian Ruf Konsequenzen an. Die Stadt werde auf den Veranstalter, dessen Einschätzung des Events sie nicht teilt, zugehen.

    So hatte der Veranstalter des Techno-Abends in der Rottweiler Pulverfabrik, Reinhold Orawetz, am Montag auf Nachfrage der NRWZ erklärt, „weder ein Club noch eine Diskothek“ zu sein und nur eine „einmalige Kulturveranstaltung“ organisiert zu haben. Deshalb auch nicht von den Anforderungen an Discos und Clubs betroffen zu sein (siehe ursprünglicher Artikel unten).

    Das sieht Bürgermeister Ruf anders. So hätte die Stadtverwaltung, wäre sie im Vorfeld über die Pläne in der „Pulverfabrik“ unterrichtet worden, zunächst gerne ein Hygienekonzept gesehen. „Das können wir als zuständige Behörde nach der derzeitigen Coronaverordnung einfordern“, so Ruf, der auch erklärt, dass das Ordnungsamt von dem Event keine Kenntnis gehabt habe, auch nicht etwa aufgrund einer erteilten gaststättenrechtlichen Gestattung oder ähnlichem.

    Abhängig vom Hygienekonzept wären dann gegebenenfalls weitere Auflagen festgesetzt worden, „etwa weil es sich unter Umständen nicht um eine einfache Veranstaltung im Sinne der Coronaverordnung (3G), sondern um eine club- oder clubähnliche Veranstaltung (2G oder PCR) handelt“, erklärt der Bürgermeister. Diesbezüglich gelte: Einrichtungen dürfen unabhängig von ihrer Organisationsform und ihrer gewerberechtlichen  Zulassung  nicht-immunisierte  Personen (geimpft oder genesen)  lediglich  unter  Vorlage eines negativen  PCR-Tests zulassen, soweit deren faktischer Betrieb „clubähnlich“  erfolgt. „Von den verschärfte Bedingungen sind also nicht nur Clubs und Diskotheken im eigentlichen Sinn erfasst, sondern auch vergleichbare, ‚ähnliche Einrichtungen'“, sagt Ruf.  Ein  clubähnlicher Betrieb liegt insbesondere dann vor, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort oder das Verhalten der  Gäste mit  dem vergleichbar sind, was üblicherweise dem Geschehen in einer Diskothek oder einem Club entspricht.

    Anders als Veranstalter Orawetz meint Ruf, dass es „insbesondere auf die Frage, ob es sich um ein einmalig oder regelmäßig stattfindendes Event handelt, deshalb nicht ankommt.

    Der Bürgermeister kündigt an: „Wir werden daher nun auf den Veranstalter zugehen und diesen zur Stellungnahme auffordern.“ Details, welche Konsequenzen drohen und welche wahrscheinlich sind, nannte er nicht. Auf Nachfrage sagte er: „Wir möchten hier zunächst die Stellungnahme abwarten.“

    Update II – das sagt das Landratsamt

    Das Ordnungsamt des Landkreises schließe sich der Einschätzung der Stadtverwaltung an, erklärte eine Sprecherin des Landratsamts Rottweil am Dienstagnachmittag auf Nachfrage der NRWZ. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises sei über die Veranstaltung nicht informiert gewesen. „Es hält gerade bei solchen Veranstaltungen die Einhaltung der Hygieneregeln für dringend erforderlich“, so die Sprecherin weiter.

    Bei einer Veranstaltung wie der in der Pulverfabrik, erklärt sie im Namen der Behörde, „beruht das Konzept auf Geselligkeit und Nähe unter den Besuchenden“. Abstandsregeln, die eine Übertragung des Virus minimieren können, ließen sich kaum konsequent einhalten und überwachen. „Die Besuchenden sind zudem in Bewegung und durch lautes Sprechen und Aktivität werden vermehrt Aerosole ausgeschüttet. Erschwerend kommt häufig noch der Konsum alkoholischer Getränke hinzu, was die Senkung der Hemmschwelle und damit die Nichtbeachtung von Abstandsregelungen weiter nach sich zieht.“

    Auch das Landratsamt kommt nach Mitteilung der Sprecherin rechtlich zur Einschätzung, dass es sich bei der genannten Veranstaltung in der Pulverfabrik um einen Disko-ähnlichen Betrieb gehandelt habe, bei dem laut Corona-Verordnung ein Hygienekonzept plus Datenerhebung plus durchgängige Maskenpflicht sowie für Geimpfte und Genesene ein entsprechender Nachweis (2G) und bei Nicht-Immunisierten ein PCR-Test  erforderlich gewesen wären.

    Ergänzend verweist die Landratsamts-Sprecherin darauf, dass das Sozialministerium zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg ein Musterhygienekonzept für Clubs und Diskotheken erarbeitet habe, das unter bestimmten Umständen auch eine Abweichung von der Maskenpflicht vorsieht. „Eine Abweichung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche ist dabei nur im Einzelfall auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt möglich“, so die Behördensprecherin abschließend.

    Ausschnitt aus einem Video von der Veranstaltung.

    Unser ursprünglicher Bericht

    Ein namentlich nicht bekannter Leser regte sich an diesem Montagmorgen offenbar richtig auf. Er fand online ein Video von der Veranstaltung „Tanz am Neckar“, die am Samstag in der „Pulverfabrik“ im Rottweiler Neckartal startete. Von 17 bis 5 Uhr terminiert. Clubabend, wie früher. „Nutze die Zeit positiv, um dich zu sammeln, mit deinen Lieblingsmenschen, Freunden, Buddies, Bekannten und Fremden, die zu Freunden werden“, warb der Veranstalter. Es gebe „feinste elektronische Musik und Bässe von DJ’s wie Hanne & Lore aus Berlin und vielen, vielen anderen interessanten Künstlern.“ Zwölf Stunden elektronische Musik auf zwei Floors, Indoor und Outdoor wurden versprochen, also drinnen und draußen. Aus draußen wurde dann nichts, des Wetters wegen.

    Drinnen „fühlt sich jetzt die Szene animiert, zu tun und zu lassen, was sie möchte“, so dann das Urteil unseres Lesers. Das brachte ihn auf die Palme. Er schrieb eine Mail an die Lokalredaktionen des Schwarzwälder Boten und der NRWZ, an das Landratsamt, an das Regierungspräsidium Stuttgart (zuständig wäre das in Freiburg) und an verschiedene Eventveranstalter und Diskotheken in der Region.

    So vermutet der Beschwerdeführer, dass es freien Veranstaltern möglich zu sein scheine, sich „völlig unbehelligt“ über geltende Corona-Regeln hinwegzusetzen. Discos blieben geschlossen, weil es kein schlüssiges Konzept gebe, die geltenden Hygieneauflagen einzuhalten. Und in Rottweil hätten „mehrere hundert Personen … ohne Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine ausgelassene Feier“ veranstalten können. Anstelle von gesetzlich vorgeschriebenen PCR-Tests habe der Veranstalter öffentlich schon im Vorfeld an Antigenschnelltests als Einlasskriterium für ausreichend empfunden. Auf der Veranstaltung seien dann weder Abstände eingehalten noch Masken getragen worden. „Ein vorgeschriebenes Hygienekonzept existierte offensichtlich nicht.“ Man könne „nur darauf warten, dass sich hier ein neuer Hotspot eröffnet“. Kurz: „In Berlin werden Demonstrationen verboten, in Rottweil tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ Und das „bei aktuell extrem steigenden Inzidenzen.“ Tatsächlich ist die Inzidenz im Landkreis Rottweil derzeit starken Schwankungen unterworfen, aktuell liegt sie bei 105,8. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 77,9.

    Die NRWZ hat sich an das Ordnungsamt der Stadt Rottweil – dem der Leser vorwirft, „offensichtlich die Kontrolle verloren“ zu haben -, das Gesundheitsamt des Landkreises und an den Veranstalter gewandt. Das Landratsamt hat uns gegenüber bereits angekündigt, am Dienstag Stellung nehmen zu wollen. Vom Ordnungsamt liegt noch keine Antwort vor.

    Unterdessen hat der Veranstalter des Techno-Events auf die Nachfrage der NRWZ reagiert. „Uns wird vorgeworfen, am vergangenen Samstag ohne Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine Veranstaltung in unserem Hause durchgeführt zu haben“, fasst Reinhold Orawetz, dem die „Pulverfabrik“ gehört, zusammen. Seine Antwort: „Jeder Gast hat beim Einlass einen 3G-Nachweis erbringen müssen, ohne diesen konnte er die Einlasskontrolle nicht passieren und die Veranstaltung nicht besuchen.“ Ein PCR-Test sei hingegen für eine Kulturveranstaltung, wie er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie durchgeführt hätten, nicht gefordert, „da wir weder ein Club noch eine Diskothek sind und dies eine einmalige Kulturveranstaltung war“, so Orawetz weiter.

    Tatsächlich hat die Landesregierung die Corona-Verordnung auf Montag, 16. August 2021, entscheidend geändert. „Inzidenzstufen fallen weg, jetzt gilt 3G“, titelte die NRWZ damals. Die in diesem Fall entscheidenden Passagen aus der Corona-Verordnung:

    • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen, Informationsveranstaltungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, sowie Sportveranstaltungen sind zulässig. 
    • Sofern die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.
    • Wer eine Veranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen. Ein Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Die Durchführung ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucher zulässig.
    • Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.

    Vor wenigen Tagen hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg das konkretisiert:

    • Alle kulturellen Veranstaltungen sind zulässig. Die Besucherkapazität darf grundsätzlich voll ausgeschöpft werden.
    • Veranstaltungen im Sinne der Corona-Verordnung sind insbesondere auch Veranstaltungen der Breitenkultur (Amateurmusik, Amateurtheater, Fastnacht, Volkstanz, etc.) …
    • Wenn das Hygienekonzept einer Veranstaltung sicherstellt, dass ausschließlich immunisierte und getestete Personen Zugang zu ihr haben und dass die Maskenpflicht gemäß § 3 der Corona-Verordnung strikt beachtet wird, kann bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen die volle Kapazität an Besucherinnen und Besuchern ausgeschöpft werden, auch wenn damit der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. 

    Und die Landesregierung erklärt:

    • Erhalten bleibt für alle … weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

    „Pulverfabrik“-Manager Orawetz: „Ein Hygienekonzept wurde im Vorfeld erstellt, an jedem Eingang sowie in den Toilettenanlagen wurde Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt mit entsprechendem Hinweis, die Hände zu desinfizieren.“ Er verweist auf die Corona-Verordnung.

    Die Veranstaltung war offenbar erlaubt. Es lief zwar Discomusik, wie die Älteren unter uns sagen würden, es handelte sich aber nicht um eine Diskothek. Doch es hätten allerdings Masken getragen werden müssen. Ob sie dies wurden? Auf dem Video, das der Beschwerdeführer herumgeschickt hat, ist davon wenig zu erkennen. Einzelne Personen scheinen keine Maske zu tragen. Doch das Video ist von schlechter Qualität.

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